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Radfahrer:innen sichtbarer gemacht

Gemeinsame Aktion von Polizei und ÖAMTC für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

In Kooperation mit der Polizei tauschte der ÖAMTC Oberösterreich das defekte Licht am Fahrrad aus und informierte über die Wichtigkeit einer ausreichenden Beleuchtung.
Fahrrad-Lichtaktion 2025 - Der ÖAMTC montierte gleich vor Ort ein Lichtset auf unbeleuchtete Fahrräder. © ÖAMTC

In einer gemeinsamen Aktion haben Polizei und ÖAMTC in Linz, Wels und Steyr Radfahrer:innen mit fehlender oder mangelhafter Beleuchtung auf die Bedeutung der Sichtbarkeit im Straßenverkehr aufmerksam gemacht. An mehreren stark frequentierten Radstrecken kontrollierten Polizeibeamte in den frühen Abendstunden die Beleuchtung von Fahrrädern und E-Bikes. Fehlte diese oder war defekt, erhielten die Radfahrer:innen kostenlos ein passendes Lichtset, das gleich vor Ort vom ÖAMTC montiert wurde. „Viele Unfälle oder gefährliche Situationen entstehen, weil Verkehrsteilnehmer:innen schlecht zu erkennen sind. Radfahrer:innen sind dabei besonders gefährdet. Eine funktionierende Beleuchtung ist nicht nur Selbstschutz, sondern sorgt dafür, dass alle sicher an ihr Ziel kommen“, betonte Petra Riener, Leiterin der Verkehrssicherheit beim ÖAMTC Oberösterreich.

Klare Vorschriften

Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrräder vorne mit einem weißen oder hellgelb ruhend leuchtenden Licht ausgestattet sein, hinten ist ein rotes Rücklicht Pflicht. Fahrräder müssen außerdem mit Rückstrahlern ausgerüstet sein: vorne weiß, hinten rot, gelb an den Pedalen. An den Rädern „Katzenaugen“ oder alternativ Reifen mit reflektierenden Umrandungen bzw. Reflektorsticks. Weitere Reflektorbänder, Sticker oder Warnwesten verbessern die Sichtbarkeit zusätzlich, sie ersetzen aber keine vorschriftsmäßige Beleuchtung. Wer ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern riskiert auch eine Strafe von bis zu 726 Euro.

Fahrrad-Lichtaktion

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