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DruckenEinreise- und Zollbestimmungen für Österreich
Welche Reisedokumente werden für die Einreise nach Österreich benötigt? Welche Waren dürfen in welchen Mengen eingeführt werden? Erfahren Sie hier alles über die Einreisebestimmungen nach Österreich.

Planen Sie eine Reise oder Rückreise nach Österreich? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den aktuellen Einreise- und Zollbestimmungen. Erfahren Sie, welche Reisedokumente Sie benötigen, welche Zollvorschriften gelten und was Sie bei der Einfuhr von Waren und Haustieren beachten müssen.
Welche Reisedokumente werden für die Einreise nach Österreich benötigt?
- Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz:
Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten reicht ein Reisepass oder Personalausweis. - Angehörige aus visafreien Drittstaaten:
Visumfreie Einreise nach Österreich für Aufenthalte von max. 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. - Alle anderen Staatsangehörigen:
Für touristische Reisen, Geschäfts- oder Besuchsreisen mit einer Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen ist das Schengen-Visum C erforderlich. Das Visum ist bei der für den Wohnsitzstaat des Reisenden zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde zu beantragen.
Eine detaillierte Übersicht über visapflichtige Staaten ist beim Bundesministerium für Inneres zu finden.
Kinder
Kinder benötigen einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Reisen minderjährige Kinder ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person, sollte eine Einverständniserklärung mitgeführt werden. Eine Vorlage für die Vollmacht finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info in der Kategorie "Personaldokumente".
Gut zu wissen
Auch wenn beim Grenzübertritt zwischen Schengenstaaten in der Regel keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, müssen Reisende ein gültiges Reisedokument mitführen. Dies gilt auch für kurze Fahrten in Nachbarländer sowie für Fahrten über das "deutsche Eck". Als Reisedokument gilt der Reisepass oder der Personalausweis, nicht aber der Führerschein.
Welche Waren dürfen zollfrei nach Österreich eingeführt werden?
Bei der Einfuhr von Waren nach Österreich ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob diese in einem EU-Land oder einem Drittstaat (Nicht-EU-Land) gekauft wurden. Während innerhalb der EU der freie Warenverkehr gilt, gelten bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten klar festgelegte Zollfreigrenzen. Doch auch für die zollfreie Einfuhr bestimmter Waren aus EU-Ländern, wie alkoholische Getränke oder Tabakwaren, gibt es Richtmengen, die einzuhalten sind.
Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr. Das bedeutet, dass Waren, die in einem EU-Land unter Bezahlung aller Steuern und Abgaben gekauft wurden, innerhalb der EU im Reisegepäck zollfrei bewegt werden dürfen. Sowohl bei der Einreise nach Österreich als auch bei der Einreise in ein anderes EU-Land sind diese Abgaben also nicht nochmals zu bezahlen.
Ausnahmen gelten hingegen für Tabakwaren und alkoholische Getränke. Diese sind nur so weit abgabenfrei, als sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Für die Ermittlung des Eigenbedarfs gelten folgende Richtmengen pro Person:
Tabakwaren (für Reisende ab 17 Jahren)
- Zigaretten: 800 Stk.
- Zigarillos (max. Stückgewicht 3 g): 400 Stk.
- Zigarren: 200 Stk.
- Rauchtabak: 1 kg
- Tabak zum Erhitzen: 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 g enthaltener Tabak
Alkoholika (für Reisende ab 17 Jahren)
- Spirituosen: 10 Liter
- Andere Alkoholika bis 22 % Vol.: 20 Liter
- Wein: 90 Liter (davon max. 60 Liter Schaumwein)
- Bier: 110 Liter
Bei Überschreitung dieser Freimengen oder bei Einfuhr von Waren, die Einfuhrverboten oder -beschränkungen unterliegen, muss eine Zollanmeldung abgegeben werden.
Wann gilt der freie Warenverkehr?
Der freie Warenverkehr gilt nur für die direkte Einreise nach Österreich aus einem anderen EU-Staat (ohne Zwischenstopp in einem Drittstaat). Wurde die Reise jedoch in einem Nicht-EU-Staat begonnen und erfolgte in einem anderen EU-Land nur eine Zwischenlandung bzw. ein Transitaufenthalt, gelten die Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern.
Das persönliche Reisegepäck, das bereits bei der Ausreise aus Österreich mitgeführt wurde, darf wieder abgabenfrei in die EU eingeführt werden. Für Waren, die außerhalb der EU gekauft wurden, gelten bestimmte Freimengen und -grenzen. Bis zu diesen Höchstgrenzen ist die Einfuhr nach Österreich zollfrei möglich, sofern die Waren dem Eigenbedarf dienen und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Bei Überschreitung der erlaubten Höchstgrenzen müssen die Waren beim Grenzübertritt deklariert werden. Je nach Warenart gelten folgende Freimengen und -grenzen pro Person:
Tabakwaren (für Reisende ab 17 Jahren)
- 200 Stk. Zigaretten oder
- 100 Stk. Zigarillos (max. Stückgewicht 3 g) oder
- 50 Stk. Zigarren oder
- 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkoholika (für Reisende ab 17 Jahren)
- 1 l alkoholische Getränke über 22 % Vol. oder
- 1 l Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol. oder mehr oder
- 2 l alkoholische Getränke mit höchstens 22 % Vol. (ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier) oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Zusätzlich: - 4 l nicht schäumende Weine und
- 16 l Bier
Sonstige Waren und Geschenke
- 300 Euro pro Person am Landweg bzw. 430 Euro pro Person am Luft- oder Seeweg.
- Für Personen unter 15 Jahren gilt eine Grenze von 150 Euro (unabhängig vom Verkehrsmittel).
Kraftstoff
- 10 l im Reservekanister zusätzlich zum im Fahrzeugtank befindlichen Kraftstoff.
