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Über den Wolken: Rechtliche Flug-Turbulenzen

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Den Hinflug nicht in Anspruch genommen - daher gibt es auch keinen Anspruch auf den Rückflug?

Junge Reisende Flugzeug iStockphoto
Über den Wolken © iStockphoto

Ihr Recht von Mag, Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Kein Hinflug, daher kein Anspruch auf Rückflug?

Frau Anna R. war wieder in Wien gelandet. Wutentbrannt führte sie ihr erster Weg zur ÖAMTC-Rechtsberatung. "Das darf doch wohl nicht wahr sein?", fragte sie die Juristin und schilderte ihren Fall. Sie hatte bei einer renommierten Airline einen nicht gerade billigen Flug von Wien nach Bukarest und retour gebucht. Die erste Flugstrecke von Wien nach Bukarest nahm sie aber nicht in Anspruch - sie nützte eine Mitfahrgelegenheit per Auto ein paar Tage früher nach Bukarest.

Startschwierigkeiten

Als sie pünktlich zum Rückflug einchecken wollte, wurde ihr die Mitnahme verweigert. Begründung: Sie müsse alle Coupons in der richtigen Reihenfolge "abarbeiten"; dies stehe in den Beförderungsbedingungen. Kein Hinflug - daher auch kein Rückflug! Was blieb ihr anderes übrig, als zähneknirschend ein teures neues Ticket zu erwerben. Kosten: über EUR 300,--.

Sanfte Landung

Die Juristin zauberte mehrere deutsche Urteile aus dem Hut. Darin wird diese gern geübte Praxis für sittenwidrig erklärt. Der Rückflug darf nicht verweigert werden, auch wenn der Hinflug nicht beansprucht wurde. Dem beugte sich schließlich auch die Airline und refundierte die Kosten für den Ersatzflug. Außerdem gab es als weiteres "Zuckerl" EUR 250,-- in bar. Eine EU-Verordnung verdonnert nämlich die Flugunternehmen zu pauschalen Ausgleichszahlungen, wenn Fluggäste trotz gültigem Ticket nicht mitgenommen werden oder wenn ein Flug annulliert wird.

Klarstellung

Mittlerweile liegt übrigens auch ein österreichisches Urteil vor. Mehrere Fluglinien haben daraufhin ihre Beförderungsbedingungen geändert und sehen nun einen Aufpreis für den Fall der nicht eingehaltenen Reihenfolge vor. Weitere Prozesse sind also vorprogrammiert. Ob zu Lande oder in der Luft: die ÖAMTC-Juristen wissen, wo's langgeht!

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Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite, Termine unter Tel, 01 711 99-215 30, Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung,

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