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Durch das Einwirken der ÖAMTC-ExpertInnen konnte erreicht werden, dass bis zur Zahlung einer Sicherheitsleistung eine Unterbrechung der Fahrt bei Verkehrsübertretungen durch Ausländer angeordnet und eine Weiterfahrt durch geeignete Vorkehrungen verhindert werden kann (Abnahme des Fahrzeugschlüssels, Anbringung von Sperren). Weiters wurde eine Gegenseitigkeitsklausel zum Datenaustausch im Rahmen einer internationalen Vollstreckung ins Kraftfahrgesetz (KFG) aufgenommen. In Kraft seit 1.1.2011.
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Der ÖAMTC vertritt Interessen von mehr als 2 Millionen ÖAMTC-Mitgliedern gegenüber der Regierung, Verwaltungsbehörden und Herstellern in Fällen von ungerechtfertigten …