
Länder-Info Japan
Aktueller Hinweis
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus gilt von 19. Dezember, 00:00 Uhr, bis auf Weiteres für fast alle Länder der Welt eine Reisewarnung. Das Außenministerium warnt vor allen touristischen und nicht unbedingt notwendigen Reisen.
Informationen zu Einreisebestimmungen, Grenzkontrollen und zur aktuellen Sicherheitslage aufgrund der Verbreitung des Coronavirus finden Sie in unseren Corona-Reiseinfos unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Tokio |
Fläche | 377.915 km² |
Einwohner | 127,8 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | J |
Stromspannung | Reisestecker erforderlich (beim ÖAMTC erhältlich). |
Zeit | MEZ + 8 Stunden; während der europ. Sommerzeit + 7 Stunden |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +81 |
Sprache | Japanisch |
Währung | 1 € = 125.18 JPY |
Wetter
Vor der Reise
Personaldokumente
Reisepass
Ein mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer gültiger Reisepass ist erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Adressen") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.
Visum
Für Aufenthalte bis max. 6 Monate nicht erforderlich.
Reisende, die länger als 3 Monate in Japan bleiben wollen, müssen jedoch vor Ablauf der 3 Monate beim Regional Immigration Bureau um eine (gebührenpflichtige) Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ansuchen.
Bei der Einreise wird von jedem Reisenden ein Fingerabdruck genommen sowie ein Digitalfoto des Gesichtes angefertigt.
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Kinder
Gültiger Reisepass erforderlich.
Mehr Infos: www.help.gv.at
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1949 ("Genfer Abkommen") erforderlich. Der Internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1968 wird in Japan nicht anerkannt.
Der Internationale Führerschein ist für maximal 12 Monate gültig. Bei längeren Aufenthalten ist eine Umschreibung in einen japanischen Führerschein notwendig, wofür eine japanische Führerscheinübersetzung von der österreichischen Botschaft in Tokyo oder vom japanischen Automobilclub JAF (siehe "Wichtige Adressen") erforderlich ist. Zusätzlich ist der Nachweis für einen mindestens 3-monatigen Aufenthalt in Österreich nach dem Erwerb des österreichischen Führerscheins zu erbringen.
Lassen Sie sich den Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrer Reise ausstellen, denn diesen erhalten Sie nur in Österreich und nicht vor Ort.
Reisen mit privatem Fahrzeug
Nationaler Zulassungsschein ausreichend. Internationaler Zulassungsschein (in Verbindung mit dem nationalen) empfohlen.
An der Grenze ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben (siehe Kategorie "Versicherungen").
Die maximale Aufenthaltsdauer für im Ausland registrierte Fahrzeuge beträgt ein Jahr.
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird, ist eine Benützungsbewilligung notwendig (beim ÖAMTC erhältlich).
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende Einfuhr erforderlich.
Mehr Infos zum Carnet de Passages und zur Beantragung beim ADAC
Reisen mit Mietwagen
Informationen zu erforderlichen Dokumenten bei Reisen mit dem Mietwagen finden Sie in der Kategorie Mietwagen.
Reisegepäck
Einfuhrbestimmungen
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Japan eingeführt werden (Personen ab 20 J.):400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 20 einzelne Packungen Tabak, der erhitzt aber nicht verbrannt wird oder 500 g Tabak/ oder 500 g gemischte Tabakprodukte. (Achtung: Die Gesamtmenge darf bei einer Mischung der angegebenen Tabaksorten nie 500 g übersteigen)
(ab 1. Oktober 2021: 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 10 einzelne Packungen Tabak, der erhitzt aber nicht verbrannt wird und 250 g gemischte Tabakprodukte).
3 Flaschen (jeweils ca. 0,76 l) Spirituosen;
56 ml Parfüm;
Zulässiger Gesamtwert aller mitgeführten Waren aus Übersee außer der oben genannten: Unter 200.000 ¥. Gegenstände, die einen Wert von unter 10.000 ¥ sind steuerfrei und werden nicht berechnet.
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie Kleidung, Hygieneartikel und ggf. eine tragbare professionelle Ausrüstung.
Anmerkung: Die angegebenen Mengen für Tabakwaren gelten für Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Japan haben.
Importbeschränkungen
Arzneimittel im Rahmen einer Reiseapotheke: innerliche Anwendung: 2-Monats-Vorrat; äußerliche Anwendung: 24 Stück; Kosmetikartikel: 24 Stück.
Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen.
Edelmetalle über 1 kg sind meldepflichtig.
Einfuhrverbot
Artikel, die Patent- oder Copyright-Rechte verletzen, Falschgeld, Waffen, Munition, Drogen aller Art und Betäubungsmittel, spezielle Arzneimittel (u. a. Allergiemittel, bestimmte Schmerzmittel), Aufputschmittel (d. h. auch Nasensprays und Inhalationssprays bei Erkältungen), obszöne bzw. pornographische Medien, Pflanzen mit Erde, die meisten frischen Obst-, Pflanzen- und Gemüsesorten. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Ausfuhrbeschränkungen
Edelmetalle über 1 kg sind meldepflichtig.
