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Voller Führerschein trotz halber Sehleistung

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Durch die Änderung der Rechtslage im Oktober 2011 ist eine Befristung kein Muss mehr, wenn die Sehstärke auf einem Auge ausreichend ist und keine sonstigen Mängel des Sehvermögens vorliegen.

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Führerschein trotz Einäugigkeit

Durch die Änderung der Rechtslage im Oktober 2011 ist eine Befristung kein Muss mehr, wenn die Sehstärke auf einem Auge ausreichend ist und keine sonstigen Mängel des Sehvermögens vorliegen. Nach einem Unfall in den Kinderjahren ist Hubert L., 53, am rechten Auge praktisch blind. Seit Jahren pilgert er regelmäßig zur Bezirkshauptmannschaft, um seine Lenkberechtigung verlängern zu lassen. Und immer ist ein Facharztbefund notwendig, was über die Jahre ordentlich ins Geld geht. Zuletzt war die Befristung stets mit fünf Jahren festgesetzt worden.

Günstige Gesetzesänderung.

Um nichts unversucht zu lassen, erkundigte sich Herr L. in der ÖAMTC-Rechtsabteilung. „Das Vorgehen der Behörde war korrekt. Allerdings hat sich die Rechtslage nun geändert!“, erfreute ihn die Juristin. „Seit Oktober 2011 ist eine Befristung kein Muss mehr, wenn die Sehstärke des anderen Auges ausreichend ist und keine sonstigen Mängel des Sehvermögens vorliegen.“ Tatsächlich: Bei der Verlängerung wies Herr L. auf die Änderung hin und erhielt erstmals im Leben eine unbefristete und uneingeschränkte Lenkberechtigung.

Penible Paragraphen.

Jeder Fall ist eigenständig zu betrachten! Die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) enthält detailreiche Vorschriften bezüglich zahlreicher gesundheitlicher Einschränkungen; in vielen Fällen hat die Behörde gar keinen Spielraum. Besteht ein solcher doch, kommt es im Wesentlichen darauf an, ob eine Verschlechterung des Zustandes zu erwarten ist oder nicht.

Zahlreiche Zwischentöne.

Eine Lenkberechtigung muss nicht immer gleich entzogen werden! Neben Befristungen sind Auflagen oder Einschränkungen möglich. Zum Beispiel eine Lenkerlaubnis unter Verbot von Fahrten bei Nacht oder auf Autobahnen; oder örtlich eingeschränkt auf einen bestimmten Radius rund um den Wohnsitz. Bei Grenzfällen hilfreich: Durch eine Beobachtungsfahrt kann geprüft werden, ob gesundheitliche Mängel allenfalls durch langjährige Übung kompensiert werden. Gerade auch für ältere Führerscheininhaber lässt sich auf diese Weise ein Mindestmaß an Mobilität aufrechterhalten.

ÖAMTC-Rechtsberatung hilft

Die ÖAMTC-Rechtsabteilung weiß, „wie viel Führerschein möglich ist“, und berät Sie realistisch über Ihre Chancen.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite, Termine unter Tel, 01 711 99-215 30, Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

Beratungsgespräch mit einem Juristen bei der ÖAMTC-Rechtsberatung im Büro.

Thema Rechtsberatung

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