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Die verhängnisvolle Probefahrt

Herr Anton R., 80 Jahre, machte Probefahrt mit Elektroauto -  Schaden rd. 10.000 Euro. Der Wagen war nicht kaskoversichert.

Unfall Schaden ÖAMTC
Unfallschaden © ÖAMTC

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Jurisitin

Crash gegen Zaun während der Probefahrt

Den Besuch im Autohaus hatte sich Herr Anton R., tatkräftige 80 Jahre alt, weit gemütlicher vorgestellt! Man überredete ihn, ein nagelneues Elektroauto mit Automatik auszuprobieren. Vor Jahren war er zwar einmal mit Automatikgetriebe gefahren, geübt war er darin aber nicht. Er bat daher, dass ihn ein Mitarbeiter begleiten möge. Nach kurzer Fahrt wollte er am Firmengelände wieder einparken, verwechselte dabei aber Gas- und Bremspedal und stieß gegen einen Zaun, welcher gegen zwei abgestellte Vorführautos geschoben wurde. Gesamtschaden: etwa 10.000 Euro!

Keine Kasko. 

Nach dem Schreck kam das blanke Entsetzen: Das Elektroauto war nicht kaskoversichert; das hatte man Herrn R. verschwiegen. Lapidar teilte man ihm nun mit, dass er den Schaden zu tragen hätte. – Darf denn das sein? Nein, beruhigte ihn die ÖAMTC-Juristin und zitierte den Obersten Gerichtshof: Ein Kunde, sofern nicht gegenteilig aufgeklärt, kann bei neuwertigen Fahrzeugen eine Kaskoversicherung erwarten. Somit haftet er nur bei grober Fahrlässigkeit. Aufgrund des ungewohnten Vehikels war Herrn R. kein schweres Verschulden anzulasten; er hatte nur einen üblichen Selbstbehalt zu tragen. Entwarnung? Nein! Der Zaun und die beiden anderen Autos waren das nächste Problem! 

Keine Haftung. 

Natürlich war das Elektroauto haftpflichtversichert. Alle Schäden, die durch dieses Auto verursacht werden, sind grundsätzlich von der Versicherung zu ersetzen – mit einer wichtigen Einschränkung: Es muss sich um einen Sach- oder Vermögensschaden bei einem Dritten handeln; Eigenschäden ersetzt die Haftpflicht nicht. Hier war das Autohaus sowohl Eigentümer des schadenverursachenden Elektroautos als auch des Zaunes und der beiden Vorführautos. Diese Konstellation ließe sich mit einer Sonderklausel versichern, was das Autohaus jedoch nicht getan hatte. Nach zähen Verhandlungen wurde schließlich ein Vergleich abgeschlossen: Auch das Autohaus hätte in vielen Aspekten sorgsamer vorgehen müssen.

Kein Risiko. 

Bei Probefahrten, aber auch bei Leihautos, die man ­üblicherweise während einer Reparatur von der Werkstätte bekommt, vorher immer abklären, ob eine Kaskoversicherung vorhanden ist!

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-215 30. Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

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