Weitere Informationen sind vom japanischen Zoll erhältlich.
Rückreise nach Österreich
Es gelten die Zollfreigrenzen für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard
Die unmittelbare Umgebung um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi ist nach wie vor Sperrzone. Das behördliche Betretungsverbot ist unbedingt zu befolgen!
Da sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann, empfehlen wir kurz vor Reisebeginn aktuelle Sicherheitshinweise beim Österreichischen Außenministerium einzuholen. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
- Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie unter www.reiseregistrierung.at.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke
ÖAMTC Tipp
Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".
Hunde & Katzen
Informationen zur Einreise mit Tieren erhalten Sie bei der jeweiligen Botschaft oder bei der japanischen Tourismusvertretung (siehe Wichtige Adressen).
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Von regionalen Ausnahmen abgesehen stabiles, gemäßigtes Klima im größten Teil des Landes. Der Sommer (Juni - September) ist je nach Region warm bis sehr heiß. Mild im Frühling und Herbst. Regenfälle ganzjährig, die meisten Niederschläge fallen von Juni bis Anfang Juli.
Norden: Im Norden von Hokkaido kann es im Winter sehr kalt werden, bis zu vier Monate lang kann Schnee liegen, gute Voraussetzungen für den Wintersport sind gegeben. Im Süden von Hokkaido herrscht mediterranes Klima. Hokkaido ist trockener als Tokio. Auch in Zentraljapan sind die Wintersportmöglichkeiten sehr gut.
Süden (Okinawa) Subtropisch, Regenzeit von Mitte Mai bis Mitte Juni.
Taifune drohen im Süden und im Südwesten ab Frühsommer, dauern aber selten länger als einen Tag.
Die besten Reisezeiten fallen auf den Frühling und auf den Herbst.

ÖAMTC Reise-Checkliste
Die ÖAMTC Reise-Checkliste passt sich Ihrem Urlaub an. Sie informiert über länderspezifische Besonderheiten und erinnert an wichtige Aufgaben. Für besonders Eilige gibt es fertige Packvorschläge.
Mietwagen
Mietwagen sind sowohl bei lokalen als auch bei internationalen Mietwagenfirmen in den verschiedensten Größen erhältlich. Bei lokalen Anbietern stehen häufig keine oder nur sehr wenige Informationen in englischer Sprache zur Verfügung. Das Mindestalter für die Anmietung beträgt in der Regel 21 Jahre.
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherung
Es ist eine japanische Haftpflichtversicherung ("Jibaiseki Hoken") abzuschließen. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ("Ninni Hoken") wird empfohlen.
Direkt an den Häfen gibt es keine Abschlussmöglichkeit. Um den nächstgelegenen Versicherungsagenten zu erfragen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der General Insurance Association of Japan:
General Insurance Association of Japan
Information Service - International Department
9, Kanda Awajicho 2-chome
Chiyoda-ku
Tokyo 101 8335
Tel. +81 3 3255 1439
Fax +81 3 3255 1234
Mail: kokusai@sonpo.or.jp
Internet: sonpo.or.jp/en
Reiseversicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport und vielem mehr bietet der ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz*
Mehr Infos zum Weltreise-Krankenschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG

Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen wie Mietwagen, Pauschalreisen, Flüge, Fähren u.v.m.
Anreise
Mit dem Flugzeug
Japans nationale Fluggesellschaften sind Japan Airlines (JL) mit Nonstop-Flügen von Frankfurt/M. nach Tokio-Narita sowie ANA - All Nippon Airways (NH) mit Direktflügen von Frankfurt/M. nach Tokio und Osaka sowie von Düsseldorf und Wien nach Tokio.
Lufthansa (LH) bietet u.a. Direktflüge von Frankfurt/M. und München nach Tokio Haneda an.
Swiss (LX) fliegt direkt von Zürich nach Tokio und nach Osaka.
Austrian Airlines (OS) verbindet Wien nonstop mit Tokio.
British Airways (BA) fliegt direkt von London Heathrow nach Tokio Haneda. Es gibt zahlreiche Zubringerflüge aus dem deutschsprachigen Raum nach London.
Air France (AF) bietet Nonstop-Flüge ab Paris nach Tokio-Narita und nach Tokio-Haneda.
Finnair (AY) fliegt ab Wien via Helsinki nach Tokio, Osaka und Nagoya.
KLM (KL) verbindet Amsterdam und Fukuoka.
Flugzeiten
Frankfurt - Tokio: 11 Std. 10 Min.; Frankfurt - Osaka: 11 Std.; Wien - Tokio: 11 Std. 10 Min.; Zürich - Tokio: 11 Std. 50 Min.
Mit Auto, Bahn oder Schiff
Mit dem Schiff
Die wichtigsten japanischen Häfen sind u.a. die Häfen von Tokio, Yokohama, Osaka, Kobe und Nagoya, in denen zahlreiche Passagierschiffe anlegen.
Reedereien wie Phoenix, P&O Cruises, Costa und Trans Ocean bieten in ihrem Kreuzfahrtprogramm in Europa startende Weltreisen mit Zwischenstopps in Japan an.
