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Europa: Temporäre Grenzkontrollen an Schengen-Grenzen

Trotz des Schengenabkommens haben manche EU-Länder an ihren Grenzen vorübergehende Kontrollen eingeführt. Neben Österreich kontrollieren auch Deutschland, Frankreich, Italien oder Slowenien zumindest stichprobenartig die Grenzübergänge zu ihren Nachbarländern.

Grenze Österreich
Grenze Österreich © ÖAMTC

Grundsätzlich gibt es innerhalb des Schengen-Raums keine Grenzkontrollen mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einer konkreten Sicherheitsbedrohung oder Gefährdung der inneren Ordnung eines Landes, ist es Schengen-Staaten aber erlaubt, vorübergehende Grenzkontrollen bei der Einreise durchzuführen. Die Kontrollen dürfen aber nur als letztes Mittel herangezogen werden und müssen zeitlich auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß (in der Regel max. 6 Monate, eine Verlängerung ist aber möglich) beschränkt werden.

Die Grenzkontrollen im Detail

Die aktuelle weltweite Sicherheitslage sowie die damit verbundene Migrationstätigkeit führen dazu, dass neben Österreich auch weitere EU-Länder von dieser Maßnahme Gebrauch machen. In Österreich wurden die Grenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn, die bereits seit Herbst 2015 bestehen, um weitere 6 Monate bis zumindest 11.11.2025 verlängert.

In folgenden Schengen-Ländern kann es ebenfalls zu stichprobenartigen Kontrollen bei der Einreise kommen:

  • Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Slowakei, Slowenien

In der unten abgebildeten Karte finden Sie Details zum Ausmaß der Grenzkontrollen und wie lange diese Maßnahmen dauern werden.
Quelle: Europäische Kommission

Was Reisende wissen müssen

  1. Einreise nur über offizielle Grenzübergänge
    Verwenden Sie in den angeführten Ländern nur offizielle Grenzübergänge für den Grenzübertritt. Die Einreise über die "Grüne Grenze" ist im Fall von vorübergehenden Grenzkontrollen nicht erlaubt und kann Strafen nach sich ziehen.
  2. Auf Hinweisschilder achten
    Der Grenzübertritt an kleineren Grenzübergängen (z. B. an Nebenstraßen) kann untersagt sein. Achten Sie daher auf entsprechende Hinweisschilder.
  3. Wartezeiten einplanen
    Stellen Sie sich an verkehrsreichen Tagen, insbesondere an Wochenenden oder in der Ferienzeit, auf Wartezeiten bei der Einreise ein und planen Sie entsprechend mehr Zeit ein.
  4. Gültiges Reisedokument mitnehmen
    Nur ein Reisepass oder Personalausweis sind gültige Reisedokumente, der Führerschein ist nicht ausreichend. Das gilt auch für kurze Fahrten in das benachbarte Ausland, wie etwa über das Deutsche Eck. Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument.

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