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Ärger im Urlaub

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Mängel, die Urlaubsfreude mindern, unbedingt reklamieren!

Hotel mit Strand - Reklamation auto touring / Scharnagl
Hotel mit Strand - Reklamation © auto touring / Scharnagl

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Ärgernisse

Alles begann auf der Ferienmesse: Eine griechische Insel stellte sich vor, und die vierjährige Anna war nicht mehr zu halten. Das sollte ihr erster Urlaub am Meer werden! Familie L. buchte noch im Jänner für zwei Wochen ein großes Familienzimmer in einem Mittelklassehotel direkt an einem flach abfallenden Sandstrand. Anfang Juli war es endlich so weit: Schon beim Aussteigen aus dem Flieger kam das Urlaubsfeeling auf. Es hielt nur leider nicht lange. 

Ärger 1.

Im Bus erhielt Familie L. die Mitteilung, dass das Hotel überbucht sei und man sie in ein Ersatzhotel bringen werde. Das Hotel verfügte zwar über einen Pool, lag aber 400 Meter vom Strand entfernt – und zwar von einem felsendurchsetzten Kiesstrand. Frau L. protestierte sofort, der Reiseleiter konnte aber nichts tun. In einem Kilometer Entfernung gab es zumindest einen Sandstrand, zu dem man dann tapfer bei Hitze oft mehrmals täglich wanderte. Frau L. ließ aber nicht locker, und so konnte die Familie zumindest in der zweiten Woche das ursprünglich gebuchte Quartier beziehen.

Ärger 2.

Auch die Rückreise hatte es in sich. Irgendwie ging die Information verloren, dass Familie L. doch im ursprünglichen Hotel untergekommen war, der Bus für den Transfer zum Flughafen kam nicht. Hektische Telefonate, der Reiseleiter war untergetaucht, schließlich in letzter Minute Fahrt per Taxi zum Flughafen.

Juristische Hilfe.

Daheim angekommen, reklamierte Frau L. über das Reisebüro beim Veranstalter. Nach sieben Wochen kam ein Gutschein über 200 Euro. Familie L. hatte keinesfalls Lust auf einen weiteren Urlaub mit diesem Veranstalter und ging zum ÖAMTC. Die Juristin rechnete und intervenierte: 25 % Preisminderung für eine Woche plus anteiliger Preis für einen Tag (für den Umzug mit Sack und Pack), Ersatz für das Taxi sowie 20 Euro pro Person für jeden verpatzten Tag als entgangene Urlaubsfreude, zusammen 850 Euro in bar. Mit dem Vergleichsangebot von 700 Euro war Familie L. schließlich zufrieden.

Tipp!

Unbedingt bereits vor Ort reklamieren, Beweise sammeln, alles mit Fotos dokumentieren, nach Rückkehr reklamieren!

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

Weitere Infos zu Reisemängel & Reklamation finden Sie hier.

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Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

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