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Radfahrerin gegen Rechtsabbieger

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Wer hat Vorrang?

Rechtsabbiegen Kreuzung Radfahrer.JPG ÖAMTC auto touring / P.Scharnagl
Wer hat Vorrang? © ÖAMTC auto touring / P.Scharnagl

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Umstrittene Frage: Wer hat da Vorrang?

Ein Pkw-Lenker fährt bei Grün in eine Kreuzung ein, blinkt und will rechts abbiegen. Wenige Meter dahinter fährt eine Radfahrerin in gleicher Richtung auf dem Mehrzweckstreifen. (Dies ist bekanntlich ein Radfahrstreifen, der nicht durch eine durchgehende, sondern eine strichlierte Warnlinie abgegrenzt und mit aufgemaltem Fahrradsymbol gekennzeichnet ist.) Sie will die Kreuzung in gerader Richtung überqueren. Auf der Kreuzung selbst gibt es keine Bodenmarkierung, insbesondere keine Radfahrerüberfahrt. Es kommt zum Crash, zum Glück ohne Verletzungen.

Wer ist schuld? 

Zufällig suchten beide (getrennt voneinander) die ÖAMTC-Rechtsberatung auf. „Ich war sicher, er lässt mich als Geradeausfahrerin vorschriftsgemäß vorbei“, meinte die Radfahrerin. Der Pkw-Lenker argumentierte: „Ich war doch vorne, außerdem endet der Mehrzweckstreifen vor der Kreuzung.“
Wer hat recht?

Lösung 

Spätestens seit 1.4.2019 ist die Sache eindeutig: Der Pkw-Lenker ist schuld! Damals trat die StVO-Novelle in Kraft: Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, haben den Vorrang auch gegenüber aus derselben Richtung kommenden, nach rechts einbiegenden Fahrzeugen. Auch das Blinken hilft dem Pkw-Lenker hier nicht. Irrelevant ist, ob der Mehrzweckstreifen die Bodenmarkierung „Ende“ aufweist. Der Vorrang von geradeaus fahrenden Radfahrern besteht natürlich auch dann, wenn überhaupt kein Radfahrstreifen oder Radweg vorhanden ist.

Feinheit Radweg

Wie ist die Lage, wenn ein parallel geführter Radweg endet? Grundsätzlich haben ja Radfahrer beim Ende eines Radweges Nachrang, wenn dieser nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird. Aber: Seit 1.10.2022 haben Radfahrer, die einen solchen Radweg innerhalb des Ortsgebietes geradeaus fahrend verlassen, Vorrang gegenüber einem Rechtsabbieger. Nur in zwei Fällen hätten Radfahrer, die einen Radweg verlassen, somit gegenüber einem Rechtabbieger Nachrang: a) Wenn sie nicht geradeaus weiterfahren oder b) wenn sich die Örtlichkeit außerhalb des Ortsgebietes befindet.

Fazit

Merksatz für Kfz-Lenker: Ist ein Mehrzweck- oder Radfahrstreifen oder ein Radweg vorhanden, ganz besondere Vorsicht beim Abbiegen! (Bei Radfahrerüberfahrten sowieso immer!) Vernünftige Radfahrer beherzigen ohnehin im eigenen Interesse das beste Hausmittel gegen Fehler der Autofahrer: defensiv fahren.

Kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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