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Einsatzgebiete

 Die Kategorisierung von ULFZ der Klasse 1 ist unter anderem von ihrem Einsatzgebiet abhängig. 

1136_17-Drohne_ohne-Verbotszeichen.jpg ÖAMTC
Drohne © ÖAMTC

Der überwiegende Teil der verkauften Drohnen kommt ausschließlich für Kategorie A in Frage. In Kategorie A kann mit einem Fluggerät bis 5kg in unbebautem oder unbesiedeltem Gebiet mit Sichtverbindung und bis zu einer Höhe von 150m geflogen werden.

Ab Kategorie C muss der Pilot neben der Betriebsbewilligung ein Kenntnisnachweis zum Thema Luftrecht in Form einer Prüfung bei der Austro Control erbringen. 

Folgende Einsatzgebiete werden unterschieden:

  • Unbebautes Gebiet und unbesiedeltes Gebiet (Kategorie A) - ist ein Gebiet, welches maximal eine sekundäre Bebauung aufweist (zB Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder auf dem sich Gebäude ohne auf Dauer benutzbaren Raum (infolge von Zerstörung oder Verfall) befinden.  In diesem Gebiet dürfen sich außer dem Piloten des unbemannten Luftfahrzeugs und jenen Personen, die zum Zweck des Fluges erforderlich sind, nur vereinzelt Menschen temporär (zB Wanderer) aufhalten.
  • Besiedeltes Gebiet (Kategorie C) - ist ein Siedlungsbereich mit primären Gebäuden (zB Wohnhäusern, Schulen, Geschäften, Büros), der im Wesentlichen als Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebiet genutzt wird.
  • Dichtbesiedeltes Gebiet (Kategorie D) - ist ein Gebiet über räumlich geschlossenen Besiedlungsgebieten (zB Ortskern einer Marktgemeinde, einer Bezirkshauptstadt).

Allgemein gilt:

Zu einem höherwertigen Einsatzgebiet ist ein Mindestabstand einzuhalten, der der Flughöhe entspricht, mindestens jedoch 50 m.

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