Artikel drucken
DruckenMit dem Hund auf Reisen
Wenn Sie Ihren Hund in den Urlaub mitnehmen möchten, ist einiges zu beachten – wie beispielsweise die strengen Einreisebestimmungen inner- und außerhalb der EU. Auch sollten Sie das Reisemittel sorgfältig wählen.
Der EU-Heimtierausweis
Der EU Heimtierausweis ist ein wichtiges Dokument für Hundebesitzer:innen auf Reisen, denn auch Haustiere benötigen auf allen Auslandsreisen (in EU und Nicht-EU-Länder) ein Reisedokument.
Der EU Heimtierausweis ist ein offizielles Dokument, das Informationen über Ihr Haustier enthält, einschließlich Impfungen und Gesundheitszustand. Er belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip gekennzeichnet wurde.
Mikrochip und Ausstellung des EU-Passes beim Tierarzt
Der EU-Heimtierausweis wird von Tierärzt:innen ausgestellt und ist für Reisen innerhalb und außerhalb der EU verpflichtend. Er enthält alle wichtigen Informationen zur Identität des Tieres sowie zu Impfungen und Gesundheitsstatus.
Eine eindeutige Kennzeichnung des Hundes ist gesetzlich vorgeschrieben, da sie sicherstellt, dass Tier und Heimtierausweis eindeutig zusammengehören. In der Regel erfolgt diese Identifikation über einen Mikrochip, der zudem hilft, entlaufene Tiere wiederzufinden. Die Registrierung erfolgt in der österreichweiten Heimtierdatenbank. Eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte Tätowierung bleibt gültig, sofern sie gut lesbar ist.
Aktualität und sichere Aufbewahrung des EU-Heimtierausweises
Der EU-Heimtierausweis sollte stets aktuell gehalten werden, insbesondere in Bezug auf Impfungen wie die Tollwutimpfung. Vor jeder Auslandsreise ist zu prüfen, ob alle Einträge vollständig und gültig sind.
Der Ausweis ist nicht nur für Reisen wichtig, sondern auch als Identitätsnachweis im Alltag, etwa bei Tierarztbesuchen oder der Betreuung durch Hundesitter:innen. Es wird empfohlen, eine Kopie des Dokuments an einem sicheren Ort aufzubewahren, falls das Original verloren geht oder beschädigt wird.
Einreisebestimmungen und Anmeldung an der Grenze
In vielen Ländern müssen Hunde bei der Einreise beim zuständigen Zoll- oder Grenzamt angemeldet werden, entweder vorab oder direkt bei der Einreise. Die jeweiligen Vorschriften können je nach Land unterschiedlich sein und sollten vor Reiseantritt sorgfältig geprüft werden.
Gesundheitsanforderungen und Einreisebestimmungen für Hunde
Tollwut ist eine hochansteckende und lebensbedrohliche Viruserkrankung, die Hunde und andere Säugetiere betreffen kann. Es wird durch den Kontakt mit dem Speichel infizierter Tiere, insbesondere durch Bisse, übertragen. Die Krankheit greift das zentrale Nervensystem an und führt zu schweren neurologischen Symptomen, einschließlich Verhaltensänderungen und Aggression. Die Impfung gegen Tollwut ist der effektivste Schutz und sollte regelmäßig gemäß den tierärztlichen Empfehlungen durchgeführt werden.
Gut zu wissen: Für Reisen gilt die Tollwutimpfung erst 21 Tage nach der Erstimpfung als gültig!
Ihr Hund muss für jede Auslandsreise gegen Tollwut geimpft sein!
In Österreich müssen Hunde vor der Einreise über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Verreisen Sie mit Ihrem Hund also über die Grenzen Österreichs hinaus, benötigen Sie spätestens bei der Rückreise den Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung.
Auch in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten besteht eine Tollwutimpfpflicht für Hunde. Ohne gültige Tollwutimpfung im Heimtierausweis kann es zu Einschränkungen bei Reisen innerhalb der EU kommen. Wichtig ist zu wissen, dass Ihr Hund in jedem Fall gegen Tollwut geimpft sein muss.
