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E-Vignette in Ungarn - Vorsicht beim Beleg

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Eine rechtzeitige Überprüfung der Kennzeichen-Daten auf dem Beleg kann hohe Strafen und Gebühren verhindern.

E-Vignette in Ungarn ÖAMTC
E-Vignette in Ungarn © ÖAMTC

Mautstrafen aus Ungarn

Seit Herbst 2013 wird die Rechtsabteilung mit Anfragen zu Mautstrafen aus Ungarn geradezu überhäuft. Auch Herrn Leopold K. warf die ungarische Mautgesellschaft vor, die Autobahn ohne gültige Berechtigung befahren zu haben. Dabei hatte Herr K. an der Grenze ordnungsgemäß die elektronische Mautvignette gelöst. Und nun forderte ein Londoner Inkassobüro namens der ungarischen Mautgesellschaft ein „Verwarnungsgeld“ von rund 99 Euro!

Lesen.

Die geschärften Augen der Club-Juristin konzentrierten sich sofort auf die Quittung, die Herr K. beim Kauf erhalten hatte. Tatsächlich: Beim Kennzeichen hatte der Vertriebsmitarbeiter den Buchstaben O mit der Ziffer 0 verwechselt und falsch in den Computer übertragen. Daher wurde der Pkw vom Überwachungssystem erfasst.

Schreiben.

Die Juristin wies in einem Einspruch auf den Fehler hin und bestritt jegliches Verschulden von Herrn K.: Auf der schlecht leserlichen Quittung hätte ihm der minimale Unterschied gar nicht auffallen können. Das Verfahren wurde in der Folge eingestellt.

Rechnen.

So viel Glück hat kaum jemand der vielen anderen Betroffenen. Vorgeworfen wird stets, dass man den Fehler vor Unterfertigung der Quittung bemängeln hätte müssen. Bisweilen wird zwar die Strafe nachgelassen, aber Bearbeitungsgebühren von knapp 50 Euro bleiben jedenfalls. Versäumt man die Einspruchsfrist, erhöht sich die Forderung auf 290 Euro. Zahlt man auch das nicht, wird mit österreichischem Inkassobüro und Anwalt aufgefahren. Kosten: über 500 Euro!

Tipp:

Quittung vor der Unterschrift genau prüfen und zwei Jahre lang aufheben! Oder am besten gleich via Internet von zu Hause aus die E-Vignette erwerben! Aufgrund der Brisanz des Themas fand ein Gipfelgespräch zwischen ÖAMTC, ADAC und ungarischer Mautgesellschaft statt. Letztere gelobte Besserung bei der Erfassung der Kennzeichen sowie eine Verbilligung der Bearbeitungsgebühren.

Korrektur nach Unterzeichnung des Beleges: Innerhalb von 60 Tagen ab Beginn der Straßenbenützungsberechtigung bzw innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der schriftlichen Aufforderung zur Zahlung der Zusatzgebühr besteht die Möglichkeit, Fehler auf dem Beleg korrigieren zu lassen (maximal drei Stellen). Pro "Tippfehler" fallen dann je etwa fünf Euro an.

Informationen zu Maut und Vignette in Ungarn finden Sie auch unter ÖAMTC Länder-Info.

Verkaufsstellen
 

Die E-Vignette kann am ÖAMTC Cityshop Schubertring in Wien, an Tankstellen in Ungarn sowie auch online unter https://ematrica.nemzetiutdij.hu erworben werden. Bei einem Onlinekauf können bei manchen anderen Verkäufern 200 Forint Spesen (umgerechnet ca. 70 Cent) anfallen.

1371_23 Bild_Rechtsberatung_1440x506px.jpg ÖAMTC

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