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Da Allerheiligen, 1. November, ein Feiertag ist, müssen keine Kurzparkscheine gelöst werden. Achtung: Rund um Krankenhäuser oder Bahnhöfe gelten manchmal Sonderregelungen!
Der 2. November, Allerseelen, fällt heuer auf einen Sonntag, somit gelten die Kurzparkzonen nicht. Ausgenommen sind aber auch hier Sonderregelungen, die es zu beachten gilt.
Zu Allerheiligen muss bei den Zu- und Abfahrten zu den großen Friedhöfen mit Verzögerungen gerechnet werden. Außerdem gelten im städtischen Bereich oftmals geänderte Verkehrsregeln. Da die Parkplätze teils schnell ausgelastet sind, wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.