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Kleben und kleben lassen

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Vignette gekauft und aufgeklebt, aber nicht alle Buchstaben und Zeichen der Vignette waren einwandfrei zu erkennen.

Grafik: Die Vignette muss gut sichtbar innen auf die Windschutzscheibe, links oben oder im Bereich des Rückspiegels, außerhalb des Tönungsstreifens, geklebt werden.
Anbringung der Vignette © ÖAMTC

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

"Fehlende Sicherheitsmerkmale" auf der Vignette

Das hatte gerade noch gefehlt! Frau L. hatte genug Sorgen, jetzt kam auch noch ein Brief der Asfinag: Eine Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut über EUR 120,-, zahlbar binnen vier Wochen. „Ich habe eine Vignette gekauft und Ende Dezember aufgeklebt. Warum soll ich jetzt Strafe zahlen?“, war ihre empörte Frage an die Club-Juristin Mag. Pfeiffer.

Beanstandung

Das Kleben der Vignette hat einige Tücken. Häufig wird sie fälschlicherweise in den Tönungsstreifen geklebt und kann dann von der automatischen Kontrollanlage nicht erkannt werden. Im Fall von Frau L. wurden aber „fehlende Sicherheitsmerkmale“ auf der Vignette bemängelt: Nicht alle Buchstaben und Zeichen der Vignette seien einwandfrei zu erkennen. Die Asfinag konnte ein Kontrollfoto vorweisen.

Prüfung

Ein Mitarbeiter beim nächstgelegenen ÖAMTC-Stützpunkt begutachtete die aufgeklebte Vignette und die Trägerfolie. Tatsächlich: Einige Reste der Vignette hatten sich nicht abgelöst und waren auf der Trägerfolie zurückgeblieben, wohl aufgrund eines Produktionsfehlers.

Lösung

Die Juristin konnte der Asfinag darlegen, dass kein Verschulden seitens Frau L. vorgelegen war. Dort reagierte man rasch und unbürokratisch und zog die Forderung zurück. Frau L. hatte rechtzeitig reagiert: Wird nämlich die Vorschreibung der Ersatzmaut ignoriert, leitet die Asfinag den Fall an die Verwaltungsstrafbehörde weiter. Hier beträgt die Mindeststrafe schon EUR 300,-.

Tipp

Nach dem Aufkleben unbedingt kontrollieren, ob alle Merkmale der Vignette vollständig sichtbar sind. Löst man die schon aufgeklebte Vignette wieder ab, wird sie ungültig und darf keinesfalls weiter verwendet werden! Bis Ende März besteht die Möglichkeit, für unrichtig angebrachte Vignetten beim ÖAMTC bequem und für Mitglieder unentgeltlich (für alle anderen EUR 10,00, Stand 16.2.2023) eine Ersatzvignette zu erhalten. Nach Ende März erfolgende Reklamationen sind direkt mit der Asfinag abzuwickeln.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite, Termine unter Tel, 01 711 99-215 30, Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

Aktuelle Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Reise und Freizeit auch unter www.oeamtc.at/recht

Beratungsgespräch mit einem Juristen bei der ÖAMTC-Rechtsberatung im Büro.

Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

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