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Unterwegs mit dem Wohnmobil

Vor Reiseantritt Pickerl kontrollieren!

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Urlaub mit dem eigenen Wohnmobil – immer mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher erfüllen sich diesen Traum. ÖAMTC Jurist Lukas Thallinger rät, unbedingt ein paar Wochen vor Reisebeginn einen Blick auf das „Pickerl“ zu werfen – im Speziellen, wenn sich die Reise über mehrere Wochen erstreckt: „Die §57a-Überprüfung kann derzeit nur im Zeitraum von einem Monat vor dem Monat der Erstzulassung bis vier Monate nach diesem Datum durchgeführt werden. Ist man als Camper im Ausland mit abgelaufener Prüfplakette unterwegs, sind teils empfindliche Strafen zu erwarten“, weiß der Rechtsexperte.

Mit abgelaufener Plakette im Ausland unterwegs

Die Überprüfung im Ausland durchführen zu lassen, ist nicht möglich: „Es gibt jedoch die Möglichkeit, den Termin für die jährliche Überprüfung durch die zuständige Behörde zu verlegen“, empfiehlt Thallinger. Wird erst im Urlaub die abgelaufene Plakette erkannt, so sollte das Fahrzeug ehest von einer berechtigten Stelle, einer Fachwerkstätte, überprüft werden: „Die Bestätigung darüber sollte mitgeführt und im Rahmen einer Verkehrskontrolle vorgelegt werden. So wird zumindest die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs belegt. Im Idealfall entsteht dadurch keine Strafe“, so der ÖAMTC Jurist.

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