Tschechien
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/ |
Gespann, Wohnmobil über 3,5t | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Gut zu wissen: 30 km/h gelten 50 m vor einem Bahnübergang, 20 km/h in verkehrsberuhigten Straßen.
Kindersicherung
Kinder unter 36 kg und kleiner als 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Verbandszeug, Warndreieck, Warnweste
- Motorrad: Verbandszeug
ÖAMTC-Tipp: Zur Sicherheit sollten für alle mitfahrenden Personen Warnwesten mitgeführt werden. Bewahren Sie die Westen griffbereit auf, um sie bei Panne oder Unfall noch vor Verlassen des Fahrzeugs anziehen zu können.
Parken
- Gelbe Markierungen: Halteverbot bei durchgehenden gelben Linien am Fahrbahnrand.
- Unterbrochene gelbe Markierung: Parkverbot bei unterbrochenen, gestrichelten gelben Linien oder bei blauen Markeirungen auf der Fahrbahn
- Parkverbot: Beim Parken muss ein mind. 3 m breiter Fahrstreifen pro Fahrtrichtung frei bleiben. Fahrzeuge dürfen nur in Fahrtrichtung parallel zum Randstein parken. In Einbahnstraßen ist das Parken auch auf der linken Seite erlaubt.
- Abstand: Von 5 - 19 Uhr ist ein Abstand von 3,5 m zwischen parkendem Fahrzeug und Straßenbahnschienen einzuhalten.
- Halte- und Parkverbot gilt auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, ebenso 30 m vor und 5 m nach Bus- und Straßenbahnhaltestellen.
Parkzonen in Prag
- Blaue Zone: nur für Anrainer oder mit spezieller Genehmigung
- Violette Zone: gebührenpflichtiges Parken für max. 24 Stunden
- Orange Zone: gebührenpflichtiges Parken; die maximal erlaubte Parkdauer ist auf dem Verkehrsschild angeführt.
- Fahrzeuge dürfen nur in Fahrtrichtung parallel zum Randstein parken. In Einbahnstraßen ist das Parken auch auf der linken Seite erlaubt.
Mehr Infos: https://parking.praha.eu
Gut zu wissen: In Prag ist es empfehlenswert, angesichts der in der Innenstadt häufig vorkommenden Staus, die Park & Ride-Parkplätze an den Endstationen der Metro zu verwenden.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,0 Promille. Bei jeder Verkehrskontrolle wird ein obligatorischer Alkotest durchgeführt.
Radfahrer
- 0,0 Promille
- Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer unter 18 Jahren.
- Beim Überholen von Radfahrern muss ein seitlicher Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m eingehalten werden. Bei Tempolimit von max. 30 km/h gilt ein Abstand von 1 m.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
Rettungsgasse
Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich, eine Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden.
Winterausrüstung
Winterreifen: Vom 1. November bis zum 31. März müssen Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis, Matsch und generell bei Temperaturen unter 4°C) verwendet werden. Unabhängig davon kann die Benutzung von Winterreifen durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Die Reifen müssen mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sein und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Abbiegende Straßenbahnen haben immer Vorrang.
- Besonderheiten an Ampeln: Das Wenden an Kreuzungen, die durch Ampeln geregelt sind, ist verboten.
- Fahrzeuge mit sichtbaren Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen. Diese ist an der Grenze bzw. an der Unfallstelle von der Polizei auszustellen. Darin muss vermerkt sein, dass keine Einwände gegen die Ausreise bestehen.
- Motorrad: Mit eingetragenem „Code 111“ (vulgo 125er-Genehmigung) erlaubt Tschechien nur das Lenken von Automatikfahrzeugen.
- Strafen: An Ort und Stelle darf die Polizei (auf die Dienstnummer an der Uniform achten) Strafen erheben. Wenn möglich, sollten diese auch gleich vor Ort bezahlt werden. Die Polizei und der Zoll können im Rahmen einer Kontrolle auch nicht bezahlte, rechtskräftige Strafen einfordern.
- Unfall: Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschäden über 20.000 CZK sowie bei Vorliegen einer ungeklärten Schuldfrage muss die Polizei gerufen werden.
- Besondere Verkehrsschilder
Tschechisch | Deutsch |
Průjezd zakázán | Durchfahrt verboten |
Jednosměrný provoz | Einbahnstraße |
Objížďka | Umleitung |
Zákaz zastavení | Halteverbot |
Pro držitele povolení | Nur für Inhaber mit (Park-)Bewilligung |
Rozsviť světla | Licht einschalten |
Bez poplatku | Gebührenfreie Straße |
Úsek častých nehod | Unfallreiche Strecke |
Platnost od ... do ... | Gültig von ... bis ... |
Zahněte doprava/doleva | Rechts/links abbiegen |
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.