1. "Mehrere Plastikbeutel für Flüssigkeiten sind erlaubt" – falsch
Flüssigkeiten müssen in Behältern à maximal 100 ml transportiert werden und alle zusammen in einen einzigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel passen. Ausnahmen: Babynahrung für den Zeitraum der Reise für Kinder unter drei Jahren. Yvette Polasek fügt hinzu: "Auch für Medikamente gilt keine Mengenbeschränkung. Sicherheitshalber empfehlen wir aber, dass man sich für die mitgeführte Menge, die für den Urlaubszeitraum benötigt wird, ein ärztliches Attest ausstellen lässt." Reisende finden online auf der Website des ÖAMTC eine entsprechende Vorlage zum Download.
2. "E-Zigaretten und Batterien können ins Aufgabegepäck" – falsch
E-Zigaretten und Lithium-Batterien gehören ins Handgepäck – niemals ins Aufgabegepäck. Prüfen Sie vorab die Airline-Bestimmungen zur Kapazitätsgrenze. Achtung: In manchen Ländern wie Australien, Thailand und Vietnam sind E-Zigaretten verboten!
3. "Die Größe des Handgepäcks ist egal, solange es Platz findet" – falsch
Vor allem Billigfluglinien kontrollieren Maße und Gewicht oft sehr genau. Vorab sollten die zulässigen Vorgaben der Airline geprüft werden, um Zusatzkosten zu vermeiden.
4. "Feuerzeuge können überall mitgeführt werden" – falsch
Benzinfeuerzeuge sind im Flieger verboten. Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer müssen direkt am Körper getragen werden und sind weder im Aufgabe- noch im Handgepäck erlaubt.
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