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Innsbruck: Parktarife wurden erhöht

Nun 1,10 Euro pro halber Stunde.

Kurzparkzone_Innsbruck ÖAMTC
Kurzparkzone_Innsbruck © ÖAMTC

Die Gebühren in den bewirtschafteten Zonen von Innsbruck steigen ab 22. April von derzeit einem Euro auf 1,10 Euro pro halber Stunde. Diese gilt sowohl in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen als auch in den gebührenpflichtigen Parkstraßen, den sogenannten „Grünen Zonen“.

Die Parkscheinautomaten in den betroffenen Zonen sind ab 22. April auf die neue Gebühr umgestellt und auch die Anbieter des Handyparkens verrechnen ab diesem Datum den neuen Tarif. Das bedeutet konkret, dass in den 90-Minuten-Zonen für 3,30 Euro pro 90 Minuten geparkt werden kann. Für drei Stunden Parken in den 180-Minuten-Zonen ist entsprechend eine Parkabgabe von insgesamt 6,60 Euro zu leisten.

Auch in den Parkstraßen gilt ein der neue Tarif, allerdings mit einer Deckelung. Somit sind für ganztägiges Parken neun Euro zu bezahlen.

Die pauschalen Parkabgaben für BewohnerInnen oder Betriebe mit Dauerparkbewilligungen bleiben unverändert.

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