Spanien
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet gelten folgende Tempolimits | |
Straßen mit einer einzigen Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen (Gehsteig auf gleichem Niveau) | 20 km/h |
Straßen mit jeweils einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung | 30 km/h |
Straßen mit 2 oder mehr Fahrbahnen pro Fahrtrichtung | 50 km/h |
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw | 90 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
Gespann mit Anhänger bis 750 kg* | 70 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Wohnmobil bis 3,5 t | 80 km/h | 90 km/h | 120 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
*Für Gespanne mit Anhänger über 750 kg gilt auf Autobahnen 80 km/h.
Kindersicherung
Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, zugelassenen Kindersitz und dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur auf dem Rücksitz befördert werden. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Mehr Infos: ÖAMTC Reisen mit Kind
Licht am Tag
Motorräder müssen ganzjährig mit Abblendlicht fahren.
Mitführpflichten
- Pkw: Warnweste, Warndreieck (2 für in Spanien zugelassene Fahrzeuge, z.B. Mietwagen)
- Motorrad: Keine
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Gelbe Markierungen: Halte- und Parkverbot bei durchgängiger Linie; Parkverbot bei unterbrochener Linie
- Blaue Markierungen: gebührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkzonen
- Grüne oder orange Markierungen: Anwohnerparken
- Weiße Markierungen: kostenfreie Parkplätze
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,3 Promille bei Führerscheinbesitz kürzer als 2 Jahre
Motorradfahrer
Motorradfahrende müssen Integralhelme und homologierende Handschuhe tragen.
Radfahrer
- Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes.
- Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, vorausgesetzt, sie halten sich so weit wie möglich am rechten Fahrbahnrand. In unübersichtlichen Streckenabschnitten, wie Kurven, oder bei hohem Verkehrsaufkommen ist das Nebeneinander fahren jedoch nicht gestattet; in diesen Fällen müssen sich die Radfahrer hintereinander einreihen.
- Während der Fahrt ist die Benutzung von Mobiltelefonen sowie das Tragen von Kopfhörern verboten.
- Radfahrer müssen bei Dunkelheit auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Reflektoren tragen, die aus einer Mindestentfernung von 150 Metern sichtbar sind, notwendig.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Auf schneebedeckten Straßen dürfen Schneeketten verwendet werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Gut zu wissen: Bei starkem Schneefall (besonders auf Gebirgspässen) kann die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten durch entsprechende Schilder angeordnet werden.
Zusätzliche Infos
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos: Fahrradträgern fürs Auto - Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
- Navigationsgerät: Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
- Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
- Überholen: Beim Überholen von Radfahrenden muss ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden. Bei zweispurigen Fahrbahnen muss die Spur gewechselt werden.
- Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.
- Zusatztafeln und Hinweisschilder
Spanisch | Deutsch |
Alto | Halt |
Atencion, Cuidado | Achtung, Vorsicht |
Viraje peligroso | gefährliche Kurve |
Ceda el paso | Vorfahrt beachten |
Paso prohibido | Durchfahrt verboten |
Prohibido aparcar | Parkverbot |
Llevar la derecha (izquierda) | rechts (links) fahren |