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Der fiese Schrägparkplatz

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Wichtiger Termin und kein Parkplatz! In seiner Not parkte Herr A. seinen Pkw in Fortsetzung (aber außerhalb) einer Schrägparkzone, halb Fahrbahn, halb Gehsteig. Ein Schrägparker mehr ging sich vor der Kreuzung noch aus. Das mögliche Strafmandat nahm er in Kauf.

Falschparker - Schrägparkplatz auto touring / PS
Falschparker - Schrägparkplatz © auto touring / PS

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger

Vier Verkehrsstrafen für ein Delikt

Vierfach-Strafe.

Monate später breitete Herr A. eine „Zettelwirtschaft“ am Tisch des ÖAMTC-Juristen aus. „Früher hätten S’ kommen sollen“, stöhnte dieser. Es waren vier Strafen über je 70 Euro: Abstellen nicht entsprechend der Bodenmarkierung; Abstellen im 5-Meter-Bereich; Abstellen mit zwei Rädern am Gehsteig; Abstellen nicht fahrbahnparallel. Eine Strafe hatte er eingezahlt, die anderen mit dem Vermerk „Einspruch, Doppelbestrafung“ zurückgeschickt. 

Lapsus.

Es folgte eine Lenkeranfrage. „Hab’ meine Strafe eh schon bezahlt!“, kritzelte Herr A. drauf. O weh! Nun kam auch noch eine 300-Euro-Strafe wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft dazu. 

Balsam.

Dem ÖAMTC gelang Schadensbegrenzung. Hinsichtlich der Lenkerauskunft wurde eine Umwandlung in eine Ermahnung erreicht, da sich Herr A. immerhin stets als Lenker gezeigt hatte. Beim Parkdelikt waren nur drei der vier Strafen nebeneinander zulässig: Falsch war der Tatvorwurf „Abstellen nicht entsprechend der ­Bodenmarkierung“. Dies geht nur, wenn das Fahrzeug zumindest zum Teil innerhalb der Markierung steht, was hier nicht der Fall war.  

Quintessenz.

  • 1. Es kann durchaus rechtens sein, dass eine Tathandlung mehrere Strafen nach sich zieht; dann, wenn unterschiedliche Rechtsgüter betroffen sind. Derzeit bestehen – vom ÖAMTC unterstützte – Bestrebungen, Mehrfachbestrafungen zu verringern.
  • 2. Vorsicht bei Lenkeranfragen. Es muss eine konkrete Person angegeben werden. Für inhaltliche Scharmützel ist die Lenkerauskunft der völlig falsche Zeitpunkt.
  • 3. Selbst wenn, bewusst oder irrtümlich, keine Lenkerauskunft erteilt wird, kann die Behörde (in freier Beweiswürdigung) den Zulassungsbesitzer als Lenker ansehen. Dann wird beides bestraft: die Nichterteilung und das Grunddelikt!

Abhilfe.

Bevor man sich im Dschungel komplexer Strafverfahren verirrt, besser gleich zu Beginn Rechtsberatung einholen.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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