Shanghai Ferry bietet wöchentliche Überfahrten zwischen Shanghai (China) und Osaka (Fahrtdauer: mindestens 46 Std.).
Pan Star Cruise verbindet Busan (Südkorea) mit Osaka.
DBS Cruise Ferry bietet Verbindungen zwischen Wladiwostok (Russland) und Donghae (Südkorea) mit Anschluss nach Sakaiminato in Japan.
Öffentliche Verkehrsmittel
Inlandsflüge
Inlandflüge werden von Japan Airlines (JL) und All Nippon Airways (NH) durchgeführt. Japan Airlines (JL) verbindet alle größeren Städte. All Nippon Airways (NH) fliegt auch kleinere Städte an. Wichtige Flugstrecken sind u.a. Tokio - Sapporo, Tokio - Fukuoka, Tokio - Osaka und Tokio - Naha.
Skymark Airlines (BC) fliegt von Tokyo-Haneda und Kobe aus zu günstigen Preisen eine Vielzahl an Zielen in ganz Japan an.
Peach Aviation (MM) bietet von ihren Drehkreuzen in Osaka und Okinawa verschiedene Inlandflüge an.
Bahn
Japan hat eines der besten Schienennetze der Welt. Auf den wichtigsten Strecken der JR Gruppe (Japan Railways Group) verkehren die Züge in sehr kurzen Abständen.
Shinkansen sind sehr schnelle Expresszüge. Sie verkehren zwischen Tokio und den wichtigsten Landesteilen mehrmals pro Stunde. Mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 300 km/h sind sie eine Alternative zum Flugverkehr. Verspätungen gibt es so gut wie nie.
Für Schnellzüge und Erste-Klasse-Wagen wird ein besonderer Zuschlag erhoben. Für die Wagen erster Klasse ist eine Sitzplatzreservierung erforderlich und eine frühzeitige Buchung empfehlenswert.
Zusätzlich gibt es Schnellzüge, Eilzüge und Lokalbahnen. Die Fahrpreise setzen sich aus einem Grundtarif, der von der Länge der Fahrstrecke abhängt, und einem Zuschlag zusammen, welcher je nach Art der benutzten Züge verschieden hoch ist.
In den Bahnhöfen der größeren Städte werden an grün markierten Fahrkartenschaltern Platzkarten für Shikansen- und Schnellzüge, Liegewagenkarten sowie andere reservierungspflichtige Sonderfahrkarten verkauft.
Der Hokkaido Shinkansen verbindet Aomori über den Seikan-Tunnel mit Hokkaido.
Der Touristik-Zug Twilight Express Mizukaze bietet Ausflugsfahrten in den westjapanischen Regionen Keihanshin, Sanin und Sanyo an.
Der touristische Luxus-Zug Train Suite Shiki-Shima bietet in den Nordostregionen Japans von Frühling bis Herbst 2- und 4-tägige, im Winter 3-tägige Rundfahrten an.
Bus
Expressbusse des Busunternehmens JR Bus Kanto verbinden die Großstädte untereinander.
In den Städten
Die öffentlichen Verkehrsmittel sind ausgezeichnet und pünktlich, jedoch zu den Stoßzeiten (besonders morgens zwischen 08.00 und 09.00 Uhr) überfüllt. Alle großen Städte (Tokyo, Osaka, Kyoto, Nagoya, Yokohama und Sapporo) haben ein U-Bahnnetz. Zur einfacheren Orientierung sind die verschiedenen Linien statt mit japanischen Namen mit Buchstaben und die Stationen mit Ziffern gekennzeichnet.
Die verschiedenen Linien in Tokio werden hauptsächlich von Tokyo Metro Co. Ltd. und von Toei betrieben. Diverse S-Bahnlinien, werden entweder öffentlich oder privat betrieben. Zwischen den Zügen der meisten Gesellschaften kann man problemlos umsteigen und mit demselben Fahrschein weiterfahren.
Die JR-Yamanote Bahn in Tokio und die JR-Kanjo-Bahn in Osaka sind Ringbahnen um die Zentren der beiden Städte. Die Yamanote-S-Bahnlinie hält an wichtigen Stationen, wie Shibuya, Shinjuku oder Tokyo Station. Die Fahrpreise richten sich nach der Entfernung. Die Fahrkarten müssen am Ausgang des Zielbahnhofs abgegeben werden.
Wochen- und Monatskarten sind ebenfalls erhältlich. In Tokio und Osaka werden auch preisgünstige Tageskarten für den innerstädtischen Nahverkehr angeboten.
Bus: Bei der Nutzung städtischer Busse sollte man sich den Weg vom Hotelpersonal genau beschreiben lassen. Beim Einstieg in den Bus zieht man eine Karte mit der Nummer der Station und bezahlt beim Ausstieg.
Die von Privatunternehmen betriebenen Vorortzüge ergänzen das Nahverkehrssystem.
Taxi
In den Städten sind Taxis überall vorhanden. Zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr, und wenn die Nachfrage z.B. zu Stoßzeiten oder witterungsbedingt größer ist, wird ein Aufschlag erhoben. Ungewohnt für Europäer: Die Türen werden vom Fahrer automatisch bedient.
