ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

Die neue Euro 7 Abgasgesetzgebung

Im Jahr 2025 soll die neue Euro 7 Gesetzgebung in Kraft treten.

Abgasmessung © ÖAMTC
Abgasmessung © ÖAMTC

Aktuell liegt dazu der Entwurf der Europäischen Kommission zur Begutachtung vor. Das Gesetz selbst soll dann bis 2025 vom Parlament und vom Rat verabschiedet werden.

Bei Euro 7 handelt es sich nicht um eine reine Abgasgesetzgebung. Ein großer Teil des geplanten Gesetzestextes beschäftigt sich mit dem Thema Daten.

Begutachtungsdauer

Mit 9. Februar 2023 endete die Begutachtungsdauer. Bis dahin konnte man eine Reaktion auf den EU-Vorschlag zur neuen Euro 7 Gesetzgebung abgeben.
Auch der ÖAMTC hat sich dazu geäußert.

Was sind die wichtigsten Änderungen bei dieser Gesetzgebung?

  • Euro 7 gilt nicht nur für Autos sondern auch für Transporter, Nutzfahrzeuge und Busse.
  • Die Grenzwerte zwischen Otto und Diesel werden vereinheitlicht – jeweils auf den niedrigeren Grenzwert.
  • Ammoniak wird auf die Liste der Emissionen aufgenommen und bekommt einen Grenzwert mit 20 mg/km.
  • Für die RDE-Messung (Real Drive Emission) kann das Fahrprofil zukünftig frei gewählt werden. Am Rollenprüfstand gilt weiterhin der WLTP-Prüfzyklus.
  • Daher wird zwischen normalen und erweiterten Prüfbedingungen unterschieden.
  • Normal wäre 0-35° C, bis 700 m Seehöhe, bis 145 km/h, jedes Fahrprofil.
  • Erweitert wäre von -10° C bis 0° C oder 35° C bis 45° C, Seehöhe von 700-1800 m, von 145 bis 160 km/h.
  • Wenn das Fahrzeug bei erweiterten Prüfbedingungen betrieben wird, dann darf der Grenzwert um das 1,6 fache überschritten werden.
  • Spezielle Regelung gibt es für die Kurzstrecke <10 km: hierfür wurde ein Emissionsbudget installiert, das bedeutet - wird das Auto unter 10 km Fahrtstrecke betrieben, darf der Ausstoß bis zum 10fachen des Grenzwertes betragen. Z.B.: dann darf bis zu 10 x 60 = 600 mg NOx ausgestoßen werden.
  • Es wurde die Dauerhaltbarkeit festgelegt. Alle Emissionsrelevanten Systeme müssen 200.000 km oder 10 Jahre voll funktionstüchtig sein.
  • Alle Schadstoffe sollen zukünftig über OBM erfasst und in einer zentralen Datenbank abgelegt werden.
  • Es werden auch die Daten aus dem Fahrzeug definiert: sicherheits- und abgasrelevante Daten müssen frei zugänglich sein.
  • Reifen- und Bremsenabrieb werden limitiert.
  • Batteriedauerhaltbarkeit wird mit 160.000 km oder 8 Jahre SOH 70% bei BEV und 80% bei PHEV vorgegeben.

Lesen Sie mehr zur Stellungnahme des ÖAMTC

verkehr_stau.jpg

Thema Verkehr

Der ÖAMTC unterstützt Sie mit umfassenden Verkehrsinfodiensten. Hier finden Sie alle Informationen zur aktuellen Verkehrslage, Verkehrsmeldungen und Baustellen auf Österreichs Straßen übersichtlich auf einen Blick.

© ÖAMTC
ÖAMTC Stützpunkt