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DruckenGriechenland: Vereinfachte Parkregeln für Camper
Seit Mitte Juli gelten in Griechenland klarere Regeln für das Parken von Wohnmobilen und Caravans. Damit sorgt die griechische Regierung für Erleichterung unter Campern.

Anfang des Jahres sorgte eine Gesetzesänderung, die das Abstellen und Parken von Campingfahrzeugen sowie das Aufstellen von Zelten in der Nähe von Stränden, Küstenstreifen, Wäldern und archäologischen Stätten unter Verbot stellte, für Entrüstung und Unmut in der Campinggemeinde. Bei vielen Campern war die Verunsicherung groß, auf welchen Flächen außerhalb eines Campingplatzes das Fahrzeug überhaupt noch geparkt oder abgestellt werden darf.
Die griechische Regierung hat nun auf die anhaltende Kritik von den Campingverbänden des beliebten Reiselandes reagiert und eine Änderung der Straßenverkehrsordnung verabschiedet. Damit werden die Bestimmungen für das Parken von Wohnmobilen und Caravans klarer definiert, was für Rechtssicherheit sorgen soll. Die neuen Regelungen sind seit Mitte Juli in Kraft.
Was gilt für das Parken von Wohnmobilen und Caravans?
Innerhalb geschlossener Ortschaften:
- Fahrzeuge über 7,5 m Länge und Caravans dürfen maximal 24 Stunden am selben Ort parken.
- Fahrzeuge bis 7,5 m Länge dürfen uneingeschränkt parken, sofern die örtlichen Parkverbote beachtet werden.
- Auch an Stränden innerhalb geschlossener Ortschaften gelten dieselben Regeln.
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
- Das Parken ist nur auf dafür vorgesehenen Flächen oder an Straßenrändern erlaubt. Es gibt keine Zeitbeschränkung.
- Lokale Parkverbote sind zu beachten.
- Diese Regel gilt für alle Straßenfahrzeuge, nicht nur für Wohnmobile.
- Auch an Stränden, an Waldrändern und bei archäologischen Stätten außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken am Straßenrand oder auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
- Archäologische Stätten: Bei ausgeschilderten oder eingezäunten Stätten ist das Betreten oder Parken verboten.
Kommunale und private Parkplätze:
- Das Parken von Wohnmobilen auf kostenlosen als auch kostenpflichtigen Parkplätzen ist erlaubt, sofern keine anderen Regelungen gelten.
Grundsätzlich gilt eine Gleichbehandlung mit anderen Fahrzeugen. Das heißt, sofern man mit einem herkömmlichen Pkw legal an einer Stelle parken darf, darf man das auch mit einem Wohnmobil. Es gibt keine Sonderregelung oder Diskriminierung gegenüber Wohnmobilen.
Was gilt für Übernachtungen im Campingfahrzeug?
Bereits seit Jahren ist in Griechenland das Campen in der freien Natur, das sogenannte Wildcampen, untersagt. Diese Bestimmung bleibt unverändert. Eine Erleichterung gibt es aber auch in diesem Zusammenhang: Das neue Gesetz anerkennt das Wohnmobil und Caravans als Spezialfahrzeuge mit Wohnfunktion. Demgemäß sind Übernachtungen im geparkten Wohnmobil oder Caravan erlaubt, solange keine Campingausrüstung aufgestellt wird (z. B. Tische, Sessel, Zelte- und Vorzelte, etc.). Das gilt jedoch nur, wenn die zuvor genannten Parkregelungen eingehalten und lokale Verbote beachtet werden.
Quelle: AußenwirtschaftsCenter Athen
Die Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.