Halten Sie sich während Ihrer Reise in einem Land mit vermindertem Tollwutstatus auf, besteht zusätzlich zur Tollwutimpfung die Pflicht, einen Tollwut-Antikörpertest durchzuführen - sonst ist die Rückreise nach Österreich bzw. Einreise in ein anderes europäisches Land nicht möglich. Der Tollwut-Antikörpertest muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) durchgeführt werden und ist frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung möglich. Sofern eine Immunisierung gegen Tollwut nachgewiesen wurde und der Vierbeiner regelmäßig Auffrischungsimpfungen erhält, reicht ein Bluttest im Leben des Tieres aus.
Diese Länder haben einen verminderten Tollwutstatus
- Reisen Sie mit Ihrem Hund nach Albanien, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien oder in die Türkei, benötigen Sie zur Rückreise nach Österreich oder zur Weiterreise in ein anderes europäisches Land einen Tollwut-Antikörpertest. Dieselbe Regelung gilt auch für außereuropäische Länder wie beispielsweise Ägypten, Tunesien oder Marokko.
Anerkannte Labore in Österreich
In Österreich ist das einzige anerkannte Laboratorium für die Durchführung des Bluttests die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES):
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Tel.: 05 0555 38112
E-Mail: rabiestiter.moedling@ages.at
Die Bandwurmbelastung ist ein häufiges Problem bei Hunden und erfordert eine angemessene Behandlung. Bandwürmer können durch den Verzehr von infizierten Zwischenwirten, wie Flöhen oder Nagetieren, auf den Hund übertragen werden. Eine rechtzeitige und effektive Behandlung ist entscheidend, um die Gesundheit des Hundes zu schützen und eine potenzielle Übertragung auf Menschen zu verhindern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, regelmäßige tierärztliche Untersuchungen durchzuführen und vorbeugende Maßnahmen wie Floh- und Zeckenkontrolle sowie hygienische Praktiken zu beachten.
In manchen Ländern ist eine aktuelle Bandwurmbehandlung verpflichtend für die Einreise vorgeschrieben.
In einigen Ländern besteht die Vorschrift, dass Reisende bei der Einreise eine kürzlich erfolgte Behandlung gegen Bandwurmbefall bei ihrem Hund nachweisen müssen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und die Verbreitung von Infektionen einzudämmen. Die Behandlung ist im EU-Heimtierausweis nachzuweisen.
Welche Länder sind betroffen?
- Finnland, Großbritannien, Irland, Nordirland, Malta, Montenegro und Norwegen verlangen zusätzlich zum EU-Heimtierausweis und zum Chip noch eine Bandwurmbehandlung. Diese muss in der Regel ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden.
Alle Infos zu den Bestimmungen in Ihrem Reiseland finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info.
Ein Gesundheitszeugnis für Hunde ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein Hund bei der Untersuchung als gesund befunden wurde und gewährleistet, dass er keine übertragbaren Krankheiten hat. Es wird von einem Tierarzt ausgestellt und ist für die Einreise in einige Länder verpflichtend.
Wo kommt es zur Anwendung?
- In Ländern, wie Albanien, Nordmazedonien, Montenegro und der Türkei muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn man nur auf der Durchreise durch diese Länder ist.
- Für Moldau ist die Mitnahme des Gesundheitszeugnisses dringend empfohlen.
Das Gesundheitszeugnis muss meist in Englisch oder der entsprechenden Landessprache ausgestellt sein, für die Einreise in die Türkei benötigen Sie z.B. ein Dokument auf Türkisch.
Auch ist zu beachten, dass das Gesundheitszeugnis zeitnah vor Abreise ausgestellt sein muss, in Montenegro darf es beispielsweise nicht älter als 10 Tage bei Einreise sein.