Der Bestimmungsort sowie ein in der Nähe gelegener bekannter Ort sollten auf japanisch aufgeschrieben werden, am besten mit einer Wegskizze, da es kaum Straßennamen gibt. Die Hausnummern richten sich in den verschiedenen Bezirken nach der zeitlichen Reihenfolge des Hausbaus.
Wenn ein Taxi frei ist, leuchtet ein rotes Licht in der linken unteren Ecke der Windschutzscheibe. Über Hotels oder Reisebüros kann zur Stadtbesichtigung ein Wagen mit Englisch sprechendem Fahrer gemietet werden.
Schiff & Fähren
Es gibt regelmäßige Fähr-, Schnellboot- und Luftkissenbootverbindungen von der Hauptinsel zu den kleineren japanischen Inseln. Hauptrouten sind:
Awaji: Akashi - Iwaya;
Shodo-shima: Shin-Okayama - Tonosho.
Von Tokio, Osaka und Kobe gibt es Fährverbindungen zu den Häfen in Hokkaido und Kyushu.
In den Erholungsorten am Meer und an den Seen im Landesinnern gibt es Ausflugs-, Tragflächen- und Hovercraft-Boote.
Zwischen Tokio und den wichtigen Häfen verkehren regelmäßig Hochgeschwindigkeitszüge.
Vor Ort
Maut & Vignette
Gut zu wissen
Japanische Autobahnen ("Expressways") sowie Stadtautobahnen sind mautpflichtig. In größeren Städten ist für die Benützung der Stadtautobahnen bei der Auffahrt ein Fixbetrag zu bezahlen, entweder in bar oder mit einem elektronischen Zahlungssystem (ETC - Electronic Toll Collection). Mit dem ETC System erhält man verschiedene Vergünstigungen, wie etwa einen günstigeren Nachttarif oder einen Pendlertarif.
Mehr Infos gibt es bei Central Nippon Expressway.
Tunnel & Brücken
Die Akashi-Kaikyo Brücke, die die Inseln Honshu und Shikoku miteinander verbindet, ist mautpflichtig (2.370 JPY für Pkw).
Verkehrsbestimmungen
In Japan gilt Linksverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
- Inner- und Außerorts: 60 km/h (Pkw und Motorräder über 250 ccm; in Tokyo 40 km/h), 50 km/h (andere Fahrzeuge), 30 km/h (Mopeds)
- Autobahnen: 100 km/h (Pkw, Busse, Fahrzeuge bis 8 t, Motorräder über 125 ccm), 80 km/h (Fahrzeuge über 8 t)
Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen: 50 km/h
Kindersicherung
Für Kinder unter 6 Jahren ist die Verwendung von entsprechenden Kindersitzen verpflichtend.
Licht am Tag
Ist nicht vorgeschrieben. Bei schlechter Sicht (z.B. bei dichtem Nebel) muss aber auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
Mitführpflichten
Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl, Grüne Versicherungskarte, Verbandszeug, Warndreieck und Warnweste.
Motorräder und Kleinkrafträder
Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Mopeds.
Parken
Parkverbot gilt:
- 5 Meter vor und nach einer Kreuzung, einem Fuß- oder Radfahrerübergang
- 5 Meter vor und nach einem Hydranten oder einer Baustelle
- 10 Meter vor und nach einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle.
Parkverbote werden durch entsprechende Hinweisschilder und durch eine gelbe Bodenmarkierung gekennzeichnet. In großen Städten gibt es Parkuhren bzw. Parkautomaten. Sowohl in den Stadtzentren als auch in den Vorstädten herrscht akuter Parkplatzmangel. Bei Verstößen werden Parkkrallen angelegt. Fahrzeuge, die den Verkehr behindern, werden abgeschleppt.
Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte finden Sie hier: www.disabledmotorists.eu/de/weltkarte/asia/japan.htm
Promillegrenze
0,3 Promille. In Japan können auch Beifahrer, die eine alkoholisierte Person nicht vom Autofahren abhalten, bestraft werden.
Telefonieren am Steuer
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Die Bedienung von Navigationsgeräten sowie die Verwendung von DVD-/Fernsehgeräten während der Fahrt ist ebenfalls verboten.
Winterausrüstung
Die Verwendung von Winterreifen wird für Regionen empfohlen, in denen im Winter mit Schnee zu rechnen ist. Ersatzweise sollten Schneeketten mitgeführt werden.
Spikereifen sind in Japan nicht gebräuchlich. In folgenden Provinzen ist die Verwendung verboten: Hokkaido, Aomori, Iwate, Miyagi, Akita, Yamagata, Fukushima, Tochigi, Gunma, Niigata, Toyama, Ishikawa, Fukui, Yamanashi, Nagano, Gifu, Tottori und Shimane.
Es gibt keine speziellen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrzeuge mit Spikereifen oder Schneeketten.
Besondere Hinweise
Überholverbot gilt bei einer gelben durchgezogenen Linie in der Fahrbahnmitte (Sperrlinie), 30 Meter vor und nach einem Fuß- oder Radfahrerübergang bzw. einem Bahnübergang, vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen, in Tunnels und 30 Meter vor und nach einer Kreuzung (ausgenommen auf Vorrangstraßen).
