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DruckenFahrverbote für Ausweichverkehr ab 20. Dezember
Maßnahmen für die Bezirke Imst, Innsbruck, Innsbruck Land, Kufstein, Reutte und Schwaz.
Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr während der Wintersaison gelten von 20. Dezember bis inklusive Ostermontag, 6. April 2026 immer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Imst. Im Bezirk Schwaz gelten die Fahrverbote jeweils an Samstagen bis einschließlich 28. März 2026. In den Bezirken Innsbruck und Innsbruck Land starten die Durchfahrtsverbote am 27. Dezember und enden beriets am 1. März 2026. Zudem werden an neuralgischen Punkten Dosierampeln eingesetzt.
Diese Verordnung triff alle Kraftfahrzeuge, auch Motorräder, die sich auf der Durchreise befinden. Ausgenommen davon sind Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. Mit diesen Maßnahmen soll im Fall von Staus auf Hauptverbindungen Ausweichverkehr und damit verbundene Staus entlang von Ortsdurchfahrten verhindert werden.
Fahrverbote Bezirk Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt
Aufgrund der einstreifigen Verkehrsführung auf der Luegbrücke sollen der Großraum Innsbruck und das Wipptal mit diesen Maßnahmen entlastet werden.
Details dazu hier.
Fahrverbote Bezirk Schwaz
Details dazu hier.
Fahrverbote Bezirk Reutte
Details dazu hier.
Die Fernpass Straße (B 179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen!
Fahrverbote Bezirk Kufstein
Details dazu hier.
Fahrverbote Bezirk Imst
Details dazu hier.