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Regelungen für E-Tretroller in Österreich & Tipps für Städtereisende (+ Video)

Was hierzulande bald gilt – vor Städtereise über Regeln und Versicherung informieren

Im Zuge der 31. StVO-Novelle sollen Elektro-Tretroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h rechtlich Fahrrädern gleichgestellt werden. Damit einher geht das grundsätzliche Verbot, mit den Rollern auf Gehsteigen und Schutzwegen zu fahren (behördliche Ausnahmen möglich). Außerdem ist es dann für E-Scooter-Fahrer verboten, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren und es gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Die E-Tretroller müssen außerdem mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein und über Vorder- und Rücklicht verfügen.

In Peru sind kürzlich nach einem schweren Unfall E-Scooter auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen verboten worden. Auch in vielen europäischen Metropolen nutzen Touristen die E-Roller, um rasch von A nach B zu kommen. Doch welche Regeln gelten für E-Tretroller im nahen Ausland? Der Mobilitätsclub hat dazu seine Partnerclubs befragt. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner weiß: "Die Vorschriften in den Ländern Europas unterscheiden sich teils stark. Wer die E-Tretroller als Tourist im Ausland nutzt, sollte sich vorab unbedingt über die örtlichen Vorschriften informieren."

So ist es beispielsweise in Deutschland geplant, E-Tretroller auf Gehwegen zu erlauben. Das deutsche Verkehrsministerium will die Zulassung noch in diesem Frühjahr umsetzen, am 17. Mai soll der Bundesrat darüber abstimmen. Mit der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ("eKFV") brauchen E-Scooter dann auch eine eigene Zulassung – ab 6 km/h besteht eine Versicherungspflicht und ein Kennzeichen wird benötigt.

Fahrradwege für E-Scooter erlaubt, bei Haushaltsversicherung erkundigen

"In vielen Ländern Europas gelten allerdings keine speziellen Regeln für Lenker von E-Scootern. In Tschechien sind sie Fahrrädern gleichgestellt, in Slowenien und der Schweiz gelten die gleichen Regeln wie für E-Biker", weiß die ÖAMTC-Juristin. Fahrradwege dürfen allerdings in allen befragten Ländern von E-Tretroller-Lenkern benutzt werden. In den Niederlanden und der Schweiz müssen die Lenker der E-Roller mindestens 16 Jahre alt sein. Mit Ausnahme Portugals besteht in keinem der befragten Länder Helmpflicht für Erwachsene. Der Mobilitätsclub rät zur eigenen Sicherheit trotzdem stets einen Helm zu tragen.

Häufig kommt die Frage auf, ob die eigene Haushaltsversicherung für Schäden mit dem E-Scooter haftet. "Dazu sollte man in den Versicherungsbedingungen nachsehen, ob kein Ausschluss für E-Scooter besteht. Sofern der Tretroller nicht als Kraftfahrzeug gilt, also solange die maximale Leistung unter 600 Watt liegt, sollten die Geräte in der Versicherung inkludiert sein", sagt die Expertin. "Außerdem ist es ratsam, die Höhe der Deckungssumme zu prüfen." Generell gilt für Städtereisende: "Für die Reise ins Ausland empfiehlt es sich, eine Kopie der entsprechenden Versicherungs-Passage sowie die Versicherungsdaten mitzunehmen – das sollte auch für die gemieteten Roller ausreichend sein", sagt ÖAMTC-Juristin Pronebner.

Bei Fragen steht die ÖAMTC-Rechtsberatung zur Verfügung – für ÖAMTC-Mitglieder kostenlos, Details: www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Ein Video zu den Regelungen für Lenker von E-Tretrollern in Österreich (wo darf man fahren, wo darf man ihn abstellen, Ausstattung, Abbiegen etc.) steht auf der APA-Videoplattform unter http://videoservice.apa.at im Channel OEAMTC zur Verfügung.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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