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Im Schulbus muss jedes Kind einen eigenen Sitzplatz haben

Welche Regeln zu Sitzplatz, Maske und Abstand gelten

Schulbus - Schülertransport Kennzeichnung iStockphoto
Schulbus - Schülertransport Kennzeichnung © iStockphoto

Insbesondere in ländlichen Regionen kommen Schulbusse für den Transport von Schülern zwischen Wohnort und Schule zum Einsatz. "Eltern und Schüler sollten sich im Klaren über die – im Vergleich zum normalen Linienverkehr – strengeren Vorschriften im Schulbus sein", sagt ÖAMTC-Juristin Tanja Berthold. "So gilt im Schulbus die 1:1-Regel: Jedes Kind muss einen eigenen Sitzplatz haben. Es ist Kindern nicht erlaubt, sich einen Platz zu teilen." Der Lenker des Schulbusses darf stets nur so viele Kinder befördern, wie es Sitzplätze gibt. Anders verhält es sich in Linienbussen: Hier dürfen sich drei Kinder (unter 14 Jahren) zwei Plätze teilen, sollte kein anderer Sitzplatz mehr frei sein. Und im Linienbus dürfen Kinder auch stehen, sollten dabei aber die vorhandenen Haltegriffe verwenden – im Gegensatz zu Schulbussen, die meist über keine Stehplätze verfügen.

Einen Schulbus erkennt man an den Schülertransporttafeln, die vorne und hinten angebracht sein müssen. Die Expertin des Mobilitätsclubs beantwortet häufige Fragen zur Beförderung im Schulbus:

Müssen Kinder während der Busfahrt einen Sitzplatz verwenden?

"Im Schulbus besteht für Kinder die Pflicht, sich auf ihren eigenen Platz zu setzen und sich anzuschnallen – ein Stehen während der Fahrt ist nicht gestattet", weiß die ÖAMTC-Juristin. "Im Linienverkehr besteht die Verpflichtung nicht – aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Nutzung des Sitzplatzes aber auch in 'normalen Öffis' dringend anzuraten."

Besteht die Verpflichtung, im Bus vorhandene Sitzgurte zu verwenden?

Bei Beförderung im Gelegenheitsverkehr, also auch im Schulbus, müssen vorhandene Sicherheitsgurte verwendet werden. "Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Sicherung von Kindern unter 14 Jahren liegt beim Lenker", sagt ÖAMTC-Expertin Berthold. "Wird das Kind allerdings von einer erwachsenen Person begleitet, so geht die Verantwortung auf die Begleitperson über." Kinder ab 14 Jahren haben selbstständig für die Verwendung des Sicherheitsgurts zu sorgen. Beim Transport von Kindern in Bussen des Linienverkehrs besteht keine Verpflichtung, die vorhandenen Sicherheitssysteme zu benutzen.

Darf man an einem haltenden Schulbus vorbeifahren?

Nein. "Fährt man hinter einem Schulbus mit entsprechender Schülertransport-Kennzeichnung und der Fahrer schaltet für einen Stopp die Warnblinklichter und zusätzlich gelbe Warnleuchten ein, darf man keinesfalls am Bus vorbeifahren", warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. An gewöhnlichen Linienbussen ist das Vorbeifahren gestattet – es ist jedoch volle Konzentration auf Personen im Haltestellenbereich geboten und die Geschwindigkeit sollte reduziert werden.

Bus ist Massenbeförderungsmittel - Maske tragen ab 6 Jahren, Abstand halten

Ein Omnibus, der in der Schülerbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr eingesetzt wird, genauso wie ein Reisebus, gilt als Massenbeförderungsmittel.

Die 1-Meter-Abstandsregel gilt nur dann, wenn es die Anzahl der beförderten Schüler zulässt. Wenn es aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, den nötigen Abstand einzuhalten, kann davon laut Verordnung ausnahmsweise abgewichen werden. Umso wichtiger ist dann aber das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich für alle Mitfahrenden und den Lenker. Kinder müssen ab einem Alter von sechs Jahren verpflichtend während der gesamten Fahrt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. 

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