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DruckenZTL "zona traffico limitato" in Italien
In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte ZTL "zona traffico limitato". Das ist eine begrenzte Verkehrszone, in die man nur mit Sondereinfahrsgenehmigung einfahren darf.

Was ist eine ZTL in Italien?
Eine „zona traffico limitato“ (ZTL) ist eine begrenzte Verkehrszone, welche in vielen italienischen Städten besteht. In eine ZTL dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren. In den meisten Städten beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot.
Wo gibt es eine ZTL?
Die sogenannten „Zona a Traffico Limitato“ – also verkehrsbeschränkte Zonen – sind in vielen italienischen Städten zu finden, insbesondere in stark besuchten Touristenzentren.
ZTLs gibt es unter anderem in folgenden beliebten Städten:
- Arezzo
- Bologna
- Bozen
- Florenz
- Genua
- Mailand
- Pisa
- Rom
- Triest
- Turin
- Verona
Darüber hinaus existieren ZTLs auch in vielen weiteren Städten. Der ÖAMTC-Routenplaner zeigt an, ob sich entlang Ihrer geplanten Strecke oder am Zielort eine ZTL befindet. Welche Umweltzonen und Fahrverbote zudem in ganz Europa gelten, erfahren Sie in unserem Artikel Umweltzonen und Fahrverbote in Europa. Für detaillierte Infos zu Italien besuchen Sie zudem unsere Länder-Info Italien.

Wie erkennt man eine ZTL in Italien?
Der Beginn einer Fahrverbotszone in Italien ist anhand einer entsprechenden Beschilderung erkennbar. Zu sehen ist ein Fahrverbotszeichen mit der Aufschrift "zona a traffico limitato". Die genauen Zeiten des Fahrverbots sind entweder unter dem Fahrverbotszeichen angebracht oder finden sich auf einer Zusatztafel.
Eventuelle Ausnahmen (italienisch "eccetto") werden durch Zusatzzeichen angezeigt.
Was passiert bei unerlaubter Einfahrt in eine ZTL?
Wer ohne gültige Genehmigung in eine „Zona a Traffico Limitato“ einfährt, muss mit einer Geldstrafe rechnen – auch als Tourist:in. In den meisten Städten wird die Einfahrt durch Überwachungskameras kontrolliert. Diese erfassen das Kfz-Kennzeichen und gleichen es automatisch mit einer Datenbank ab, um zu prüfen, ob eine Zufahrtsberechtigung vorliegt. In kleineren Gemeinden wird die Zufahrt durch die Polizei kontrolliert.
Mehr Italien-Tipps für Ihre Reise: Wer mit dem Auto nach Italien reist, sollte sich auch über aktuelle Regelungen, Maut und Verkehrsbestimmungen informieren. Alles Wichtige dazu finden Sie im Artikel Sommerurlaub in Italien – alles zu Anreise, Neuigkeiten und Co.
Wichtig
Bei Einfahrt in die ZTL ohne Einfahrtgenehmigung werden Geldstrafen verhängt. Die Höhe der Strafe beträgt ca. 100 Euro (87 Euro Strafe zzgl. Verfahrenskosten).
Darf man mit dem Auto zum Hotel fahren, wenn es in einer ZTL liegt?
Wenn sich Ihr Hotel innerhalb einer ZTL befindet, dürfen Sie nicht einfach mit dem Auto zufahren – auch nicht zum Ein- oder Ausladen. In diesem Fall benötigen Sie eine temporäre Einfahrtsgenehmigung, um keine Geldstrafe zu riskieren.
Folgendes ist zu tun:
- Informieren Sie das Hotel vor Ihrer Anreise, dass Sie mit dem Auto kommen.
- Geben Sie Ihr Kennzeichen und den Zeitraum Ihres Aufenthalts bekannt.
- Das Hotel muss diese Daten rechtzeitig bei der zuständigen Behörde registrieren, damit Ihre Einfahrt als genehmigt gilt.
Wichtig: Sollte die Anmeldung nicht erfolgt sein und Sie daher einen Strafzettel für die Einfahrt in die ZTL erhalten, so müssen Sie Ihren Hotelaufenthalt nachträglich belegen können (z. B. anhand der Rechnung oder Hotelbestätigung).
Weitere Fragen zu verkehrsbeschränkten Zonen in Italien
Klären Sie vorab mit der Mietwagenfirma, ob für Ihren Mietwagen eine Sondergenehmigung für das Befahren der ZTL besteht! Viele Mietwagenfirmen behalten sich vertraglich die automatische Kreditkartenabbuchung von Verkehrsstrafen und nicht bezahlten Parkgebühren vor - und schlagen noch eine Bearbeitungsgebühr dazu, die dann ebenfalls ungefragt vom Kreditkarten-Konto abgebucht wird.
Der Strafbescheid für einen ausländischen Betroffenen muss innerhalb von 360 Tagen nach Übertretungszeitpunkt abgeschickt werden. Andernfalls ist die Strafe verjährt und kann mit Einspruch bekämpft werden. Nicht bezahlte italienische Strafen können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. In Italien selbst können offene Geldstrafen fünf Jahre lang eingefordert werden. Wer beim nächsten Urlaub in Italien von der Polizei aufgehalten wird, muss sogar mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen.
Wenn auf dem Strafzettel keine Überweisungsdaten (BIC und IBAN!) angegeben sind, sollten Sie versuchen, an der örtlichen Polizeistation die Strafe zu begleichen bzw. die fehlenden Daten zu erhalten. Wenn Sie vor Ort niemanden erreichen, kann nur zugewartet werden, bis eine Zustellung der Strafe zu Hause in Österreich erfolgt.
Weitere Infos im Info-PDF zum Download
Als Planungshilfe für Ihre Reise nach Italien haben die ÖAMTC-Touristik und die ÖAMTC-Rechtsberatung einen Folder erstellt. In diesem finden Sie zahlreiche Detailinformationen zu den ZTL, wie man an eine Einfahrtsgenehmigung kommt, was man unbedingt beachten muss und was zu tun ist, wenn man eine Strafe bekommt.
Einfach das PDF "Fahrverbote in Italien" downloaden und besser informiert sein!