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Die kuriosesten Anfragen des Jahres 

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Unter Tausenden Anfragen an die Rechtsberatung tummeln sich bisweilen recht seltsame. Die Juristen tun ihr Bestes, auch - gelinde gesagt - „praxisferne“ Fragen rechtlich korrekt zu beantworten.

Rollende Bierkiste iStock-638013088
Rollende Bierkiste mit E-Motor - wo darf sie fahren? © iStock-638013088

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Wunderliches aus dem Alltag der Rechtsberatung

Ein-Cent-Haufen  

Darf ich mein Strafmandat in Ein-Cent-Münzen bezahlen?

Das ist tatsächlich präzise gesetzlich geregelt. Gemäß § 8 Scheidemünzengesetz müssen Gebietskörperschaften (z.B. die Polizei) pro Zahlung bis zu 100 Stück Münzen annehmen, andere Personen bis zu 50 Stück. Auch wenn offenbar bei so manchem der Wunsch groß ist, die Polizei zu ärgern: Mit Ein-Cent-Münzen wird man jedenfalls nicht weit kommen, wie kurzes Nachrechnen ergibt. 

Rechtsgeh-Ordnung

Steht wirklich im Gesetz, dass am Gehsteig rechts zu gehen ist?
Und kann ich für Linksgehen bestraft werden?

Eine Vorschrift, rechts zu gehen, gibt es nur bedingt. In § 76 StVO ist zu lesen: „Fußgänger haben, wenn es die Umstände erfordern, rechts auszuweichen und links vorzugehen.“ Rein theoretisch könnte man bei Zuwiderhandeln eine Strafe kassieren. Wie bei fast jeder Gesetzesverletzung ist die Strafe aber nur eine von zwei Folgen: Entsteht ein Schaden, droht aufgrund der Rechtswidrigkeit eine Haftung. Fügt man also jemandem durch eine Kollision beim falschen „Linksausweichen“ eine Gehirnerschütterung zu, könnten einen Schadenersatzansprüche treffen. Allerdings: Konkreter Fall ist keiner bekannt. 

Rollende Bierkiste 

Ich habe eine Bierkiste mit Rädern und Elektromotor ausgestattet. Wo darf ich sie fahren?

Das ist nicht eindeutig; die Auslegung obliegt den Ländern bzw. dem VwGH. Spielzeug (zulässig auf Gehsteig und Wohnstraße) ist das Ding wohl keines. Fraglich ist, ob es als Fahrzeug einzustufen ist („ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel“). Wenn nicht, dürfte man auf öffentlicher Verkehrsfläche gar nicht fahren. Ein wesentliches Kriterium ist, ob sich das Gefährt zur Überwindung größerer Distanzen eignet. Ist das der Fall und entspricht der Antrieb dem eines Elektrofahrrades (maximal 25 km/h und 600 Watt), ist die Kiste rechtlich - man staune! - als Fahrrad zu werten und es gelten alle diesbezüglichen Bestimmungen.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

Weitere Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Unfall, Reise und Freizeit unter Vorschriften & Strafen.

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Direkt aus der täglichen Rechtsberatungs-Praxis erfährt man die besten Tipps für Autolenker, Zweiradfahrer, Fußgänger, Gebrauchtwagenkäufer, Strafmandat-Empfänger, Abschlepp-Opfer, Schmerzengeld-Begehrer, Reisemangel-Reklamierer etc.

„Nein, meine Strafe zahl ich nicht!“

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Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag: auto@guthmann-peterson.at

Mehr Infos

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