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DruckenMitführpflichten für Motorradfahrer in Europa
Warnweste, Verbandszeug, Warndreieck oder Ersatzlampenset: Wer mit dem Motorrad ins Ausland reist, sollte die Mitführpflichten des jeweiligen Landes kennen. Welche Pflichtausrüstung für Motorradfahrer vorgeschrieben ist, unterscheidet sich in Europa teils deutlich.
Wer einen Motorradausflug ins nahe Ausland plant, sollte die richtige Ausstattung parat haben.
Während Motorradfahrer in Österreich nur das Verbandszeug verpflichtend an Bord haben müssen, gelten im europäischen Ausland teils andere Regeln und man muss zusätzliche, teils kuriose Utensilien parat haben.
Die Vorschriften gelten dabei für eigene und geliehene Motorräder gleichermaßen. Da bei einem Miet-Bike der Fahrer selbst für die korrekte Ausstattung verantwortlich ist, sollte man diese bei der Übernahme kontrollieren. Die Pflicht-Accessoires im Überblick.
Mitführpflichten für Motorradfahrer in Europa: Vorgeschriebene Ausrüstung nach Land
Die Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Einen schnellen Überblick bietet die PDF-Übersicht „Was Sie wo mit dem Motorrad mitführen müssen“ zum Download.
Warnweste
Die Warnweste ist in vielen Ländern Europas ein Muss. Man unterscheidet hier allerdings zwischen Mitführ- und Tragepflicht, die teils unabhängig voneinander gelten. Dennoch ist es ratsam, auch bei einer Tragepflicht stets eine Warnweste mitzuführen, da man sie im Falle einer Panne oder eines Unfalls anlegen muss. So ist z. B. in folgenden Ländern die Warnweste auch für alle Mitfahrenden Pflicht: Belgien, Frankreich, Luxemburg, der Slowakei und Ungarn. In Portugal gilt die Mitführpflicht nur für im Land registrierte Motorräder.
Warndreieck
Das nahe Ausland betreffend, benötigt man in Ungarn unbedingt ein Warndreieck, wenn man mit einer Beiwagenmaschine unterwegs ist. Im weiter entfernten Ausland, wie in Schweden, gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für Motorräder mit Beiwagen oder Trikes.
Verbandszeug
In Albanien, Bulgarien, Montenegro, Serbien, der Slowakei und Tschechien ist Verbandszeug verpflichtend mitzuführen. In Slowenien gilt dies nur für in Slowenien registrierte Motorräder.
Ersatzlampenset
In Kroatien und Montenegro müssen Ersatzlampen mitgeführt werden, sofern das Motorrad nicht über Xenon-, Neon- oder LED-Leuchten verfügt.
Mitführpflichten im Auto
Was Sie im Pkw mitführen müssen, erfahren Sie in folgendem Artikel:
ÖAMTC Länder-Info
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