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DruckenMit dem Hund auf Reisen
Wer seinen Hund in den Urlaub mitnehmen möchte, hat einiges zu beachten – wie beispielsweise die strengen Einreisebestimmungen inner- und außerhalb der EU. Auch sollte man das Reisemittel sorgfältig wählen.

EU-Heimtierausweis, Tollwut-Impfung und Chip-Kennzeichnung
Haustiere benötigen auf allen Auslandsreisen (in EU und Nicht-EU-Länder) den EU-Heimtierausweis, der bei jedem Tierarzt erhältlich ist.
Der EU-Heimtierausweis belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip gekennzeichnet wurde. Eine solche Kennzeichnung ist für jedes Tier verpflichtend, da es sicherstellt, dass Tier und Pass zusammengehören. Der Chip selbst soll dabei helfen, ein entlaufenes Tier wieder zu finden. Dafür muss das Tier in der österreichweiten Heimtierdatenbank registriert werden. Eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte Kennzeichnung durch Tätowierung ist gültig, sofern sie gut lesbar ist.
Gut zu wissen: Bei der Einreise in Länder wie Moldau, Liechtenstein, Russland, die Türkei und nach Weißrussland darf die letzte Tollwutimpfung bei Einreise max. 6 beziehungsweise 12 Monate her sein. Informieren Sie sich daher vorab genau für die Bestimmungen in Ihrem Reiseland.
Bandwurm-Behandlung
Finnland, Großbritannien, Irland, Nordirland, Malta, Montenegro und Norwegen verlangen zusätzlich zum EU-Heimtierausweis und zum Chip noch eine Bandwurm-Behandlung. Diese muss in der Regel ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden.
Tollwut-Antikörpertest
Bei Reisen in die Länder Albanien, Montenegro, Serbien, und Ukraine muss vor der Abreise ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper durchgeführt werden. Das positive Ergebnis muss im Heimtierausweis eingetragen sein und ist eine Voraussetzung für die Einreise.
Auch bei der Rückreise aus einem Nicht-EU-Land mit vermindertem Tollwut-Status nach Österreich (oder in ein anderes EU-Land) ist ein Nachweis über Tollwut-Antikörper notwendig. Das betrifft z.B. die Länder Albanien, Kosovo, Nordafrika, Moldau, Montenegro, Serbien, Türkei, und die Ukraine.
Der Tollwut-Antikörpertest muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) durchgeführt werden und ist frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung möglich. Sofern eine Immunisierung gegen Tollwut nachgewiesen wurde und der Vierbeiner regelmäßig Auffrischungsimpfungen erhält, reicht ein Bluttest im Leben des Tieres aus.
Bei anderen Nicht-EU-Ländern wie Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Nordmazedonien, Russische Föderation oder Weißrussland brauchen Tiere bei der Wiedereinreise in die EU keinen extra Antikörpernachweis für Tollwut.
Anerkannte Labore in Österreich
In Österreich ist das einzige anerkannte Laboratorium für die Durchführung des Bluttests:
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Tel.: 05 0555 38112
E-Mail: rabiestiter.moedling@ages.at
Gesundheitszeugnis
In Drittländern, wie z.B. in Albanien, Montenegro, Moldau, Nordmazedonien, Russland, der Ukraine, der Türkei, und in Weißrussland muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn man nur auf der Durchreise durch diese Länder ist.
Das Gesundheitszeugnis sollte nach Möglichkeit in Englisch oder der entsprechenden Landessprache ausgestellt sein. Für Russland muss es außerdem notariell beglaubigt werden. Für die Türkei muss das Zeugnis in Türkisch ausgestellt bzw. übersetzt oder konsularisch beglaubigt sein.
Auch ist zu beachten, dass das Gesundheitszeugnis zeitnah vor Abreise ausgestellt sein muss, in Moldau und Montenegro darf es beispielsweise nicht älter als 3 Tage bei Einreise sein, Russland erlaubt eine Frist von 5 Tagen und in der Türkei und der Ukraine sind es sogar 15 bzw. 10 Tage.
Listenhunde
Für Listenhunde – umgangssprachlich oft als Kampfhunde bezeichnet – gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bei der Einreise. In manchen Ländern, wie z.B. Dänemark, Frankreich, Großbritannien und Zypern gilt für einige Rassen ein generelles Einreiseverbot, in anderen Ländern wie Kroatien, Norwegen, Portugal und Spanien muss vorher eine Anmeldung/ Registrierung erfolgen. Für Deutschland & Ungarn sind die Regelungen individueller - hier gelten pro Bundesland unterschiedliche Regelungen (Deutschland) bzw. wird auf die Vorgeschichte des Hundes geachtet (Ungarn).
