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Körberlgeld für Mietwagenfirma

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Unfall mit Mietwagen: Bei grober Fahrlassigkeit wie Übersehen der Maximalhöhe steigt Kasko aus. 

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Mietauto - © ÖAMTC

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Überhöhte Mietwagen-Abrechnung

Einmal im Leben kommt für jeden der Tag, an dem man einen Klein-Lkw benötigt. Um Möbel zu transportieren. Man geht zu einer namhaften Mietwagenfirma und mietet ein solches Ding um wohlfeile 90 Euro. Besonnen, wie man ist, schließt man auch eine Kaskoversicherung ab. Diese kostet zusätzlich, aber es könnt' ja was passieren! Und mehr als 600 Euro Selbstbehalt will man nicht riskieren. 

Höhepunkt.

Der Möbeltransport verläuft bestens. Als man das Auto zurückbringt, vergisst man aber, dass der Lkw höher ist als sein eigener Pkw. Und rattert gegen eine Höhenbegrenzung. Zum Glück nicht gegen die Tunnelwand, sondern gegen eine Vorkontrolle aus Aluminium. Das Dach ist trotzdem zerkratzt. Blöd, denkt man, 600 Euro verschleudert, gut, dass man die Kasko hat!

Tiefpunkt.

"Bitte zahlen Sie binnen zwei Wochen 7.200 Euro auf unser Konto ein", schreibt die Mietwagenfirma Wochen später. "Es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit; laut Bedingungen ist hier die Kaskoversicherung leistungsfrei." Man ist schockiert, besinnt sich seiner ÖAMTC-Mitgliedschaft und pilgert zur Rechtsberatung. 

Rechtsstandpunkt.

Ja, trotz Kasko kann man "überbleiben"! Im Normalfall bedeutet das Übersehen der Maximalhöhe grobe Fahrlässigkeit; da steigt die Kasko aus. Aber: Die Mietwagenfirma legte keine Reparaturrechnung, sondern lediglich eine Kostenschätzung eines Sachverständigen vor; so wird es meist praktiziert. Rechtlich gilt aber: Wird nicht repariert, steht der Mietwagenfirma nur der objektive Minderwert zu, sprich, die Differenz des Fahrzeugwertes vor und nach dem Unfall. Diese betrug hier laut ÖAMTC-Berechnungen knapp 3.000 Euro - was für ein Unterschied zu 7.200 Euro! Der korrigierte Betrag wurde von der Firma anstandslos akzeptiert.

Im Blickpunkt.

Nicht jede Forderung ist rechtlich korrekt. Zwar ist die Mehrzahl der Mietwagenfirmen seriös, doch ein "schwarzes Schaf" fällt der Rechtsabteilung immer wieder auf.

Der Rat der Clubjuristen:

Alles kritisch hinterfragen, besonders, wenn ein Mietauto viele Vorschäden hatte! Stets die Höhe prüfen - von Fahrzeug und Forderung! 

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite, Termine unter Tel, 01 711 99-215 30, Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

Aktuelle Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Reise und Freizeit auch unter Vorschriften & Strafen

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Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

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