ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

Halsbrecherische Fälle

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Erstaunlich oft kommen Leute zur Rechtsberatung, die gestürzt sind. Auf Glatteis ausgerutscht, über Kanten gestolpert, über Stufen gefallen. Doch Schadenersatz gibt es nur bei Verschulden - von jemand anderem!

Schneematsch am Gehsteig © auto touring / Peter Scharnagl
Schneematsch am Gehsteig © © auto touring / Peter Scharnagl

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Schadenersatz bei Stürzen

Eine große Rolle spielt meist der Grad des Verschuldens. Ein Wegehalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit; ist dagegen ein Vertragsverhältnis mit im Spiel (Kunde, Mieter), reicht aufgrund der nebenvertraglichen Pflichten leichte Fahrlässigkeit

Straße.

Keine Chance auf Schadenersatz hatte Herr Otto M., der bei Schneematsch auf einem Schutzweg zu Fall kam. Er hätte der Gemeinde grobe Fahrlässigkeit nachweisen müssen. Etwa, dass trotz eindeutiger Wettervorhersage viel zu spät geräumt wurde. Am Gehsteig wären seine Chancen besser gewesen: Da Anrainer eine konkrete gesetzliche Räumpflicht trifft, haften sie schon bei leichter Fahrlässigkeit. 

Wohnhaus.

Frau Gerda S. hatte eine Freundin eingeladen und wollte sie abends noch zur Straßenbahn begleiten. Dazu mussten die zwei durchs Innere der Wohnhausanlage gehen, "zur Sicherheit" eingehängt. Nach wenigen Schritten kamen beide zu Sturz. Der Nebel hatte Glatteis verursacht; die Hausbetreuungsfirma war noch nicht da gewesen. Das skurrile Ergebnis: Der ÖAMTC konnte Frau F. (als Mieterin!) 6.000 Euro für ihren Armbruch verschaffen, denn leichte Fahrlässigkeit war der Betreuungsfirma vorzuwerfen. Die Freundin jedoch ging mit ihrem Rippenbruch leer aus. Da sie vom Schutzbereich des Mietvertrages nicht umfasst ist, hätte sie der Firma grobe Fahrlässigkeit nachweisen müssen, was nicht gelang. 

Supermarkt.

Herr Karl G. rutschte im Supermarkt auf einem ausgeronnenen Putzmittel aus: Knöchelbruch. Da er Kunde war, reichte leichte Fahrlässigkeit der Firma, die weder weggewischt noch Warnschilder aufgestellt hatte. Allerdings musste Herr G. 50 % Mitverschulden akzeptieren; er hätte die Lacke sehen können und trug zudem Badeschlapfen. Erwartungsgemäß nicht helfen konnten wir Frau Ilona R., obwohl sie als Kundin auf eisglatten Stufen ausgerutscht war: Der Unfall geschah in der „Eiswelt Dachstein“. 

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-215 30. Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

Aktuelle Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Reise und Freizeit auch unter Vorschriften & Strafen.

1371_23 Bild_Rechtsberatung_1440x506px.jpg ÖAMTC

Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

© ÖAMTC
ÖAMTC Stützpunkt