Arzneimittel
- Eine dem Reisebedarf entsprechende Menge. Medikamente, die bereits bei der Ausreise mitgeführt wurden, dürfen auch wieder zollfrei nach Österreich eingeführt werden. Im Nicht-EU-Land erworbene Arzneimittel sind bis zu 3 Einzelhandelspackungen pro Person zollfrei erlaubt.
Für den sogenannten "kleinen Grenzverkehr" zur Schweiz und zum Fürstentum Liechtenstein sowie für das Samnauntal gelten Sonderbestimmungen.
Gut zu wissen: Da jedes EU-Land für die Einfuhr von Tabakwaren aus einem Nicht-EU-Land auch geringere Freimengen festlegen kann, sollten Sie unbedingt die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes beachten.
Transit durch ein Nicht-EU-Land
Wenn Sie bei der Einreise nach Österreich aus einem anderen EU-Land kommend ein Nicht-EU-Land durchqueren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen des Transitlandes beachten. Dies gilt etwa bei der Durchreise durch die Schweiz oder bei Reisen aus Griechenland, die durch Serbien und Nordmazedonien führen. Bei Überschreitung der jeweiligen Freigrenzen für die Einfuhr in das Nicht-EU-Land müssen Sie die Waren beim Grenzübertritt deklarieren.
Schweiz
- Transitschein: In der Schweiz wird ein Transitschein erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Ausreise rückerstattet wird.
Wiedereinreise in die EU bzw. nach Österreich
- Deklaration: Bei der Wiedereinreise in die EU bzw. nach Österreich müssen Sie die Waren erneut beim Zoll deklarieren.
- Abgaben: Abgaben fallen dabei nicht an, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Waren in der EU gekauft wurden und für den persönlichen Bedarf sind
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) gelten für die Einreise nach Österreich aus Großbritannien sowie von den Kanalinseln und der Insel Man die Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern.
Für Nordirland gelten weiter die Einfuhrbestimmungen für die Einreise aus EU-Ländern, da Nordirland aufgrund der Landgrenze zur Republik Irland weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird.
- Einreise aus einem EU-Land: Für die Einfuhr von Bargeld gibt es keine Vorschriften.
- Einreise aus einem Nicht-EU-Land bzw. Ausreise aus der EU: Für die Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld gilt eine Höchstgrenze von 10.000 Euro oder ein entsprechender Gegenwert in anderen Währungen bzw. leicht konvertiblen Werten wie (Reise-)Schecks. Darüber hinausgehende Beträge müssen mittels einer Barmittelerklärung beim Zollamt angemeldet werden.
- Bestimmte Waren wie Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Pflanzen, Kunst- und Kulturgegenstände, pyrotechnische Gegenstände etc. unterliegen Einfuhrverboten oder -beschränkungen.
- Waffen: Für die Mitnahme einer Schusswaffe und der dazugehörigen Munition aus EU-Staaten, der Schweiz, Liechtenstein oder Nordirland nach Österreich oder umgekehrt benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. In diesem Pass muss die Schusswaffe eingetragen sein. Zusätzlich ist eine Bewilligung für die Mitnahme dieser Waffe erforderlich. Jäger und Sportschützen benötigen jedoch keine Bewilligung, sondern nur den Europäischen Feuerwaffenpass, sofern sie eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung als Anlass der Reise nachweisen können. Bei Jägern gilt dies nicht für Faustfeuerwaffen.
- Reisemitbringsel: Bei der Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Reisemitbringseln ist Vorsicht geboten, da diese dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der EU-Artenschutzverordnung unterliegen können. Tipp: Verzichten Sie lieber generell auf solche Souvenirs, um sich vor Strafen zu schützen.
Detaillierte Informationen zu den Einfuhrverboten sind beim Bundesministerium für Finanzen zu finden.
- EU-Heimtierausweis: Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen wird ein EU-Heimtierausweis benötigt. Dieser ist bei allen Tierärzten in Österreich erhältlich und wird in den EU-Staaten sowie in vielen weiteren Ländern anerkannt. Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
- Kennzeichnung: Jedes Tier muss durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Tätowierungen sind weiterhin gültig, sofern diese noch deutlich lesbar sind.
- Tollwut-Antikörpertest: Bei Einreise aus Drittstaaten mit vermindertem Tollwutstatus (z.B. Albanien, Montenegro, Serbien) ist ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich, der im Heimtierausweis eingetragen sein muss. Das gilt auch bei vorübergehenden Aufenthalten in diesen Ländern. Die EU-Staaten und einige weitere Länder gelten als tollwutfrei, hier ist kein Antikörpertest notwendig.
Im Reiseverkehr dürfen max. 5 Hunde, Hauskatzen und Frettchen mitgeführt werden. Bei Einreise aus Drittstaaten ist weiters zu beachten, dass die Einfuhr von Haustieren unaufgefordert beim Zollamt unter Vorlage der erforderlichen Dokumente angemeldet werden muss.
Detaillierte Informationen zum Thema Reisen mit Tieren gibt es beim Bundesministerium für Finanzen und Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Welche Länder gehören zur EU, zum Schengenraum bzw. zur Eurozone?
Die abgebildete Karte zeigt, welche Länder der EU, dem Schengenabkommen bzw. der Eurozone angehören:
- Grün: EU-Staaten mit Schengenabkommen
- Blau: EU-Staaten ohne Schengenabkommen
- Gelb: Nicht-EU-Staaten mit Schengenabkommen
- Grau: Weder EU-Staat noch Schengenabkommen
Weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Zentrale Auskunftsstelle Zoll (Zollstelle Villach):
+43 50 233 740 (Montag bis Freitag 6 bis 22 Uhr)
zollinfo@bmf.gv.at