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ÖAMTC kritisiert Streichung der automatischen Erinnerung über abgelaufenes Parkpickerl in Wien

Bei Unsicherheit Online-Abfrage durchführen; Mobilitätsclub mit Lösungsvorschlag

Wer in Wien ein "Parkpickerl" besitzt, wurde von der Stadt bislang in der Regel über den Ablauf der Gültigkeit informiert. Vergangenen Montag wurde bekannt, dass aus Sicht der Stadt Wien eine solche Erinnerung aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht mehr möglich ist. Die Folge: Eine Häufung von Organstraf- und Anonymverfügungen und entsprechender Anfragen in der Rechtsberatung des Clubs, weil viele Zulassungsbesitzer nicht über das Auslaufen ihres Parkpickerls bzw. das Entfallen der Erinnerung Bescheid wissen. "Wer unsicher ist, wie lange sein Pickerl noch gilt und den Ausstellungsbescheid nicht zur Hand hat, sollte daher unbedingt online eine Gültigkeitsabfrage durchführen", rät ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Zumal seit Einführung des Parkchips der Geltungszeitraum auf diesem mit freiem Auge nicht mehr erkennbar ist. Möglich ist das unter www.mein.wien.gv.at, wo in der Rubrik "Meine Amtswege" das Feld "Parkpickerl Gültigkeitsabfrage" zu finden ist.

Hintergrund der Problematik ist die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Die übliche Abfrage im Zulassungsregister, mit der laut Stadt Wien vorab die Berechtigung zur Inanspruchnahme (Wohnort, Zulassung) geprüft wird, ist damit ohne konkrete Zustimmung nicht mehr zulässig. Für den Mobilitätsclub ist allerdings nicht nachvollziehbar, wieso zuerst die Voraussetzungen zur Ausgabe des Parkpickerls geprüft und erst danach die Antragsteller kontaktiert werden. Authried schlägt daher vor, die Betroffenen zunächst anzuschreiben und an das Auslaufen der Berechtigung zu erinnern. "Für den Fall, dass eine Verlängerung des Pickerls gewünscht ist, sollten die Zulassungsbesitzer daraufhin einen entsprechenden Antrag stellen. Erst in weiterer Folge hätte dann die Prüfung der Voraussetzungen für die Verlängerung der Genehmigung via Zulassungsdatenbank zu erfolgen. Damit wäre das datenschutzrechtliche Problem gelöst", stellt der ÖAMTC-Jurist abschließend klar.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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