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DruckenAprès-Ski im Krankenhaus
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Auch auf der Skipiste gelten Regeln.

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist
Auf der Skipiste sollte man die 10 FIS-Regeln einhalten
Zu spät bemerkte der gemütlich talwärts schwingende Herr P., dass sich von hinten rasant ein anderer Skifahrer näherte, der die Kontrolle über seine Ski verloren hatte. Es kam zur Kollision, durch die Herr P. einen Oberschenkelhalsbruch erlitt, welcher umgehend im Krankenhaus operiert wurde.
Gut zwei Monate später suchte er die Rechtsberatung des Clubs auf: „Ich will dem Unfallgegner nichts Schlechtes, aber ich habe seit Wochen Schmerzen, dazu viele Ausgaben und möchte eine Entschädigung.“ Für den ÖAMTC-Juristen ein klarer Fall.
Schadenersatz
Dieser steht dann zu, wenn rechtswidrig (Verstoß gegen Gesetze oder auch Sorgfaltspflichten) und schuldhaft (der Verstoß ist dem Schädiger vorwerfbar) Schaden zugefügt wurde.
Sorgfaltspflichten
Eigene „Skigesetze“ gibt es nicht. Nach der Judikatur gelten aber für den Skisport die Regeln des Internationalen Skiverbands (FIS) als Sorgfaltspflichten, die von Ski- und Snowboardfahrern zu beachten sind.
Im Falle von Herrn P. relevant waren dabei die Pflicht zur Rücksichtnahme auf andere (1. FIS-Regel) sowie - ähnlich dem Straßenverkehrsrecht - die Vorschrift, stets auf Sicht zu fahren, also so schnell und auf eine solche Art, wie dies dem eigenen Können und den Verhältnissen vor Ort entspricht (2. FIS-Regel). Zudem hat der hintere Skifahrer seine Fahrspur so zu wählen, dass der vor ihm Fahrende nicht gefährdet wird (3. FIS-Regel).
Aufgrund der Schilderungen von Herrn P. war für den Juristen klar, dass gegen diese drei Regeln (schuldhaft) verstoßen worden war.
Versicherung
Glück im Unglück - der Unfallgegner war haftpflichtversichert, weswegen direkt die gegnerische Versicherung in Anspruch genommen werden konnte. Über Intervention des ÖAMTC wurden daraufhin Schmerzengeld, Betreuungskosten sowie Kosten für Medikamente und Therapien eingefordert. Die Versicherung anerkannte aufgrund der klaren Sach- und Rechtslage den geforderten fünfstelligen Betrag und überwies diesen an Herrn P.
Tipps fürs Ski- und Snowboardfahren:
FIS-Regeln befolgen und auf eine Haftpflichtversicherung achten (meist in Haushaltsversicherungen enthalten). Bei einem Unfall die Daten von Zeugen aufnehmen.
Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten
Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.
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