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Rücktritt vom Kaufvertrag - Ihre Rechte beim Autokauf

Ein Vertrag, der - mündlich oder schriftlich - geschlossen wurde, ist grundsätzlich gültig und für beide Parteien verbindlich.

Bindung an den Vertrag, kein allgemeines Rücktrittsrecht

Ein Vertrag, der - mündlich oder schriftlich - geschlossen wurde, ist grundsätzlich gültig und für beide Parteien verbindlich.

Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht nach Abschluss des Kaufvertrages!

Rücktrittsmöglichkeiten

Es gibt nur wenige Möglichkeiten, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten:

  • Haustürgeschäft:
Hier kann ein Verbraucher innerhalb von 14 Tagen (ab Abschluss des Vertrages) schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn

- der Vertragspartner ein Unternehmer ist,

- die Anbahnung des Geschäftes vom Unternehmer ausging und

- der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers  oder einem Markt- oder Messestand abgeschlossen wurde.

  • Rücktrittsklausel im Vertrag
Hier ist aber zu beachten,  dass mit dem Rücktritt idR eine Stornogebühr fällig ist. Diese beträgt  üblicherweise 10% des Kaufpreises, unterliegt aber der Parteienvereinbarung.

In einigen Fällen ist es sogar möglich, dass die gezahlte Stornogebühr auf einen eventuellen späteren Neuwagenkaufvertrag  angerechnet wird. Sprechen bzw. verhandeln Sie mit Ihrem Händler!

  • Lieferverzug
Kann der Händler zum vereinbarten Termin nicht liefern, befindet er sich im Verzug. Ausnahme: Im Vertrag wurde eine  abweichende Vereinbarung getroffen, siehe unten!

Sie können - falls Sie nicht auf Erfüllung des Vertrages bestehen wollen - unter Setzung einer angemessenen Nachfrist kostenfrei vom  Vertrag zurücktreten. Die Nachfristsetzung sollte nachweislich schriftlich  erfolgen und auch den Rücktritt vom Vertrag - im Falle des ergebnislosen  Ablaufs der Nachfrist - beinhalten.

Das vom Bundesministerium für Justiz empfohlene  Kaufvertragsformular für Neufahrzeuge enthält folgende Bestimmungen:

Der Verkäufer kann den Liefertermin um 2 Wochen  überschreiten, ohne in Verzug zu geraten. Es gibt aber Verträge, in denen  unterschieden wird: bei Lieferung eines Fahrzeuges mit Serienausstattung ist  eine Überschreitung von 2 Wochen möglich, bei Fahrzeugen mit Sonderausführungen  sogar eine Überschreitung von 2 Monaten!

Befindet sich der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer  unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.  Auch dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen.

  • Preiserhöhung
Der Unternehmer darf innerhalb von 2 Monaten das ursprünglich vereinbarte Entgelt nicht erhöhen. Wurde ein Liefertermin von mehr als 2 Monaten vereinbart,  gilt diese Preisgarantie nicht.

Preiserhöhung: In dem vom Bundesministerium für Justiz  empfohlenen Kaufantrag für Neuwagen ist jedoch eine Rücktrittsmöglichkeit bei  Preiserhöhung enthalten:

Erhöht sich der Preis des Fahrzeuges um mehr als 5 %, können  Sie innerhalb von 1 Woche ab Benachrichtigung von der Erhöhung schriftlich vom  Vertrag zurücktreten (wenn das empfohlene Formular verwendet wurde).

Kein Rücktrittsgrund

Wenn kein Rücktrittsgrund vorliegt und im Vertrag auch keine  Ausstiegsklausel vorhanden ist, so können Sie versuchen, mit dem Händler die  Vertragsauflösung zu vereinbaren. IdR ist der Händler berechtigt, eine  Stornogebühr dafür zu verlangen. Er kann aber auch auf Erfüllung des Vertrages  bestehen!

Autokauf istockphoto.com/mangostock

Thema Autokauf

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