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Unfall am Radweg

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Radunfälle können rechtliche Folgen haben.

Crash - mit dem Fahrrad unterwegs iStock-927667574
Unfall beim Radfahren © iStock-927667574

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger

Rechtshilfe bei Fahrradunfällen

Auch Radfahrer holen sich oft und gerne Hilfe von den Club-Juristen, und zwar bei allen Konstellationen: Rad gegen Auto und, juristisch oft herausfordernd, Rad gegen Rad. Die Rechtslage bei Unfällen zwischen zwei Radfahrern ist nämlich fast immer unklar. 

Wer ist schuld? 

Thomas K. befuhr gemütlich einen Geh- und Radweg. Er kurvte auf die linke Seite, um eine Fußgängergruppe zu umfahren. Da raste ein entgegenkommender Radfahrer auf ihn zu, bremste panisch, schlug einen Salto und blieb verletzt am Asphalt liegen. Es gab keinerlei Berührung der beiden Radler. Monate später erhielt Herr K. ein Anwaltsschreiben: Gut 6.000 Euro Schadenersatz wurden gefordert. „Ich fühle mich komplett unschuldig“, haderte Herr K. „Der andere war unverantwortlich schnell, reagierte falsch und hätte spielend ausweichen können, breit genug war es ja!“

Unversichert

Das Problem von Herrn K.: Er hatte keine Haftpflichtversicherung! Was also tun? Natürlich, man könnte die Forderung ignorieren. Doch würde der Gegner Klage einbringen (das weiß man nie vorher) und das Gericht ein Mitverschulden Herrn K.s erkennen (Stichwort: linke Seite), hätte er enorme Prozesskosten zu tragen. Mithilfe der ÖAMTC-Juristen kam ein sinnvoller Vergleich zustande, mit dem die Gefahr von Prozesskosten vermieden wurde: Herr K. zahlte ein Viertel der Forderung freiwillig. 

Ruin

Schmerzengeld, Gerichtskosten – und als Damoklesschwert der mögliche „Regress“ der Sozialversicherung des Unfallgegners: Es kann existenzgefährdend sein, ohne Haftpflichtversicherung mit dem Rad zu fahren. Eine solche ist etwa in jeder Haushaltsversicherung oder in der ÖAMTC-Touring-Mitgliedschaft enthalten. 

Gefahr Überholen

Keine Einigung gab es bei einem Unfall am Radweg Praterbrücke, an sich schon eng und seitlich durch Gitter begrenzt. Der Vordermann fuhr mittig mit einer (zeitweise keiner) Hand am Lenker, der Hintere überholte viel zu knapp und ohne Klingeln. Das Verschulden wird das Gericht abwägen müssen. 

Was oft vergessen wird: Auch am Radweg gilt die StVO!

Also Rechtsfahrgebot sowie beim Überholen Seitenabstand und, wenn nötig, rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Vordermann.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

Weitere Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Unfall, Reise und Freizeit unter Vorschriften & Strafen.

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Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

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