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Ärgernisse rund ums Fluggepäck

Mobilitätsclub informiert, worauf man bei Verlust und Schaden achten muss

Jahr für Jahr gehen den Airlines weltweit Millionen Gepäckstücke verloren. Ärgerlich für jeden Reisenden – doch was kann man tun, wenn man selbst betroffen ist? ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried kennt die Antwort und hat einige Tipps, was in Sachen Gepäck sonst noch zu beachten ist. "Der erste Schritt im Falle eines fehlenden Koffers ist immer die Verlustmeldung bei der Fluglinie, erklärt der ÖAMTC-Experte. Die Maßnahmen, die ergriffen werden, unterscheiden sich je nach Airline – manche geben beispielsweise ein so genanntes "Overnight Kit" aus.

Ein verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäckstück ist der Fluggesellschaft vom Reisenden unbedingt schriftlich zu melden. Und das möglichst rasch, denn es gibt Fristenläufe. "Eine Beschädigung muss unverzüglich nach Entdeckung des Schadens gemeldet werden, bei aufgegebenem Gepäck jedenfalls binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks. Schäden an verspätetem Gepäck müssen binnen 21 Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden", weiß der ÖAMTC-Jurist. "Wer die Fristen versäumt, verliert seine Ansprüche. Für einen verlorenen oder beschädigten Koffer haften Fluglinien derzeit mit ca. 1.300 Euro. "Wer also mit Luxusartikeln oder teureren Kleidungsstücken reist, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen bzw. den Wert spätestens bei der Abfertigung – eventuell unter Aufpreis – deklarieren", sagt Authried.

Was man rund ums Gepäck sonst noch beachten sollte

* Übergewicht: Zu viele Kilos auf der Waage nutzen Airlines gern als zusätzliche Einnahmequelle. Deshalb der Tipp des ÖAMTC-Experten: "Bereits vor dem Kauf eines Flugtickets über die zugelassene Freigepäckmenge informieren, dann kommt es später zu keinen bösen Überraschungen." Bei vielen Fluglinien sind zwischen 20 und 23 Kilogramm zulässig. Es gibt aber auch Anbieter, die nur 15 Kilo erlauben oder solche, die unabhängig vom Gewicht eine Pauschale pro aufgegebenem Gepäckstück verlangen.

* Handgepäck: Für das Handgepäck gilt im Normalfall nicht nur eine Gewichtsobergrenze, auch ein genormtes Höchstmaß ist üblich. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die man auf der Homepage der jeweiligen Airline findet. Kommt es hier zu Schäden während des Fluges, haftet die Airline nur bei Verschulden.

Infos zum Thema Gepäckbestimmungen findet man online unter www.oeamtc.at/reise. Mitgliedern wird in der ÖAMTC-Rechtsberatung unter +43 (0)1 71199 – 21530  kostenlos geholfen.