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DruckenSommerfahrverbote für Ausweichverkehr
Maßnahmen bis Herbst.
In Tirol wurden für die Bezirke Innsbruck, Innsbruck Land, Kufstein, Imst und Reutte Durchfahrts- bzw. Abfahrtsverbote an verkerhsstarken Tagen für ortsfremden Verkehr erlassen. Damit soll massiver Ausweichverkehr bei Staus auf den Hauptverbindungen verhindert werden. Neue Fahrverbote auf dem Seefelder Plateau und in Nassereith sollen zusätzliche Entlastung bringen. Zusätzlich kommen Dosierampeln zum Einsatz.
Wann gelten die Fahrverbote?
- Bezirk Innsbruck-Land:
An allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9. Mai bis 13. Oktober sowie am 10./17. Mai und am 3. Oktober
Bezirk Innsbruck-Stadt:
An allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9. Mai bis 13. Oktober
- Bezirk Imst:
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9. Mai bis 2. Juni, von 6. Juli bis 8. September und am 3. Oktober sowie am 5. und 6. Oktober
- Bezirk Reutte:
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen
von 9. Mai bis 2. Juni, von 6. Juli bis 8. September und am 3. Oktober sowie am 5. und 6. Oktober
- Bezirk Kufstein:
18. bis 20. Mai, 30. Mai bis 2. Juni sowie von 6. Juli bis 8. September 2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
Die Fahrverbote gelten lediglich für jene Fahrzeuge, auch Motorräder, die das niederrangige Straßennetz als Ausweichroute nutzen. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist davon ausgenommen.
Sowohl die Exekutive als auch vom Land Tirol bestellte Sicherheitsorgane kontrollieren die Fahrverbote und weisen Fahrzeuge zurück auf die Hauptverkehrsroute.