Alle Infos zu den Bestimmungen in Ihrem Reiseland finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info.
Wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner in den Urlaub fahren, sollten Sie sich auch über Behandlungen von Parasiten und Würmern informieren. Je nach Reiseland gibt es unterschiedliche Empfehlungen und Anwendungen. Beachten Sie hier vor allem folgendes:
- Informieren Sie sich über die Risiken im Reiseland und nutzen Sie geeignete Schutzmittel gegen Flöhe & Zecken.
- In einigen Gebieten sind Herzwürmer verbreitet. Lassen Sie Ihren Hund vor der Reise untersuchen und verwenden Sie vorbeugende Medikamente.
- Vermeiden Sie den Verzehr von rohem Fleisch und den Kontakt mit kontaminiertem Wasser, um Ihrem Hund möglichst gut vor Bandwürmern zu schützen.
- Halten Sie Ihren Hund unter Kontrolle, um den Kontakt mit infizierten Tieren oder Umgebungen zu minimieren.
Konsultieren Sie unbedingt Ihren Tierarzt für detaillierte Informationen und spezifische Empfehlungen. Einen ebenfalls guten, länderspezifischen Überblick bietet die Vereinigung von VeterinärparasitologInnen ESCCAP.
ÖAMTC Länder-Info
Beschränkungen für Listenhunde
Listenhunde, auch als "gefährliche Hunde" bekannt, sind Hunderassen oder Mischlinge, die aufgrund bestimmter Merkmale oder genetischer Zugehörigkeit in einigen Ländern und Regionen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Für Listenhunde – umgangssprachlich oft als Kampfhunde bezeichnet – gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bei der Einreise:
- In manchen Ländern, wie z.B. Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Malta und Zypern gilt für einige Rassen ein generelles Einreiseverbot, Ausnahmen sind selten.
- In anderen Ländern wie Norwegen, Portugal und Spanien muss vorher eine Anmeldung/ Registrierung erfolgen, oft bedarf es auch einer Sondergenehmigung.
- Für Deutschland & Ungarn sind die Regelungen individueller - hier gelten pro Bundesland unterschiedliche Regelungen (Deutschland) bzw. wird auf die Vorgeschichte des Hundes geachtet (Ungarn).
Vor jeder Reise mit dem Hund sollte man sich also unbedingt erkundigen, welche Rassen unter die Einfuhrverbote bzw. Registrierungspflicht fallen! Auch vor Ort gelten bei bestimmten Rassen strengere Vorschriften bezüglich Leinen- und Maulkorbpflicht.
Verhaltensregeln vor Ort beachten
Ist man mit seinem Hund heil am Urlaubsort angekommen, muss man sich an einige grundlegende Regeln halten.
In vielen Ländern - u.a. in Italien, Kroatien, Portugal und Slowenien - müssen Hunde an öffentlichen Plätzen Leine und Maulkorb tragen. In Kroatien und Portugal gilt außerdem an vielen öffentlichen Stränden ein Hundeverbot, in Ungarn ist die Mitnahme von Hunden in Strandbäder nur selten erlaubt.
Die verschiedenen Reisemittel für Hunde
Die Wahl des richtigen Transportmittels spielt eine entscheidende Rolle für das Wohlbefinden des Hundes während der Reise und sollte stets an seine Bedürfnisse, seine Gewohnheiten sowie die jeweiligen geltenden Vorschriften und Transportbestimmungen angepasst werden.
Das Auto ist für den Hund das angenehmste Verkehrsmittel, da Pausen individuell eingelegt werden können. Auf Fahrten während der Mittagshitze oder an klassischen Stautagen sollte allerdings verzichtet werden. Insbesondere bei warmen Temperaturen darf der Hund im Fahrzeug nie allein gelassen werden. Auch vor geöffnete Fenster während der Fahrt wird abgeraten, da die Zugluft dem Vierbeiner schaden kann. Am besten geschützt sind Hunde während der Fahrt in speziellen Reiseboxen. Aber auch mit Hilfe eines Sicherheitsgurts, der am Rücksitz montiert und am Brustgeschirr befestigt wird, kann man das Tier sichern. Von Reisen während der Hauptverkehrszeit ist abzuraten.
