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DruckenFahrerflucht - kein Kavaliersdelikt!
ÖAMTC fordert mehr Courage: 2.650 Fälle von Fahrerflucht im Jahr 2024.

Im Jahr 2024 flüchteten bei 2.594 Unfällen mit Personenschaden (UPS) insgesamt 2.650 Menschen unerlaubt von der Unfallstelle. Bei diesen Unfällen wurden 2.923 Personen verletzt, sieben weitere verunglückten tödlich. Den Bundesländer-Vergleich führt Wien mit 787 UPS mit Fahrerflucht an, gefolgt von Niederösterreich (361) und Oberösterreich (360), die wenigsten Fälle gab es im Burgenland (42) (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung).
ÖAMTC Verkehrspsychologin Marion Seidenberger:
"Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik nicht erfasst. Dramatischer sind aber Unfälle, bei denen Verletzte im Stich gelassen werden - das darf nicht sein."
Fahrerflucht bei Unfällen mit Verletzten nimmt zu
Über das Jahr hinweg gesehen passierten die meisten Vorfälle in den Monaten Juni bis September, in denen es auch ein hohes Verkehrsaufkommen gab, die wenigsten in den Monaten November bis März. Vom Alter her machte die Gruppe der 15 bis 24-Jährigen mit 9,8 Prozent den größten Anteil der Unfallflüchtigen aus. Den Hauptanteil an Geflüchteten bezüglich der Fortbewegungsart stellten mit 59 Prozent Pkw- Lenker:innen dar, Fahrradfahrer:innen waren mit neun Prozent, E-Scooter mit sechs Prozent und Fußgänger:innen mit vier Prozent an derartigen Unfällen mit Personenschaden beteiligt.
Betrachtet man die Zahlen der vergangenen sieben Jahre (2018-2024), so lässt sich österreichweit eine deutliche Zunahme von 11,9 Prozent an Fahrerflucht-Delikten bei Unfällen mit Personenschaden feststellen (2018: 2.318 Fälle; 2024: 2.594 Fälle).
Marion Seidenberger:
"Die Gründe für die Flucht aus der Verantwortung bei einem Unfall können vielfältig sein: Stress, Überforderung, Angst etwas falsch zu machen oder vor den möglichen Konsequenzen des Unfalls, eine fehlende Fahrerlaubnis oder Alkohol bzw. Drogen am Steuer. Wenn es jedoch Verletzte gibt, ist man als Unfallbeteiligte:r - auch als Mitfahrer:in - dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten. Zumindest das Absetzen eines Notrufs ist jedem:jeder zumutbar."
Bei Im-Stich-lassen von Verletzten bis zu 2.180 Euro Strafe und Haft möglich
Je nach Schwere des Vergehens bzw. der Folgen muss man mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Ist der Straftatbestand des Im-Stich-lassens eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, je nach Schwere der Verletzung.
Aber auch Park- oder Blechschäden sind unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Wer das nicht tut und mittels Zeugen, Kamerabildern oder Aufrufen der Exekutive ausgeforscht wird, riskiert härtere Konsequenzen, als wenn man sich gleich stellt.
So verhält man sich nach einem Unfall
Die ÖAMTC-Verkehrspsychologin hat die wichtigsten Tipps für die Stresssituation Unfall zusammengefasst:
- Auch, wenn es nicht leicht fällt: Ruhig bleiben, tief durchatmen und als Unfallverursacher:in keinesfalls dem Fluchtinstinkt nachgeben. Das gilt für Blechschäden und besonders für Unfälle mit Personenschaden.
- Bei Unfällen mit Personenschaden ist immer die Polizei und/oder die Rettung zu alarmieren. Die "Blaulichtsteuer" entfällt in diesem Fall. Außerdem muss man am Unfallort auf die Einsatzkräfte warten bzw. ist man zur Hilfeleistung verpflichtet – auch als Unfallverursacher.
- Bei Blechschäden genügt es nicht, einen Zettel oder eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer zu stecken. Man muss den Unfall unverzüglich bei der Polizei melden, damit der Datenaustausch gewährleistet ist.
- Kann sich ein:e Unfallgegner:in nicht ausweisen oder gibt es Verständigungsschwierigkeiten, sollte sicherheitshalber immer die Exekutive geholt werden, auch wenn es "nur" ein Sachschaden sein sollte.
- Beifahrer:innen können den Unfallverursacher insofern unterstützen, als dass sie den:die Fahrer:in anleiten, die richtigen Schritte zu setzen: Erste Hilfe, Rettungskette in Bewegung setzen, das Absichern der Unfallstelle, der Gang zur nächsten Polizeidienststelle, um den Schaden zu melden. Beifahrer:innen können emotionale Unterstützung geben und den:die Verursacher:in ruhig und kontrolliert anweisen – das kann helfen, die Situation zu entspannen.
Unfälle mit Personenschaden 2024 in Verbindung mit Fahrerflucht nach Bundesländern
Bundesland | Unfälle mit Personenschaden |
Burgenland | 42 |
Vorarlberg | 139 |
Kärnten | 166 |
Salzburg | 168 |
Tirol | 224 |
Steiermark | 347 |
Oberösterreich | 360 |
Niederösterreich | 361 |
Wien | 787 |
Gesamt | 2.594 |
Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung durch ÖAMTC-Unfallforschung.
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