Vor jeder Reise mit dem Hund sollte man sich also unbedingt erkundigen, welche Rassen unter die Einfuhrverbote bzw. Registrierungspflicht fallen! Auch vor Ort gelten bei bestimmten Rassen strengere Vorschriften, bezüglich Leinen- und Maulkorbpflicht.
Verhaltensregeln vor Ort beachten
Ist man mit seinem Hund heil am Urlaubsort angekommen, muss man sich an einige grundlegende Regeln halten.
In Finnland, Norwegen und Schweden sind Hunde in Restaurants nicht gern gesehen. In vielen Ländern - u.a. in Italien, Kroatien und Portugal - müssen Hunde an öffentlichen Plätzen Leine und Maulkorb tragen. In Kroatien und Portugal gilt außerdem an vielen öffentlichen Stränden ein Hundeverbot, in Ungarn ist die Mitnahme von Hunden in Strandbäder nur selten erlaubt.
Reisemittel
Auto
Das Auto ist für den Hund das angenehmste Verkehrsmittel, da Pausen individuell eingelegt werden können. Auf Fahrten während der Mittagshitze oder an klassischen Stautagen sollte allerdings verzichtet werden. Insbesondere bei warmen Temperaturen darf der Hund im Fahrzeug nie allein gelassen werden. Auch vor geöffnete Fenster während der Fahrt wird abgeraten, da die Zugluft dem Vierbeiner schaden kann. Am besten geschützt sind Hunde während der Fahrt in speziellen Reiseboxen. Aber auch mit Hilfe eines Sicherheitsgurts, der am Rücksitz montiert und am Brustgeschirr befestigt wird, kann man das Tier sichern. Von Reisen während der Hauptverkehrszeit ist abzuraten.
Denn ein ungesicherter Hund mit einem Gewicht von 19 kg wird bei einem Crash mit 50 km/h zum 400 Kilo schweren Geschoß. Der Schweizer Touringclub TCS führte fahrdynamische Tests mit 70 km/h und Hunde-Dummies durch. Dabei zeigte sich: Am sichersten sind Metallboxen. Nur sie wurden mit „hervorragend“ oder „sehr empfehlenswert“ bewertet. Kunststoffprodukte können in puncto Sicherheit nicht mit jenen aus Metall mithalten und schnitten nur „bedingt empfehlenswert“ ab. Testverlierer sind Sicherheitsgeschirre. Sie sind zwar besser als gar nichts, schützen aber nur bedingt, wie das TCS-Video des Tests zeigt.
Bahn
Bahnreisen sind eine Alternative, wenn der Hund an dieses Verkehrsmittel gewohnt ist. Vorbereitend unternimmt man also bestenfalls ein paar kurze Zugfahrten. Die Bahnfahrt sollte möglichst mehrere Zwischenhalte haben, damit der Hund oft genug nach draußen kommt. Auch sollte unbedingt an eine Wasserschüssel gedacht werden, wie auch an einen Maulkorb und eine Leine. Über die jeweiligen Transportvorschriften und Fahrpreise gibt die Bahngesellschaft bei Nachfrage Auskunft.
Flugzeug
Ein Flug bedeutet großen Stress für den Hund und sollte daher gut überlegt sein. Für Hunde gibt es besondere Transportvorschriften in Flugzeugen. Abhängig vom Gewicht dürfen sie in den Passagierraum oder müssen in den beheizten Frachtraum. Genaue Informationen sind bei der Fluggesellschaft erhältlich.
Schiff
Auf Fähren herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht, ein Impfpass muss mitgeführt werden. Hunde verbringen die Überfahrten zumeist in Hundezwingern. Auf Kreuzfahrtschiffen ist die Mitfahrt der Vierbeiner meist verboten.
Reisegepäck
Ins Gepäck des Tieres gehören nach Möglichkeit das eigene Körbchen, den eigenen Wasser- und Fressnapf sowie das Lieblingsspielzeug, damit sich der Hund schnell wie zuhause fühlt. Auch das gewohnte Futter sollte mitgenommen werden, um eine Nahrungsumstellung zu vermeiden.
Die Reiseapotheke sollte ein Beruhigungsmittel für anstrengende Reisen, eine Heilsalbe für rissige Pfoten, eine Zeckenzange sowie eine Sonnencreme für die Schnauze beinhalten.
Mehr Infos zu Reisen mit Tieren finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.
Die ÖAMTC Reise-Checkliste unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihrer Reise mit dem Hund. Abhängig von der Länder-Auswahl führt sie die benötigten Dokumente an. Erstellen Sie jetzt Ihre ganz persönliche Liste!

ÖAMTC App Meine Reise
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