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Das 1.000-Euro-Pannendreieck

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Wie wird aus einem Bagatellschaden von 15 Euro nach eineinhalb Jahren ein satter Betrag von fast 1.200 Euro? Zur allgemeinen Warnung hier das „unglücklichste Strafverfahren des Jahres“.

Panne auf der Straße mit Pannendreieck iStock
Pannendreieck © iStock

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Fahrerflucht.

Frau Ingrid R. erhielt eine Lenkeranfrage sowie eine Aufforderung zur Rechtfertigung. Der Tatvorwurf: Sie sei mit einem Verkehrsunfall in Zusammenhang gestanden und habe verabsäumt, anzuhalten und Daten auszutauschen. Was viele nicht wissen: Diese Pflicht gilt bei jedem, auch geringem, Sachschaden. Angeblich hatte Frau R. ein Pannendreieck überfahren. Sie schwor, davon nichts zu wissen, und formulierte mithilfe der Rechtsberatung die Rechtfertigung. Dennoch folgte das Straferkenntnis über 250 Euro. Frau R. wollte den Vorwurf der „Fahrerflucht“ nicht auf sich sitzen lassen. Sie erinnerte sich ihrer Rechtsschutzversicherung und nahm sich für die zweite Instanz einen Anwalt. Oft sinnvoll, hier aber riskant.

Knall.

Leider lief die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht anders als erhofft. Der Vorfall war an einer Unfallstelle passiert, wo etliche Polizisten am Werk waren. Und diese sagten als Zeugen aus, dass das Pannendreieck mit lautem Knall zerborsten sei. Der Richter verurteilte Frau R.: Es sei irrelevant, ob sie den Vorfall tatsächlich bemerkt hatte, sie hätte ihn bei gehöriger Aufmerksamkeit jedenfalls bemerken müssen.

Klausel.

Es kam noch schlimmer! Fast alle Rechtsschutzbedingungen enthalten eine Klausel, wonach bei einer Verurteilung wegen „Fahrerflucht“ keine Deckung besteht. Somit musste Frau R. die Anwaltskosten von fast 1.000 Euro selbst tragen. Zwar war sie ausdrücklich auf die Gefahr hingewiesen worden, doch war sie sicher gewesen, zu gewinnen.

Fazit.

Manchmal muss man ökonomisch handeln. Frau R. hätte die zweite Instanz ohne Anwalt versuchen sollen, das einzige Risiko wären die Verfahrenskosten (20 % der Strafhöhe) gewesen. Und die Verurteilung wegen „Fahrerflucht“? Mit diesem Begriff werden viele Delikte unscharf umschrieben. Hier war es nur eine Verwaltungsstrafe (wie etwa bei Schnellfahren und Falschparken) und damit weit harmloser als eine „Fahrerflucht“ laut Strafgesetzbuch.

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