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Verkehrsdelikte durch Ausländer

Polizei kann Fahrtunterbrechung anordnen

Durch das Einwirken der ÖAMTC-ExpertInnen konnte erreicht werden, dass bis zur Zahlung einer Sicherheitsleistung eine Unterbrechung der Fahrt bei Verkehrsübertretungen durch Ausländer angeordnet und eine Weiterfahrt durch geeignete Vorkehrungen verhindert werden kann (Abnahme des Fahrzeugschlüssels, Anbringung von Sperren). Weiters wurde eine Gegenseitigkeitsklausel zum Datenaustausch im Rahmen einer internationalen Vollstreckung ins Kraftfahrgesetz (KFG) aufgenommen. In Kraft seit 1.1.2011.