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DruckenRichtiges Verhalten im Kreisverkehr
Viele Autofahrer blinken nicht beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr. Im Vergleich zu "normalen" Kreuzungen sind es in Kreisverkehren fast vier Mal so viele Nichtblinker. Diese Vorrangregeln gelten.

Die wichtigsten Verhaltensregeln
- In Österreich wird der Kreisverkehr gemäß § 2 StVO wie eine normale Kreuzung behandelt. Allerdings wird bei fast jedem Kreisverkehr der an sich bestehende Rechtsvorrang durch eine entsprechende Beschilderung - Verkehrszeichen „Vorrang geben“ - aufgehoben. Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss also warten.
- Stehen keine Wartepflicht-Tafeln, dann gilt laut StVO der Rechtsvorrang.
- Blinken muss grundsätzlich nur der aus dem Kreisverkehr ausfahrende Lenker, beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken nicht erforderlich.
- Bei der Wartepflicht ist es völlig egal, ob im Kreisverkehr ein Verkehrsteilnehmer den inneren oder den äußeren Fahrstreifen benutzt.
- Eine Verpflichtung, den Kreisverkehr bei der nächsten Ausfahrt verlassen zu müssen, gibt es nicht.
- Kommt es zu einem Unfall, trifft die Schuld meistens auch denjenigen, der die Fahrspur kreuzt.