Ein gelbes Blinklicht an einer Kreuzung bedeutet, dass man sich langsam annähern soll. Fahrzeuge auf einer Hauptstraße haben Vorrang gegenüber Fahrzeugen auf einer Nebenstraße. Wenn nicht anders geregelt, haben von links kommende Fahrzeuge Vorrang.
In den Großstädten gibt es fast ständig "stop-and-go-Verkehr", dazu noch akuten Parkplatzmangel. Auch über Land ist der Verkehr sehr dicht und daher langsam. Die Straßenbeschilderung ist auf den Fernstrecken zusätzlich zu den japanischen Schriftzeichen auch in Englisch. Die Straßenhinweise im ländlichen Raum sind häufig nur in Japanisch.
Eine gute Straßenkarte ist vor allem in ländlichen Gebieten unerlässlich. Wer eine bestimmte Adresse sucht, sollte sich den Weg am besten aufzeichnen lassen, da es keine Straßennamen gibt.
Feiertage
- 1. Jänner 2021: Neujahr
- 11. Jänner 2021: Tag der Erwachsenen
- 11. Februar 2021: Tag der Staatsgründung
- 29. April 2021: Showa-Tag
- 3. Mai 2021: Verfassungsgedenktag
- 4. Mai 2021: Tag des Grüns
- 5. Mai 2021: Kindertag
- 19. Juli 2021: Tag der Marine
- 20. September 2021: Tag des Respekts vor dem Alter
- 11. Oktober 2021: Gesundheits- und Spporttag
- 3. November 2021: Kulturtag
- 23. November 2021: Tag des Dankes für die Arbeit
- 23. Dezember 2021: Geburtstag des Kaisers
(a) Viele Geschäfte und Büros haben vom 29. Dez.-3. Januar (Neujahr) geschlossen. (b) Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so wird der darauf folgende Montag zum Feiertag (gilt nicht für den Neujahrstag).
(c) Arbeitstage zwischen zwei Feiertagen werden ebenfalls frei gegeben.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Japanischer Yen. Währungskürzel: ¥, JPY (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 10.000, 5000, 2000 und 1000 ¥ im Umlauf. Münzen in den Werten von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 ¥.
Kreditkarten
Visa, Diners Club, American Express, Mastercard oder Prepaid Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in größeren Städten von Hotels und Kaufhäusern angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Bankomat
Bankomatkarte
Geldautomaten sind weit verbreitet, akzeptieren jedoch meist keine ausländische Karten. Inzwischen ist es möglich, mit der Bankomatkarte, die ein Maestro-Zeichen trägt, Geld an Automaten der SevenEleven- und Family-Mart-Supermärkte abzuheben. Geldautomaten stehen in den japaniachen Postämtern während der Öffnungszeiten (in der Regel Mo-Fr von 07.00-23.00 Uhr und Sa-So von 09.00-19.00 Uhr) zur Verfügung.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankomatkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reisechecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.Reiseschecks können in Japan in den Großstädten in wenigen Wechselstuben umgetauscht werden. Um zusätzliche Umtauschgebühren zu vermeiden, sollten Reiseschecks in japanischen Yen oder US-Dollar ausgestellt sein.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen für die Ein- oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Beträge ab einem Gegenwert von 1 Mio ¥ müssen deklariert werden.
Geld wechseln
Geld muss bei autorisierten Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden. Am problemlosesten ist der Umtausch von US-Dollar.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Bankomatkarte freischalten lassen
Durch die Sicherheitsfunktion "GeoControl" sind österreichische Bankomatkarten außerhalb Europas automatisch gesperrt. Um während der Reise Bargeld beheben zu können, muss die Bankomatkarte bei der Bank freigeschaltet werden.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe
Bei Problemen mit Ihrem Mietwagen kontaktieren Sie bitte in erster Linie Ihren Vermieter.
Gegen Vorlage der gültigen Mitgliedskarte gilt für ÖAMTC Mitglieder:
Kostenlose Pannenhilfe (bis zu 30 Minuten) und Abschleppung (bis zu 15 Kilometer) kann unter dem Notruf 8139 oder 0570 00 8139 sowie bei den Notrufsäulen angefordert werden. Darüber hinaus gehende Leistungen sind kostenpflichtig (700 Yen pro Kilometer Abschleppung). Im Falle eines Unfalls muss zuerst die Polizei gerufen werden. Der japanische Partnerclub JAF bietet ÖAMTC Mitgliedern gegen Vorlage der gültigen Clubkarte auch touristische Beratung in seinen Geschäftsstellen an.
