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Richtiges Verhalten im Kreisverkehr

Das Fahren im Kreisverkehr verunsichert oftmals auch versierte Fahrzeuglenker:innen - die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs klärt auf.

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Kreisverkehr © ÖAMTC

Die wichtigsten Verhaltensregeln

  • In Österreich wird der Kreisverkehr gemäß § 2 StVO wie eine normale Kreuzung behandelt. Allerdings wird bei fast jedem Kreisverkehr der an sich bestehende Rechtsvorrang durch eine entsprechende Beschilderung - Verkehrszeichen „Vorrang geben“ - aufgehoben. Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss also warten. 
  • Stehen keine Wartepflicht-Tafeln, dann gilt laut StVO der Rechtsvorrang.
  • Blinken muss grundsätzlich nur der aus dem Kreisverkehr ausfahrende Lenker, beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken nicht erforderlich.
  • Bei der Wartepflicht ist es völlig egal, ob im Kreisverkehr ein Verkehrsteilnehmer den inneren oder den äußeren Fahrstreifen benutzt.
  • Eine Verpflichtung, den Kreisverkehr bei der nächsten Ausfahrt verlassen zu müssen, gibt es nicht.
  • Kommt es zu einem Unfall, trifft die Schuld meistens auch denjenigen, der die Fahrspur kreuzt.
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In Österreich findet man den Kreisverkehr vielerorts

Der Kreisverkehr ist eine beliebte bauliche Lösung, um den Verkehr ohne Ampeln zu regeln und damit zu einem verbesserten Verkehrsfluss beizutragen. Vielen Fahrzeuglenker:innen ist allerdings nicht klar, dass es sich bei einem Kreisverkehr um eine "normale Kreuzung" handelt, die lediglich im Erscheinungsbild anders ausgestaltet ist. "Demgemäß gelten beim Kreisverkehr auch die für Kreuzungen üblichen Regeln", erläutert Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung. "Die StVO sieht für Kreisverkehre keine Sonderregelungen vor. Auch das in anderen Ländern übliche Gebotszeichen - ein blau ausgefüllter Kreis mit weißen Pfeilen in Fahrtrichtung - existiert in Österreich nicht."

Unklarheit darüber, wie man sich vor bzw. in einem Kreisverkehr richtig verhält, birgt erhöhte Unfallgefahr: Rund acht Prozent aller Unfälle mit Personenschaden im Bereich von Kreuzungen entfallen auf Kreisverkehre im Freiland, rund sechs Prozent auf solche im Ortsgebiet (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung ÖAMTC Unfallforschung). Aufgrund der niedrigeren Geschwindigkeit gehen Unfälle in Kreisverkehren zwar meist relativ glimpflich aus, dennoch sollte es selbstredend gar nicht erst dazu kommen.

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Verkehrszeichen "Kreisverkehr"

Das in anderen Ländern übliche Gebotszeichen - ein blau ausgefüllter Kreis mit weißen Pfeilen in Fahrtrichtung - existiert in Österreich nicht.

Fragen und Antworten rund um den Kreisverkehr

ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried gibt Antwort auf jene Fragen, die häufig für Unsicherheit und Verwirrung sorgen:

Kostenlose ÖAMTC-Rechtsberatung für Mitglieder

Die Jurist:innen der ÖAMTC-Rechtsberatung stehen Club-Mitgliedern mit Rat und Hilfe zur Seite – kompetent und kostenlos. Ein Kontaktformular sowie eine Übersicht zur Erreichbarkeit findet man unter ÖAMTC-Rechtsberatung. Bei Notfällen, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen, sind die ÖAMTC-Jurist:innen auch in der Nacht oder an Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs +43 (0)1 25 120 00 erreichbar.

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