Albanien
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 40 km/h, Gespanne und Wohnmobile 35 km/h
Fahrzeug | außerorts | Autobahn |
Motorrad, Pkw | 80-90 km/h | 110 km/h |
Gespann, Wohnmobil bis 3,5 t | 70 km/h | 80 km/h |
Kindersicherung
Kinder unter 4 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz befördert werden und benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz.
Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Beifahrer- oder Rücksitz in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung befördert werden.
Mitführpflichten
- Pkw und Motorrad Pflicht: Verbandszeug, Warndreieck, Ersatzlampenset, Abschleppseil, Reservereifen
- Pkw und Motorrad Empfehlung: Warnweste, Feuerlöscher
Parken
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,1 Promille
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer.
Winterausrüstung
Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht
Schneeketten: Zwischen 1. November und 30. April müssen Schneeketten mitgeführt werden.
Zusätzliche Infos
- Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer: Das auf den Straßen Albaniens vorherrschende Fahrverhalten ist im Allgemeinen aufgrund einer höheren Risikobereitschaft der Straßenverkehrsteilnehmer mit demjenigen in Österreich nicht vergleichbar. Umsichtiges Verhalten und defensives Fahren ist daher dringend angeraten.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.