Partnerclub des ÖAMTC
Japan Automobile Federation (JAF)
Jidosha Kaikan 14 F
1-1-30 Shibadaimon,Minato-ku
Tokyo 105-0012
Tel.: +81 3 35 78 49 10
E-Mail:info_office@jaf.or.jp
Internet: www.jaf.or.jp
Notrufnummern
Feuerwehr, Rettung: 119
Polizei: 110
Japan Help-Line: 012046 19 97
"Tokyo English Life Line (TELL)": 0357 74 09 92 (für Touristen in Notfällen, tgl. 9-23 Uhr)
ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Sitten & Gebräuche
Religion
84% Shintoismus und Buddhismus (die meisten Japaner folgen beiden Religionen); christliche und andere Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Die Höflichkeitsregeln, die von der Mehrheit der Japaner beachtet werden, weichen zwar in vieler Hinsicht von den europäischen ab, Japaner sind sich jedoch des Unterschiedes bewusst und akzeptieren, dass Ausländer nicht alle Sitten und Gebräuche kennen. Höfliches und korrektes Benehmen wird erwartet. Es ist unhöflich, »nein« zu sagen. Ein vages »ja« bedeutet aber nicht unbedingt eine Bejahung. Die Tatsache, dass es auch unter Japanern zahlreiche Missverständnisse gibt, sollte Besucher beruhigen. Gäste werden selten in Privathäuser eingeladen, da dies eine sehr ernstzunehmende, formelle Angelegenheit ist. (Eine andere Version besagt, dass japanische Wohnungen zu klein sind, um Gäste einzuladen.) Zur Begrüßung verbeugt man sich. Die höfliche Nachsilbe "San" sollte bei der Anrede japanischer Männer und Frauen benutzt werden: Herr T. Yamada wird demnach mit »Yamada-san« angesprochen. Beim Betreten einer japanischen Wohnung oder eines Ryokans zieht man i. Allg. die Schuhe aus, die Schuhspitzen sollten zur Eingangstür zeigen. Tischmanieren sind wichtig, obwohl ein japanischer Gastgeber dem westlichen Gast gegenüber sehr tolerant sein wird. Man sollte sich jedoch mit den wichtigsten Tischmanieren vertraut machen und Essstäbchen benutzen. Es ist üblich, dem Gastgeber ein kleines Geschenk mitzubringen. Geschäftsleute sollten den japanischen Geschäftspartnern ebenfalls ein Geschenk überreichen.
Rauchen: Nichtraucherzonen sind ausgeschildert. Zigaretten dürfen nicht auf die Straße geworfen werden. In Japan sind deshalb tragbare Aschenbecher üblich. Außerdem ist Rauchen im Gehen verpönt. Rauchen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und in U-Bahnhöfen verboten. Große gastronomische Betriebe müssen über einen Raucherbereich verfügen. Das Rauchen auf der Straße ist in einigen Großstädten und in den folgenden Bezirken von Tokio verboten: Chiyoda, Shinagawa, Shinjuku und Nakano. In der Präfektur Kanagawa darf in öffentlichen Räumen wie beispielsweise in Krankenhäusern, Schulen und Ämtern nicht geraucht werden.
Trinkgeld: Trinkgeld wird nicht erwartet, weder im Restaurant, im Hotel noch vom Taxifahrer. Für besondere Dienste oder als Anerkennung können Geldgeschenke gemacht werden. Man sollte aber niemals eine Handvoll Kleingeld überreichen, sondern spezielle Briefumschläge für Geldgeschenke kaufen.
Sehenswertes
Fuji-Hakone-Izu und die japanischen Alpen
Der Fuji-san (Fudschijama), der höchste Berg Japans, ist ein besonderer Anziehungspunkt. Die Fuji-Five-Lakes und Hakone, ein Ferienort mit heißen Quellen, sind einen Besuch wert. Die Izu-Halbinsel
ist bekannt für ihr warmes, subtropisches Klima. In den letzten Jahren
gibt es in Izu immer mehr Erdbeben, die auf eine verstärkte vulkanische
Tätigkeit der Region schließen lassen.
Die Japanischen Alpen im Zentrum der Insel Honshu sind bei Bergsteigern sehr beliebt. Nagano, in den nördlichen Alpen, war Austragungsort der Winter-Olympiade 1998. Nagoya, eine wichtige Industriestadt, ist auch das Zentrum des traditionellen Kunsthandwerks. Sie liegt in der Nähe des Ise-Shima-Nationalparks.
Kyoto
Kyoto wurde 794 n. Chr. im klassischen chinesischen Stil
errichtet und war jahrhundertelang das religiöse, politische und
kulturelle Zentrum Japans. Die alte Kaiserstadt erkundet man am besten
zu Fuß. Der Heian-Schrein, dem ersten und dem letzten Kaiser in
Kyoto gewidmet, besticht durch seine Weitläufigkeit und seine
brillianten Farben: seine Holzbalken und -wände sind karmesinrot, seine
lackierten Dachziegeln giftgrün. Ein Spaziergang auf dem
Philosophensteig (Tetsugaku no michi), entlang der östlichen
Hänge der Stadt, ist eine gute Art und Weise, einige der wichtigsten
Tempel Kyotos zu besichtigen. Hier liegen der Nanzen-ji, ein bedeutender Zen-Tempel mit einem berühmten Tofu-Restaurant, der Eikan-do, von dessen Pagode man einen guten Ausblick über Kyoto hat, und der Ginkaku-ji, der silberne Tempel, dessen Zen-Steingarten einer der wichtigsten des Landes ist. Im Norden Kyotos liegt der Kinkaku-ji, ein vergoldeter Pavillon. Nicht weit entfernt sollte man sich den Ryoan-ji ansehen, ebenfalls mit einem eindrucksvollen Zen-Garten. In den vielen kleinen »Unter-Tempeln« des Daitoku-ji
findet man willkommene Ruhe. Man sollte unbedingt einen der
wunderschönen Gärten Kyotos einen Besuch abstatten. Ausflüge von Kyoto
bieten sich an, u. a. nach Himeji, wo es eine alte Burg zu besichtigen gibt, und in die Berge nach Uji, einem der Schauplätze des wahrscheinlich ältesten Romans der Menschheitsgeschichte, des Genji Monogatari (Geschichte des Prinzen Genji), geschrieben um das Jahr 1000 von Lady Murazaki, einer kaiserlichen Hofdame.
