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Die neue Euro 7 Abgasgesetzgebung

Die kommende Abgasnorm Euro 7 hat lange für Diskussionen gesorgt. Was Euro 7 für Sie bedeutet.

Die kommende Abgasnorm Euro 7 hat lange für Diskussionen gesorgt. Fahrzeughersteller haben darin bereits die Abschaffung des Verbrennungsmotors gesehen und zur Erreichung der Ziele horrende Mehrkosten für Abgasnachbehandlungssysteme angekündigt

Der ÖAMTC prüft seit Jahren gemeinsam mit Green NCAP das Abgasverhalten von Fahrzeugen. Dabei haben Euro 6-Fahrzeuge bereits gezeigt, dass sie die bereits sehr niedrigen gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreiten. Wir erwarten also, dass die Fahrzeughersteller die Ziele der neuen Norm erreichen werden. Der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Konsumenten in die Automobilindustrie wiederherzustellen und zu zeigen, dass der „Dieselskandal“ überwunden ist.

Die Verwendung von Abschalteinrichtungen ist in der Euro 7 strikter und präziser geregelt ist als in der Euro 6. War es den Herstellern bisher noch relativ einfach möglich eine Abschalteinrichtung zu rechtfertigen (z.B.: um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten), wird nun klar festgehalten, dass jegliche Nutzung von manipulativen Geräten (Abschalteinrichtung) und Strategien (Erkennung von Prüfstands Betrieb) im Auto verboten ist.

Auch die Manipulation des Kilometerzählers oder des Abgasnachbehandlungssystems ist nun grundsätzlich verboten.

Fahrzeughersteller sollen zwar adäquate Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation treffen, was jedoch nicht dazu führen, dass freien Marktteilnehmern der Zugang zu Informationen, Werkzeugen oder Verfahren verwehrt wird, die erforderlich sind, um kompatible Ersatzteile für den Zubehörmarkt zu entwickeln und zu installieren. Die Autorisierung der freien Marktteilnehmer soll in Einklang mit der Verordnung EU 2018/858 (Typgenehmigung) erfolgen.

Dennoch räumt die EU den Fahrzeugherstellern eine Option ein, um den Zugang zu den oben genannten Ressourcen zu unterbinden, insbesondere um den Manipulationsschutz sicherzustellen. Wie die Fahrzeughersteller nachweisen sollen, dass durch diese Informationen Manipulationsgefahr entsteht, ist noch unklar. Jedenfalls besteht hier die Gefahr, dass damit Einschränkungen für den freien Ersatzteilmarkt und für freie Werkstätten einhergehen.

ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc

„Bereits die verbesserte Überwachung der Abgasnachbehandlung wird zu einer Reduktion des Schadstoffausstoßes führen.“

Unterschied Euro 6 zu Euro 7 im Detail:

Die Abgasnorm Euro 7 setzt den Trend der bisherigen Abgasnormen fort und erweitert lediglich die Absenkung der Messgröße für die Partikelemission (PN) von 23 nm auf 10 nm. Die weiteren Schadstoffgrenzwerte bleiben auf dem Niveau von Euro 6 und auch die Messbedingungen bleiben unverändert. Der Konformitätsfaktor zwischen dem WLTP-Labortest und dem RDE-Test im praktischen Fahrbetrieb wurde auf 1 gesenkt (bei Euro 6e lag der Faktor bei 1,1). Das bedeutet, dass die Schadstoff-Grenzwerte auch im praktischen Fahrbetrieb nicht mehr überschritten werden dürfen.

Die Emissionen der Kraftstoffverdunstung wurden weiter abgesenkt und erstmals Emissionsgrenzen für Bremsstaub eingeführt. Zukünftig sind Emissionslimits für den Reifenabrieb geplant, die Messmethoden und Grenzwerte müssen aber noch entwickelt werden.

Generell werden mehrere Maßnahmen getroffen, um Fahrer:innen genauer und umfänglicher über das Abgas- bzw. Umweltverhalten des Fahrzeugs zu informieren. Das soll bereits beim Kauf beginnen, hierzu soll jeder Fahrzeughersteller beim Kauf einen EVP (Environmental Vehicle Passport zu Deutsch etwa Fahrzeugumweltpass) zur Verfügung stellen. Der EVP soll die relevanten Umweltdaten wie etwa den Schadstoffausstoß des Fahrzeugs enthalten. Zusätzlich soll er auch über das Fahrzeugdisplay oder mittels eines QR-Codes abrufbar sein. Während des Betriebs des Fahrzeugs soll diese Funktion das OBM (On-board-monitoring) übernehmen. Das OBM nutzt die bereits für OBD vorhandenen Sensoren, um Fahrer:innen über das Echtzeit-Abgasverhalten zu informieren. Hierfür überwacht es die NOx-, NH3-, und PM-Werte und warnt über ein Informationssystem bei starken Abweichungen von den festgelegten Abgasgrenzwerten. Die Weiterfahrt soll in jedem Fall noch möglich sein, um die Verkehrssicherheit durch gestrandete Fahrzeuge nicht zu gefährden. Die OBM-Daten sollen gemeinsam mit den Realverbrauchswerten (OBFCM) über den OBD-Anschluss des Fahrzeuges auslesbar sein, aber auch im Auto angezeigt werden. Ferner soll auch eine anonymisierte Übertragung der OBM-Daten over-the-air stattfinden.

Für die Haltbarkeit von Antriebsbatterien wurde folgende Werte definiert:

M1 Rest-Batteriekapazität

nach 5 Jahren oder 100.000 km

nach 8 Jahren oder 160.000 km

PHEV

80%

72%

EV

80%

72%

In Hinblick hierauf wird eine State of Health (SoH) Überwachung der Antriebsbatterie verpflichtend. Diese Daten über den Batteriezustand sollen einerseits über das OBM auslesbar sein und andererseits im Auto (z. B.: über die Head Unit) angezeigt werden.

In Bezug auf die Kilometerleistung und die Lebensdauer von Fahrzeugen wurden strengere Anforderungen eingeführt:

Fahrzeug, Motor und Abgas-nachbehandlung (M1)

Dauer

Faktor für Lockerung der Grenzwerte

Hauptlebensdauer

8 Jahren oder 160.000 km

-

Zusätzliche Lebensdauer

10 Jahren oder 200.000 km

1,2

Neu typgenehmigte PKWs müssen die Anforderungen der Euro 7 Norm 30 Monate nach Erlass dieses Rechtsakts erfüllen. Erstmalig zugelassene PKWs haben dann noch 42 Monate Zeit.

Mit der Veröffentlichung der Euro 7 Abgasnorm ist ein Rahmen gelegt, jedoch sind nicht alle Elemente abschließend geregelt. Daher werden im Anschluss weiter Rechtsakte folgen, welche die Spezifikationen, z.B. zur Ausgestaltung des On-Board Monitorings, oder Grenzwerte für den Reifenabrieb, beinhalten werden.

Die festgelegten Maßnahmen werden zu einer weiteren Reduzierung der Schadstoffe führen. Die Herstellungskosten werden durch diese Maßnahmen nicht signifikant erhöht, wodurch die Fahrzeughersteller keine großen Herausforderungen zu bewältigen haben.