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Verkehrsunfälle durch Tiere

Wie man im Fall des Falles richtig reagiert.

Wildunfall © ÖAMTC
Wildunfall - © ÖAMTC

Nach der Straßenverkehrsordnung gilt prinzipiell, dass ein Fahrzeuglenker nicht jäh und für den nachfolgenden Fahrer überraschend abbremsen darf. Außerdem muss der Abstand zum Vordermann so groß sein, dass ein Anhalten auch dann möglich ist, wenn dieser plötzlich abbremst.

Wer wegen eines Tieres bremst, riskiert im Falle eines Auffahrunfalls ein Mitverschulden.

Größe des Wildtieres entscheidend

Entscheidend ist nach der Ansicht der Höchstrichter die Größe des Tieres.

Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch rechtfertigt die Gefahr für den Menschen eine Vollbremsung. Trifft man beispielsweise mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht bereits zwei Tonnen. Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier- etwa bei Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen -, muss man laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst übernehmen. Und zwar auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

Meldepflicht

Wildunfälle müssen gemeldet werden - Tiere auf keinen Fall mitnehmen.

Nach einem Wildunfall gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen, Polizei oder örtliche Jägerschaft verständigen, verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren. Für die Kaskoversicherung wird unbedingt eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt. Wer verletzte oder getötete Wildtiere mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.

Versicherung

Versicherung zahlt nicht immer

Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am eigenen Auto nur von der Kaskoversicherung ersetzt. Ist man nur haftpflichtversichert, muss man für den gesamten Schaden selbst aufkommen, außer es kann jemand anderer für den Schaden verantwortlich gemacht werden.

Haustiere

Haustiere müssen ordentlich verwahrt sein

Handelt es sich bei dem Tier auf der Straße um kein Wildtier, sondern um ein Haustier, wie z.B. ein entlaufenes Pferd oder um Rinder, ist der Besitzer des Tieres für den Schaden verantwortlich, der durch das Haustier entstanden ist. Außer er kann beweisen, dass das Haustier ordentlich 'verwahrt' gewesen ist.

Wildschadenhilfe durch den ÖAMTC Schutzbrief

Wildschadenhilfe durch ÖAMTC-Schutzbrief: Wurde das geschützte Fahrzeug durch einen Wild-Unfall in Österreich (oder im Gültigkeitsgebiet des Schutzbriefes im Ausland) beschädigt: Ihr Club vergütet 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes bis zu 600,- Euro.

Panne

Thema Panne & Unfall

365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterwegs: Der Pannendienst ist die Kernkompetenz des ÖAMTC. Aber wie verhält man sich bei einer Panne oder einem Unfall richtig? Welche Regeln gelten am Pannenstreifen? Was tun bei einem Unfall im Ausland? Der Club hilft und berät.

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