Hiroshima und Nagasaki
Hiroshima, im Westen der Insel Honshu gelegen, war das Ziel des
ersten Atombombenabwurfes der USA am Ende des Zweiten Weltkrieges. An
diese Tragödie erinnert der Peace Memorial Park und der Atomic Bomb Dome, von der UNESCO 1996 zum Weltkulturerbe erklärt. Jährlich im Mai findet in Hiroshima das Blumenfest statt, ein Ereignis, das Tausende von Besuchern anzieht. Auf der südlichen Insel Kyushu liegt Nagasaki, das zweite Ziel der Atomangriffe auf Japan. Die Stadt besitzt ebenfalls einen Friedenspark und ein Atombomben-Museum. Glover Mansion (Schauplatz von »Madame Butterfly« und das älteste Holzhaus Japans), der Chinesische Tempel und der Suwa-Schrein sind besuchenswert. Kyushu ist für seine landschaftliche Schönheit berühmt. Die heißen Quellen von Beppu-Onsen und der Aso, der größte tätige Vulkan der Welt, sind sehenswert. Das Gebiet um den Unzen-Vulkan ist seit dem Ausbruch 1991 weiterhin gesperrt.
Okinawa,
eine Inselgruppe südlich von Kyushu, bietet tropische Strände. Auf
diesen Inseln, die seit 1972 wieder zu Japan gehören, mischen sich
japanische und südostasiatische kulturelle Einflüsse.
Hokkaido
Japans nördlichste Insel, wurde erst während des letzten Jahrhunderts von Japanern besiedelt. Die Ureinwohner, die Ainu,
sind ethnisch nicht mit den übrigen Japanern verwandt. Sie bemühen sich
um Anerkennung ihrer kulturellen Autonomie. Hokkaidos größte Attraktion
ist seine unberührte Natur. Fünf Nationalparks laden zu Wanderungen,
Fahrradtouren und zum Skilaufen ein.
Nara
Nara ist eine der ältesten Städte Japans und wird oft als Wiege
der japanischen Kultur bezeichnet. Eine Million Besucher kommen
alljährlich, um die historische fünfstöckige Kofuku-ji-Pagode, die antiken Statuen, Schreine und Tempel zu besichtigen. Der berühmte Todai-ji-Tempel mit dem weltgrößten Holzgebäude und der weltgrößten bronzenen Buddhastatue beeindrucken jeden Besucher. Im Nara-Park,
wo die meisten der Tempel stehen, leben Hunderte von halbzahmen
Hirschen, die gefüttert werden wollen. Außerhalb von Nara gibt es
mehrere Ausgrabungsstätten, die einige Tempel vorzuweisen haben.
Tokio und Umgebung
In der Hauptstadt Tokio gibt es viel zu sehen: den Kaiserpalast, der in einem Park liegt, den Stadtteil Asakusa (lebendiges Einkaufs- und Vergnügungsviertel) mit einem der ältesten Tempel des Landes (Asakusa Kannon) und nicht zuletzt zahlreiche Tempel, Schreine und herrliche Landschaftsgärten. In Shibuya, im Westen der Stadt, liegt der Nationalpark mit dem Meiji-Schrein, der dem Kaiser Meiji (1852-1912) gewidmet ist, der das Land dem Westen geöffnet hat. In diesem Stadtteil kann man sich von der Aussichtsplattform Shibuya Sky aus der Adlerperspektive einen Eindruck von der Mega-Metropole Tokio verschaffen.
Die historische Stadt Nikko
Nikko liegt zwei Stunden nördlich von Tokio in einem Nationalpark. Wegen ihrer prächtigen Tempeln und Mausoleen ist die Stadt Nikko ein beliebtes Ausflugsziel. Der Stil der Tempel weicht von denen des übrigen Landes ab: In den vielfältigen und bunten Dekorationen zeigt sich ein starker chinesischer Einfluss. Die Schnitzerei mit den drei Affen (Toshogu-Schrein), von denen sich der erste die Augen, der zweite die Ohren und der dritte den Mund zuhält, ist die berühmteste dieses Tempelbezirks. Ein paar Kilometer oberhalb von Nikko liegt der landschaftlich sehr schön gelegene Chuzenji-See. Die Region um Nikko ist berühmt für die Herbstfarben ihrer Bäume: wenn man im September oder Oktober hier ein paar Tage verbringen will, muss man lange im Voraus buchen.
