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Der Falschparker war schuld

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Verbotenes Parken kann Mitverschulden an einem Unfall bedeuten.

Falschparken  ÖAMTC
Falschparken © ÖAMTC

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

(Mit-)Verschulden an einem Schaden?

Geknickt kam Erwin P. zur Rechtsberatung. Sein Pkw war an einer ungeregelten Kreuzung von einem bevorrangten Rechtskommenden erwischt worden - Totalschaden. „Ich habe mich eh vorgetastet, hab’ ihn aber nicht gesehen. Der war sicher viel zu schnell.“

Kaum eine Chance, wusste die ÖAMTC-Juristin. Routinemäßig prüfte sie die Fotos, die Herr P. klugerweise mit dem Handy gemacht hatte. Gleich stieg die Laune: „Da sieht man ja einen im 5-Meter-Bereich parkenden Pkw, der Ihnen die Sicht genommen hat. Laut Rechtsprechung trägt der Lenker dafür ein Mitverschulden von bis zu einem Drittel.“

Über das Kennzeichen wurde die Versicherung des Falschparkers ausgeforscht; diese zahlte nach ÖAMTC-Intervention anstandslos ein Viertel des Schadens. Herr P., um einen guten Tausender reicher, war überrascht: „Erstaunlich, dass auch jemanden, der beim Unfall gar nicht dabei war, ein Verschulden treffen kann.“

Zwei Konsequenzen

Verletzt man eine Vorschrift, ist einem selten bewusst, dass das zweierlei Folgen haben kann. Harmlos ist die Verwaltungsstrafe, schwerer wiegt ein (Mit-)Verschulden an einem Schaden. Für ein solches ist der sogenannte Rechtswidrigkeits­zusammenhang nötig: Der Schaden muss vom Schutzzweck der verletzten Norm umfasst sein.

Anhand unseres Falles leicht erklärt: Das Verbot des Haltens im 5-Meter-Bereich bezweckt zweifellos (auch) die Vermeidung von Kreuzungsunfällen. Andere Beispiele, bei denen laut Judikatur ein Rechtswidrigkeitszusammenhang besteht:

  • Befährt ein Pkw verbotenerweise eine Busspur, trifft den Lenker schon aus diesem Grund ein Mitverschulden, wenn es zu einem Unfall mit einem benachrangten Fahrzeug kommt.
  • Benutzt ein Rad- oder E-Scooter-Fahrer die Fahrbahn, obwohl es einen (verpflichtenden) Radweg gibt, hat er ein Mitverschulden, wenn er - an sich unschuldig - von einem Pkw erfasst wird.

Drastisches Gegenbeispiel

Kollidiert ein alkoholisierter Lenker, der bei Grün fährt, mit einem Rotlichtfahrer, trifft ihn kein Mitverschulden. Genug andere Probleme bekommt er bekanntlich trotzdem.

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