Der Kindefahrradsitz von Qibbel für die Gepäckträgermontage stand auch bei den Probandentest nur im Mittelfeld. Da bei Prüfungen der Normanforderungen die Belastbarkeit der Fußstütze Schwächen zeigte und vor allem die Schadstoffe „Benzo(a)pyren“ sowie „Benzo(e)pyren“ nach Prüfung gemäß AfPS GS 2019:01 in den Gurtpolstern nach REACH überschritten wurden, konnte der Fahrradkindersitz nur noch mit mangelhaft bewertet werden.
Technische Daten
Für welches Alter vorgesehen
Höchstgewicht des Kindes
Reflektoren seitlich / hinten
9 Monate bis 6 Jahre
9 bis 22 kg
Nein / Nein
Zusätzliche Daten für Montage
Details
Gewicht (gemessen)
2,45 kg
Rohrdurchmesser
10-14 mm (+Adapter) / 15-22 mm
Anschlussmaße
110 - 170 mm
Schlafposition möglich
Nein
Vor- und Nachteile
Vorteile
Nachteile
Gut einstellbare Gurte
Gute Höhenverstellbarkeit der Gurtsysteme im Schulterbereich
Sehr leichter und stabiler Sitz
Abwertung: Verbotene Schadstoffe in den Gurtpolstern vorhanden
Abwertung: Fußstütze rutscht nach unten bei Belastung durch und besteht daher nicht die Normanforderungen
Fußstütze etwas zu kurz laut Normanforderung
Gurtschloss mühsam zu öffnen und zu schließen
Sitzfläche ohne Polster
Keine Liegeposition möglich
Ergebnisse im Detail
Testkriterium
Gewichtung
Note
Montage
15 %
2,4
Montageaufwand
2,7
Weitere Aspekte der Montage
2,1
Handhabung und Fahren
35 %
1,6
Gebrauchsanleitung
2,6
Montage (täglicher Gebrauch)
1,6
Kind einsetzen und anschnallen
2,0
Kind ausschnallen und entnehmen
2,2
Gewicht des Fahrradkindersitzes
1,8
Fahrstabilität
1,1
Fahrkomfort (für den Fahrer)
2,0
Eignung für das Kind und Komfort
25 %
2,8
Abmessungen Sitzschale
4,0
Sitzflächenneigung (ohne Kind)
2,3
Polsterung der Sitzschale
4,5
Beinfreiheit
1,9
Schlafendes Kind
4,2
Ergonomie inkl. Fahrradhelme
2,0
Erreichbarkeit der Zonen für das Kind
1,8
Komfortmessung
2,7
Sicherheit und Haltbarkeit
25 %
3,9
Crashsicherheit Seite
1,5
Crashsicherheit vorne
5,0
Technische Prüfung in Anlehnung der DIN EN 14344:2022
1) Ist die Kategorie Sicherheit und Haltbarkeit genügend oder schlechter, kann das ÖAMTC Urteil max. eine Note besser sein. Ist die Kategorie Schadstoffe genügend oder schlechter, kann das ÖAMTC Urteil nicht besser sein.