Bōsō-Halbinsel
Die Bōsō-Halbinsel ist von Tokio aus nur mit dem Auto relativ schnell zu erreichen. Die Attraktionen der Stadt Kamogawa sowie die heißen Quellen und die Strände bei Kamogawa sind beliebte Ziele von Besuchern. Der am Meer gelegene Quasi-Nationalpark Minami-Bōsō zieht Wanderer, Naturliebhaber, Camper und Wassersportler an.
Musik auf der Insel Sado
Vor der Westküste von Honshu, nicht weit von Niigata, liegt die Insel Sado, landschaftlich attraktiv und jeden August Schauplatz eines interessanten Musik-Festivals, das von einer traditionellen Trommlergruppe (Kodo) veranstaltet wird und Musiker aus der ganzen Welt anzieht. Eine weitere Attraktion auf der abgelegenen Insel Sado ist der Toki Forest Park und dessen Museum.
Straßennetz
Japan verfügt über ein hervorragend ausgebautes Straßen- und Autobahnnetz.
Die Schnellstraßen Keiyo Highway, Tohoku-, Tomei-, Tokaido-, Joban- und Meishin-Expressway verbinden die Städte an der Pazifikküste. Die Insel Awaji ist zwischen Akashi und Iwaya mit dem Festland durch eine Autobrücke verbunden.
Tankstellen sind überall vorhanden. Der Service, wie betanken, Reinigung der Windschutzscheibe etc. ist kostenlos.
Staßenklassifizierung
Das japanische Straßennetz umfasst
- Autobahnen, deren Netz stark verzweigt und entlang der Pazifikküste besonders dicht ist sowie Stadtautobahnen u.a. in und um Tokio, Osaka und Nagoya, gekennzeichnet mit grünen Schildern;
- Nationalstraßen, mit blauen Schildern gekennzeichnet;
- Präfekturstraßen und
- Gemeindestraßen.
Zustand der Straßen
Japanische Straßen sind allgemein in einem sehr guten Zustand.
Telefon
Vorwahl
nach Japan: +81
nach Österreich: +43
In Japan gibt es grüne und graue Telefonzellen (Symbol "International & Domestic Card/Coin Telephone"). In beiden kann man mit Telefonkarten sowie 10 und 100 Yen Münzen telefonieren. Für unverbrauchte Minuten erhält man kein Rückgeld. Telefonkarten sind bei Automaten in der Nähe von Telefonzellen, in Geschäften, in Trafiken und an Bahnhöfen erhältlich.
Internationale Telefongespräche (an öffentlichen Fernsprechern und privaten Telefonapparaten) können auch per Vermittlung geführt werden, jedoch gibt es diverse, ständig wechselnde Anbieter mit unterschiedlichen Gebühren und Telefonnummern (muss vor Ort abgeklärt werden).
Mobiltelefone
Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
In Japan wird die PDC-Technologie (personal digital cellular) verwendet, die mit Mobilfunkstandards anderer Länder nicht kompatibel ist. Aus diesem Grund können herkömmliche GSM-Mobiltelefone in Japan nicht benutzt werden. Lediglich Handys mit UMTS-Unterstützung funktionieren in der Regel auch in Japan.
Wichtige Adressen
Botschaften
Japanische Botschaft
Heßgasse 6
1010 Wien
Tel. +43 1 531 920
E-Mail: info@wi.mofa.go.jp
Österreichische Botschaft in Tokio
1-1-20 Moto Azabu, Minato-ku
Tokyo 106-0046
Tel. +81 3 34 51 82 81
E-Mail: tokio-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.aussenministerium.at/tokio
Österreichisches Honorargeneralkonsulat in Osaka (keine Pass- und Visabefugnis)
c/o Ueno Fine Chemicals Industry, Ltd., 2-4-8, Koraibashi, Chuo-ku
Osaka 541-8543
Tel. +81 6 62 02 31 77
E-Mail: m_yokoyama@ueno-fc.co.jp
Österreichische Honorarkonsulate: Asahikawa, Hiroshima (keine Pass- und Visabefugnis)
Partnerclub des ÖAMTC
Japan Automobile Federation (JAF)
Jidosha Kaikan 14 F
1-1-30 Shibadaimon,Minato-ku
Tokyo 105-0012
Tel.: +81 3 35 78 49 10
E-Mail:info_office@jaf.or.jp
Internet: www.jaf.or.jp
Tourismusvertretung
Japan National Tourism Organization (JNTO)
4-4-1, Yotsuya, Shinjuku-ku
Tokyo 160-0004, Japan
Tel. +81 3 66 91 48 50
E-Mail: jnto@jnto.go.jp
Internet: www.japan.travel/en/
Zuständer Kontakt in Europa:
Japanische Fremdenverkehrszentrale (JNTO)
Kaiserstraße 11
60311 Frankfurt/Main
Tel. +49 69 203 53
E-Mail: fra@jnto.go.jp
Internet: www.japan.travel/de/de/