Denn ein ungesicherter Hund mit einem Gewicht von 19 kg wird bei einem Crash mit 50 km/h zum 400 Kilo schweren Geschoß. Der Schweizer Touringclub TCS führte fahrdynamische Tests mit 70 km/h und Hunde-Dummies durch. Dabei zeigte sich: Am sichersten sind Metallboxen. Nur sie wurden mit „hervorragend“ oder „sehr empfehlenswert“ bewertet. Kunststoffprodukte können in puncto Sicherheit nicht mit jenen aus Metall mithalten und schnitten nur „bedingt empfehlenswert“ ab. Testverlierer sind Sicherheitsgeschirre. Sie sind zwar besser als gar nichts, schützen aber nur bedingt.
Maximal fünf Haustiere pro Fahrzeug bei Reisen
Grundsätzlich dürfen bei Autofahrten innerhalb der EU bis zu fünf Hunde, Katzen oder Frettchen pro Fahrzeug mitgeführt werden. Wer mit mehr als fünf Tieren reist, fällt unter besondere Ausnahmeregelungen der Einreisebestimmungen.
- In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass die Tiere an einer Ausstellung, einem Wettbewerb oder einer sportlichen Veranstaltung teilnehmen – etwa durch entsprechende Anmelde- oder Bestätigungsunterlagen.
- Zusätzlich müssen alle Tiere älter als sechs Monate sein.
Bahnreisen sind eine Alternative, wenn der Hund an dieses Verkehrsmittel gewohnt ist. Vorbereitend unternimmt man also bestenfalls ein paar kurze Zugfahrten. Die Bahnfahrt sollte möglichst mehrere Zwischenhalte haben, damit der Hund oft genug nach draußen kommt. Auch sollte unbedingt an eine Wasserschüssel gedacht werden, wie auch an einen Maulkorb und eine Leine. Über die jeweiligen Transportvorschriften und Fahrpreise gibt die Bahngesellschaft bei Nachfrage Auskunft.
Ein Flug bedeutet großen Stress für den Hund und sollte daher gut überlegt sein. Für Hunde gibt es besondere Transportvorschriften in Flugzeugen. Abhängig vom Gewicht dürfen sie in den Passagierraum oder müssen in den beheizten Frachtraum. Genaue Informationen sind bei der Fluggesellschaft erhältlich.
Auf Fähren herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht, ein Impfpass muss mitgeführt werden. Hunde verbringen die Überfahrten zumeist in Hundezwingern. Auf Kreuzfahrtschiffen ist die Mitfahrt der Vierbeiner meist verboten.
Wichtige EU-Bestimmungen für Reisen mit Haustieren
Abschließend gilt: Wer mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU reist oder mit seinem Tier in die EU einreist, sollte sich rechtzeitig über die jeweiligen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen informieren, um eine reibungslose Reise sicherzustellen.
Offizielle Informationen der EU zu Reisen mit Haustieren
Ausführliche und offizielle Informationen finden Sie auf der EU-Seite „Reisen mit Haustieren: Hunde, Katzen und Frettchen in der EU“, die alle aktuellen Regelungen übersichtlich zusammenfasst.
Reisegepäck für Hunde
Für die Reise mit Ihrem Vierbeiner sollten Sie folgendes nicht vergessen:
- Körbchen
- Wasser- und Fressnapf
- Lieblingsspielzeug
- Gewohntes Futter (um Nahrungsumstellung zu vermeiden)
Was soll sonst noch mit? Finden Sie es mit der praktischen ÖAMTC Packliste heraus, die eine gute Übersicht über alle nützlichen Reiseutensilien für Ihr Haustier bereithält. So vergessen Sie sicher nichts und haben einen entspannten Urlaub!