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Italien: Eintrittsgebühr für Venedig kostete bis zu zehn Euro

Wer 2025 einen Tagesausflug nach Venedig unternehmen wollte, musste von April bis Ende Juli bis zu 10 Euro Eintritt zahlen. Die Gebühr wurde an insgesamt 54 Tagen von 18. April bis 27. Juli eingehoben. Wie die Regelungen 2026 aussehen werden, ist noch nicht bekannt.

Ansicht von Venedig mit Blick auf Campanile
Venedig © ÖAMTC Reisen

Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Jedes Jahr besuchen rund 15 Millionen Tourist:innen die Lagunenstadt. Um die Urlauberströme besser lenken zu können, müssen Tagesbesucher:innen künftig ihren Ausflug in die Altstadt vorab reservieren und eine Eintrittsgebühr bezahlen. Ab April 2025 wurden bis zu zehn Euro bezahlt, wenn es in der Lagunenstadt an der italienischen Adria besonders voll wurde und man sein tagesticket erst knapp vor seinem Besuch reserviert hat.

An welchen Tagen fällt Eintrittsgebühr für Venedig an?

Die Stadt Venedig verlangte von April bis Juli 2025 Zutrittsgeld für Tagesbesucher. Insgesamt war die Eintrittsgebühr an 54 Tagen zu bezahlen. Die Gebühr wurde an den Tagen von 18. April (Karfreitag) bis 4. Mai und dann vom zweiten Wochenende im Mai bis zum 27. Juli 2025 jeweils von Freitag bis Sonntag und einschließlich des Nationalfeiertages am 2. Juni eingehoben. Die Maßnahme galt von 8.30 bis 16.00 Uhr.

Wie viel kostet der Eintritt für Venedig?

Die Gebühr betrugt fünf Euro. Für Personen, die erst ab vier Tagen vor dem Besuch bis zum Zutrittstag selbst buchen, wurde das Eintrittsgeld auf zehn Euro verdoppelt.

Wer ist von der Eintrittsgebühr befreit?

Ausgenommen sind den Beschlüssen zufolge Reisende, die mindestens eine gebuchte Übernachtung in der Lagunenstadt nachweisen können, Einwohner der Region Venetien, Kinder bis 14 Jahre, Pflegebedürftige, etc. Wer genau von der Eintrittsgebühr befreit ist, erfahren Sie auf der offiziellen Website der Stadt Venedig.

Um in den Genuss des Befreiungsanspruchs zu kommen, ist eine Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Befreiungsscheins erforderlich. Für in der Gemeinde Venedig ansässige und in der Gemeinde Venedig geborene Personen, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, ist es nicht erforderlich, eine Freistellungsbescheinigung zu erwerben, da sie ihren Anspruch durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments nachweisen können. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, kann der Anspruch, wenn er nicht offensichtlich ist, durch Vorlage eines Dokuments nachgewiesen werden. Inhaber des Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und ihre Betreuer können die Freistellung durch Vorlage dieses Ausweises in Anspruch nehmen, ohne sich auf dem Portal anmelden zu müssen.

Begrenzte Personenanzahl für Reisegruppen

Eine neue Maßnahme gegen den Massentourismus, die ab sofort in Kraft ist, betrifft Reisegruppen. Diese dürfen, wenn sie von einem Reiseführer begleitet werden, nicht mehr als 25 Personen umfassen. Darüber hinaus ist es verboten, bei den Stadtführungen Lautsprecher zu verwenden.

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