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Die (Nicht-)Bestrafung ausländischer Verkehrssünder

Aufgrund der erhöhten Mobilität innerhalb der EU ist der Anteil ausländischer Verkehrssünder sowie ausländischer Unfallbeteiligter gestiegen. Derzeit werden aber Verkehrsdelikte oft dann nicht weiter verfolgt, wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen wurde.

Polizei Kontrolle ÖAMTC
Polizei Kontrolle © ÖAMTC

Einbahnstraße Datenweitergabe

Um auch gebietsfremde Verkehrssünder bestrafen zu können, wurden einzelne bilaterale Abkommen geschlossen sowie seitens der EU-Kommission entsprechende Aktivitäten gesetzt - die Praxis scheitert jedoch an der mangelnden gegenseitigen Datenauskunft über die Person des Halters bzw. des Lenkers.

Bisherige Bemühungen auf EU-Ebene

Die EU-Kommission erließ 2005 ein Gesetz, den sog. EU-Rahmenbeschluss (RB) über die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen. Dieses Gesetz sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat der EU verhängten Geldstrafen ab 70 Euro - darunter explizit auch Verkehrsstrafen - EU-weit vollstreckt werden können.

Der RB war bis März 2007 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen - rund 3 Jahre später haben gerade einmal die Hälfte der Mitgliedstaaten die innerstaatlichen Gesetze erlassen!

Langer Weg zur EU-weiten Fahrerausforschung

Außerdem zeigt sich nach der Umsetzung des RB in einigen Mitgliedstaaten deutlich, dass eine Bestrafung ausländischer Verkehrssünder in der Praxis nach wie vor daran scheitert, dass keine EU-weit brauchbare Möglichkeit besteht, den Fahrzeughalter bzw -lenker auszuforschen und Strafbescheide wirksam zuzustellen (außer bei sofortiger Anhaltung und Feststellung der Identität im Land der Übertretung und Einhebung einer Sofortstrafe oder bei Festsetzung einer Sicherheitsleistung). Ein ergänzendes EU-Gesetz zum erleichterten Halter- und Lenkerdatenaustausch liegt leider seit 2008 auf Eis.

Bestehende Probleme in Österreich

Österreich hat nur mit Deutschland und Italien sog. Amts- und Rechtshilfeabkommen zur Halter- und Lenkerdatenauskunft. In Österreich verpflichtet § 86 Abs. 3 KFG die heimischen Behörden generell gegenüber ausländischen Behörden, die Daten österreichischer Halter und Lenker weiterzugeben.

Wie die Praxis zeigt, ist dies aber oft eine Einbahnstraße, da umgekehrt ausländische Behörden nicht immer an entsprechende nationalgesetzlichen Verpflichtungen gebunden sind und daher teilweise keine Daten an österreichische Behörden übermitteln.

Ungerecht: Österreicher müssen zahlen, ausländische Lenker nicht!

Verständlicher Weise wird es von den heimischen Autofahrern als grobe Ungerechtigkeit empfunden, dass ihre Daten bereitwillig zum Zwecke der Bestrafung ins Ausland weiter gegeben werden, umgekehrt aber ausländische Verkehrssünder in den meisten Fällen nicht zur Verantwortung gezogen und bestraft werden können.

Aus diesen Gründen fordert der ÖAMTC:

Erlassung eines möglichst einfachen, klaren EU-Regelwerks, mit dem die Problematik des Datenaustausches gelöst werden kann.

Ermöglichung der EU-weiten Zustellung von behördlichen Schriftstücken unter Ausschaltung überflüssiger Bürokratie.

Konsumentenschutz istockphoto.com/jacoblund

Thema Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen

Der ÖAMTC vertritt Interessen von mehr als 2 Millionen ÖAMTC-Mitgliedern gegenüber der Regierung, Verwaltungsbehörden und Herstellern in Fällen von ungerechtfertigten Belastungen, Behördenschikanen oder mangelhaften Produktqualitäten.

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