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DruckenRücktritt vom Kaufvertrag - Ihre Rechte beim Autokauf
Ein Vertrag, der - mündlich oder schriftlich - geschlossen wurde, ist grundsätzlich gültig und für beide Parteien verbindlich.
Bindung an den Vertrag, kein allgemeines Rücktrittsrecht
Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht nach Abschluss des Kaufvertrages!
Rücktrittsmöglichkeiten
Es gibt nur wenige Möglichkeiten, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten:
- Haustürgeschäft:
- der Vertragspartner ein Unternehmer ist,
- die Anbahnung des Geschäftes vom Unternehmer ausging und
- der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder einem Markt- oder Messestand abgeschlossen wurde.
- Rücktrittsklausel im Vertrag
In einigen Fällen ist es sogar möglich, dass die gezahlte Stornogebühr auf einen eventuellen späteren Neuwagenkaufvertrag angerechnet wird. Sprechen bzw. verhandeln Sie mit Ihrem Händler!
- Lieferverzug
Sie können - falls Sie nicht auf Erfüllung des Vertrages bestehen wollen - unter Setzung einer angemessenen Nachfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfristsetzung sollte nachweislich schriftlich erfolgen und auch den Rücktritt vom Vertrag - im Falle des ergebnislosen Ablaufs der Nachfrist - beinhalten.
Das vom Bundesministerium für Justiz empfohlene Kaufvertragsformular für Neufahrzeuge enthält folgende Bestimmungen:
Der Verkäufer kann den Liefertermin um 2 Wochen überschreiten, ohne in Verzug zu geraten. Es gibt aber Verträge, in denen unterschieden wird: bei Lieferung eines Fahrzeuges mit Serienausstattung ist eine Überschreitung von 2 Wochen möglich, bei Fahrzeugen mit Sonderausführungen sogar eine Überschreitung von 2 Monaten!
Befindet sich der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Auch dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen.
- Preiserhöhung
Preiserhöhung: In dem vom Bundesministerium für Justiz empfohlenen Kaufantrag für Neuwagen ist jedoch eine Rücktrittsmöglichkeit bei Preiserhöhung enthalten:
Erhöht sich der Preis des Fahrzeuges um mehr als 5 %, können Sie innerhalb von 1 Woche ab Benachrichtigung von der Erhöhung schriftlich vom Vertrag zurücktreten (wenn das empfohlene Formular verwendet wurde).
Kein Rücktrittsgrund
Wenn kein Rücktrittsgrund vorliegt und im Vertrag auch keine Ausstiegsklausel vorhanden ist, so können Sie versuchen, mit dem Händler die Vertragsauflösung zu vereinbaren. IdR ist der Händler berechtigt, eine Stornogebühr dafür zu verlangen. Er kann aber auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen!