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Parkplatz-Falle

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Unterlassungserklärung unterschreiben oder Besitzstörungsklage riskieren - was tun?

ACHTUNG

Aktuell häufen sich Fälle, in denen Personen nach dem Befahren einer Fläche von zwei Besitzern mit Kosten- und Unterlassungsforderungen konfrontiert sind. Die ÖAMTC-Rechtsberatung rät besonders in diesen Fällen davon ab, solchen Forderungen ungeprüft nachzukommen, und empfiehlt allen Betroffenen, sich auf jeden Fall rasch rechtlich beraten zu lassen. Für ÖAMTC Mitglieder: Rechtsberatung | ÖAMTC

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Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

Privatparkplätze - manchmal schwer zu erkennen

Herr W. hätte Verdacht schöpfen müssen! Viel zu rasch hatte er einen Parkplatz auf einem kleinen, fast leer stehenden geschotterten Areal neben der Straße gefunden. Wenige Tage später erhielt er Post einer Anwaltskanzlei. Darin wurde ihm eine Klage wegen Besitzstörung angedroht, würde er nicht binnen weniger Tage eine Unterlassungserklärung abgeben und 390 Euro bezahlen. Herr W. witterte eine dreiste Abzocke und kontaktierte die ÖAMTC-Rechtsberatung.

Keine Beschilderung

„Nirgends stand, dass Parken verboten wäre, Schranken gab es auch keinen“, so Herr W. zum Juristen, für den Fälle wie dieser nichts Unbekanntes waren. Nach der Rechtsprechung kommt es aber nicht auf eine Beschilderung oder eine Absperrung an. Es reicht, dass ein Bereich als Privatbesitz erkennbar ist, z.B. weil er sich vom übrigen Straßenraum abhebt. 

Vergleich

Das Schreiben war als Vergleichsangebot zu werten, bei dessen Annahme der Grund für eine Klage entfällt. Da eine Besitzstörungsklage nur binnen 30 Tagen ab Kenntnis des Störers und der Störung eingebracht werden kann, werden bei solchen Angeboten recht kurze Fristen für die Annahme gesetzt. Auch eine Unterlassungserklärung für zukünftige Störungen ist zu unterzeichnen. Eine Unterlassungsklage könnte sonst drei Jahre lang einbracht werden.  

Kosten

Nur die Kosten erschienen dem Juristen zu hoch. Verlangt werden können die tatsächlich entstandenen Aufwendungen (z.B. Datenabfrage bei der Zulassungsbehörde) sowie die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten. Vor Gericht wäre wohl nicht der gesamte Betrag zugesprochen worden. Allerdings würde ein Gerichtsver­fahren beim Obsiegen der Gegenseite deutlich teurer kommen. Und schließlich hätte die Klage auch ohne vorheriges Angebot eingebracht werden können.

Einigung

Bestehen Zweifel, ob der Privatgrund erkennbar oder die Störung (Befahren oder Parken) intensiv genug war, fragen Sie die Rechtsberatung! Ansonsten hat man kaum eine Wahl: Der Jurist riet hier dazu, das Angebot anzunehmen, allerdings zuvor mit der Anwaltskanzlei Kontakt aufzunehmen, um bei der Summe nachzubessern. Letztlich mit Erfolg - das gelingt nicht immer. 

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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