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Daumen hoch – was beim Autostoppen beachtet werden muss

Gesetzliche Regelungen und Tipps für Tramper und Fahrzeuglenker

Die Möglichkeiten, von A nach B zu kommen haben sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Mitfahrbörsen, Online-Tools zum Leihen und Teilen von Fahrzeugen, Routenplanung von unterwegs – (fast) alles ist möglich. Und doch erfreut sich auch ein "Klassiker" der kostengünstigen Fortbewegung nach wie vor großer Beliebtheit: Das Autostoppen. Gänzlich ungefährlich ist diese Form der Mobilität freilich nicht. ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried gibt zu bedenken: "Beim 'Trampen' muss man neben vielen anderen Risiken bedenken, dass man sich zu jemandem ins Auto setzt, dessen Fahrkönnen man nicht kennt. Wer trotzdem per Anhalter reisen möchte, der sollte die gesetzlichen Vorschriften kennen. Außerdem gilt es – schon im Sinne der eigenen Sicherheit – einige Verhaltensregeln zu beachten." Alles dazu gibt es auch auf der Website des Mobilitätsclubs unter www.oeamtc.at/recht.

Unterschiedliche Altersgrenzen in österreichischen Bundesländern

"In Österreich ist das Autostoppen auf Autobahnen und Autostraßen generell verboten", erklärt Authried. Lediglich auf Autobahn-Parkplätzen, Raststationen und im niederrangigen Straßennetz ist das Trampen an übersichtlichen Stellen erlaubt. Zu beachten ist außerdem, dass es bundeslandspezifisch unterschiedliche Altersbestimmungen gibt. "So ist in Kärnten und Vorarlberg das Autostoppen unter 14, in der Steiermark unter 16 Jahren verboten. Das gilt jedoch nicht in begründeten Notfällen, etwa einem Unfall, oder wenn sich Kind und Lenker persönlich kennen. In den übrigen Bundesländern ist das Autostoppen ohne Altersbegrenzung erlaubt – für Jugendliche natürlich nur, wenn die Eltern informiert und einverstanden sind", informiert der ÖAMTC-Experte.

Trampen im Ausland – in Afrika selbstverständlich, in Indien nur gegen Bares

Wer im Ausland als Anhalter unterwegs ist, sollte sich vorab mit rechtlichen Bestimmungen und landesüblichen Gepflogenheiten vertraut machen. Beispielsweise setzen Autofahrer für die Mitfahrt in manchen Ländern wie Rumänien, Indien und Mexiko eine Bezahlung voraus. In den USA, Kanada oder Australien kommt es auf den jeweiligen Bundesstaat an, ob Autostoppen überhaupt erlaubt ist. In vielen afrikanischen Ländern wiederum ist Trampen selbstverständlich und ersetzt die oftmals fehlenden öffentlichen Verkehrsmittel.

Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es ganz allgemeine Verhaltensgrundsätze und Erfahrungswerte. Der Mobilitätsclub hat die wichtigsten Tipps für Autostopper und Autolenker – für die die Mitnahme von Autostoppern ja auch nicht ohne Risiko ist – zusammengefasst.

ÖAMTC-Tipps für Autolenker

  • Die Altersbeschränkungen beachten – im Zweifelsfall nach einem Ausweis fragen.
  • Nur an erlaubten und übersichtlichen Plätzen anhalten.
  • Nur anhalten, wenn das ohne Gefahr für den Nachfolgeverkehr möglich ist.
  • Man sollte einen Tramper nicht mitnehmen, wenn man Bedenken hat bzw. dieser nicht vertrauenswürdig erscheint.
  • Bei Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden, den mitgenommene Autostopper erleiden – egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist.

ÖAMTC-Tipps für Autostopper

  • Kein Trampen an Engstellen, Fahrbahnkuppen, unübersichtliche Kurven oder Kreuzungen. Autobahnen, Auto- und Schnellstraßen sind tabu.
  • Nicht mitfahren bei Bedenken bzw. wenn ein Lenker nicht vertrauenswürdig scheint.
  • Nach Möglichkeit niemals alleine trampen.
  • Autostoppen nach Einbruch der Dunkelheit vermeiden.
  • Immer zuerst fragen, wohin der Lenker fährt, niemals zuerst das Ziel nennen.
  • Gepäck möglichst nicht in den Kofferraum legen.
  • Bei den Rücksitztüren sicherstellen, dass die Kindersicherung nicht aktiviert ist.
  • Kennzeichen fotografieren oder notieren und – für den Fahrer merkbar – an Freunde senden.

Alle Risiken lassen sich nie ausschalten. Daher rät der Mobilitätsclub, Vorteile und Risiken des Autostoppens genau abzuwägen und sicherere Reise-Alternativen zu prüfen.